Die Ministerpräsidenten, die KEF und die empfohlene Beitragssenkung der Rundfunkgebühren: Eine Geschichte ohne Ende.
Seit Wochen heißt es, bei ihrer Konferenz am kommenden Donnerstag und Freitag in Berlin entschieden die Ministerpräsidenten der Länder über die Höhe des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2017 bis 2020. Als Grundlage dient ihnen die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 17,20 Euro zu senken. Es wäre das zweite Mal in der Geschichte, dass der Beitrag sinkt, das zweite Mal hintereinander. Nach Informationen der Badischen Zeitung ist allerdings unwahrscheinlich, dass überhaupt eine Entscheidung fällt.
Durch die 2013 erfolgte Umstellung von der früheren, geräteabhängigen GEZ-Gebühr auf die haushaltsbezogene Abgabe flossen rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich an ARD, ZDF und Deutschlandradio – Geld, das auf Sperrkonten geparkt ist und nun für eine Senkung genutzt werden könnte. Mehrere Verantwortliche, sowohl in Sendern als auch in Staatskanzleien, gehen allerdings davon aus, dass die Ministerpräsidenten eine Entscheidung vertagen werden. Dafür werden mehrere Gründe angeführt.[..]
Kurzum: Sollten die Ministerpräsidenten von der KEF-Empfehlung abweichen und beschließen, den aktuellen Beitrag von 17,50 Euro nicht zu senken, fänden sich triftige Gründe. Und die brauchen sie, denn nach einem höchstrichterlichen Urteil ist es ihnen untersagt, durch willkürliches Abweichen von der KEF-Empfehlung Medienpolitik zu betreiben. Zu prüfen haben sie lediglich die Sozialverträglichkeit für die Beitragszahler.[..]
Weiterlesen auf: http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/keine-entscheidung-ist-eine-entscheidung--122955647.html[/quote]
Was lesen wir denn da:Zitat:
Zu prüfen haben sie lediglich die Sozialverträglichkeit für die Beitragszahler.[..]Na dann schauen wir doch mal in den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag was da geregelt ist.
Z. B. hier in der Protokollerklärung ziemlich am Ende des Vertrags:
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Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt
Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung
entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.Fazit:
Also, was haben die Landesfürsten zu tun? Der Bürger muss mit den 1,6 Milliarden Euro in Form von Beitragsreduzierung entlastet werden.LINK zu 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf+++
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)