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Autor Thema: Mitbewohner schiebt die ganze Last auf den anderen  (Gelesen 1950 mal)

s
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Folgende hypothetische Situation.

M und F stehen beide im Miervertrag und sind beide in der selben Wohnung in KA angemeldet. M und F haben eine ungewöhnliche beziehungstechnische Trennung hinter sich, sind jedoch immer noch offiziell verheiratet und sind beide in der selben Wohnung angemeldet. M wohnt seit 3-4 Jahren bei seiner neuen Lebensgefährtin, zum Teil übernachtet er aber 2-3 mal pro Woche in der alten Wohnung und verbringt Zeit mit den gemeinsamen Kindern. M hat auch Klamotten und Sachen in der Wohnung und zahlt die Miete allein seit dem gemeinsamen Einzug von M und F.

M und F wurden vor etwa einem Jahr beide einzeln von der Stelle angeschrieben und haben zusammen einen Widerspruchsbrief nach einem Muster verfasst, der später von der Stelle abgelehnt wurde. Mittlerweile steht das Konto etwa 700 Euro im Minus.

M wird von sehr hoher Stelle zwecks Zwangsvollstreckung angeschrieben. M hat keine Kraft mehr sich den Drohungen zu widersetzen und versucht mit F zu reden damit sie sich den Beitrag gerecht zur Hälfte teilen. Bisher haben sie das auch so gemacht - als die Drohbriefe kamen hat M die Hälfte eines Teilbetrags an F gegeben und F den Teilbetrag an die Stelle überwiesen. Das letzte mal war das etwa 6 Monate her.

Nun weigert sich aber F zu kooperieren und sagt es wäre nicht ihr Problem, da M angeschrieben wurde. Weiterhin will sich F von M scheiden und fordert M auf, seine Sachen aus der gemeinsame Wohnung (die M seit eh her zahlt) zu räumen und den Schlüssel an F abzugeben. Trotzdem soll aber M das Konto allein ausgleichen.

M ist fassungslos und ruft die Hotline der Stelle an. Von dort erfährt M, dass es eine 1:1 Beziehung zwischen Wohnung und Beitragskonto geben muss und aus welchem Grund auch immer M (und nicht F) dem Konto zugeordnet wurde. Eine mögliche Erklärung, die er hört ist "sie wurden angeschrieben, haben nicht reagiert und wurden deshalb zugeordnet". M vermutet dass F eventuell etwas im Hintergrund ohne sein Wissen oder Zustimmung initiiert haben könnte, da das Vertrauensverhältnis zu F in letzter Zeit gelitten hat.

Die Hotline der Stelle will in dieser Situation 0% Verständnis zeigen oder M entgegenkommen. M soll sich mit F einigen. Das soll eine privatsache zwischen M und F sein und für die Tatsache, dass M in einer deutlich schlechteren Position als F steht, da das Konto M zugeordnet ist - das betrifft wohl die Stelle nicht und M soll im Zweifel einen Zivilprozess gegen F führen. M hat jedoch nur noch eine Woche bis die Frist zu der Zwangsvollstreckung vergeht und ist immer noch fassungslos. Was könnte M in dieser Situation tun? Gibt es eine Chance die Kosten gerecht mit F aufzuteilen oder zumindest den Schaden zu begrenzen? Was würdet ihr für die Zukunft M raten wie er mit F bezüglich der Gebühren umgehen soll?

LG,
solvich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2016, 23:19 von Bürger«

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Person D würde raten, einfach die Beitragsnummer von Person F beim Beitragsservice angeben
und denen schreiben, das M dort nicht wohnt.
Den Rundfunkbeitrag muss der Wohnungsinhaber bezahlen
.


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K
  • Beiträge: 810
M und F stehen beide im Miervertrag und sind beide in der selben Wohnung in KA angemeldet.

Da sowohl M als auch F im Mietvertrag stehen, sind sie aus schuldrechtlicher Sicht Gesamtschuldner.

Zitat
M hat keine Kraft mehr sich den Drohungen zu widersetzen und versucht mit F zu reden damit sie sich den Beitrag gerecht zur Hälfte teilen. Bisher haben sie das auch so gemacht - als die Drohbriefe kamen hat M die Hälfte eines Teilbetrags an F gegeben und F den Teilbetrag an die Stelle überwiesen. Das letzte mal war das etwa 6 Monate her.

Nun weigert sich aber F zu kooperieren und sagt es wäre nicht ihr Problem, da M angeschrieben wurde. Weiterhin will sich F von M scheiden und fordert M auf, seine Sachen aus der gemeinsame Wohnung (die M seit eh her zahlt) zu räumen und den Schlüssel an F abzugeben. Trotzdem soll aber M das Konto allein ausgleichen.

Aus familienrechtlicher Sicht kann sich M gegen den Willen der F nach einer Scheidung nicht wehren.

Aus schuldrechtlicher Sicht steht F mit ihrer Forderung nach einem Auszug des M aus der Wohnung jedoch auf verlorenem Posten. F würde an dieser Stelle gut daran tun, den Ball flach zu halten, da sie hinsichtlich der Wohnungsmiete aufgrund der Gesamtschuldnerschaft ausgleichspflichtig gegenüber M ist - und da kommt innerhalb von drei bis vier Jahren doch eine stolze Summe zusammen.

Aus sachenrechtlicher Sicht (Wohnungsräumung) besteht für F keinerlei Anspruch gegenüber M auf Herausgabe der Wohnungsschlüssel.

M ist fassungslos

Und das sogar zu Recht. Leider kommt das häufig vor, wenn einer der Partner meint, "Amok" laufen zu müssen, d.h. wenn er meint, aufgrund verletzter Gefühle oder Rachegelüsten plötzlich nicht mehr kooperieren zu müssen.

Die Hotline der Stelle will in dieser Situation 0% Verständnis zeigen oder M entgegenkommen.

Das verwundert nicht, denn Anrufe dort haben regelmäßig keinen Zweck.

Zitat
M soll sich mit F einigen. Das soll eine privatsache zwischen M und F sein und für die Tatsache, dass M in einer deutlich schlechteren Position als F steht, da das Konto M zugeordnet ist - das betrifft wohl die Stelle nicht und M soll im Zweifel einen Zivilprozess gegen F führen. M hat jedoch nur noch eine Woche bis die Frist zu der Zwangsvollstreckung vergeht und ist immer noch fassungslos. Was könnte M in dieser Situation tun?

Sofern M über einen Festsetzungsbescheid verfügt, auf dessen Grundlage die Vollstreckung erfolgen soll, sollte er nachsehen, ob sich in diesem Festsetzungsbescheid ein rechtsgültiges Leistungsgebot befindet. Sofern in dem Festsetzungsbescheid kein Leistungsgebot enthalten sein sollte, darf eine Vollstreckung nicht erfolgen, weil schlichtweg keine öffentlichen Abgaben von M angefordert, sondern lediglich festgesetzt wurden. Eine Festsetzung allein ist jedoch nicht vollstreckbar. Auf diesen Umstand ist die die Vollstreckung ausführende Behörde von M hinzuweisen. Auf diese Weise könnte noch Zeit gewonnen werden.

Sofern M nicht mehr über den Festsetzungsbescheid verfügt, auf dessen Grundlage die Vollstreckung erfolgt, wäre es wohl besser, in dieser Situation zu zahlen, um noch nervendere Dinge wie Kontenpfändung oder Ventilwächter zu vermeiden (denn M hat wohl derzeit schon genügend anderweitige Probleme). Ein Ausgleich dieser Zahlung zwischen M und F kann dann später erfolgen, weil M und F nicht nur hinsichtlich der Wohnungsmiete, sondern auch hinsichtlich des Rundfunkbeitrags Gesamtschuldner sind.

Gibt es eine Chance die Kosten gerecht mit F aufzuteilen oder zumindest den Schaden zu begrenzen?

Ja, denn M und F sind hinsichtlich des Rundfunkbeitrags Gesamtschuldner. Insofern ist es lediglich ein Pyrrhussieg von F, der Ausgleichspflicht gegenüber M zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachzukommen, weil F dieser Pflicht später ohnehin nachkommen muss.

Was würdet ihr für die Zukunft M raten wie er mit F bezüglich der Gebühren umgehen soll?

M sollte F die Rechtslage sachlich mit eigenen Worten erläutern und an vernünftigen Umgang miteinander appellieren.


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s
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@Uwe, M würde D für diesen Tipp danken. M wundert sich ob jede beitragspflichtige Person eine Beitragsnummer hat, F eingeschlossen? Allerdings gehört die Wohnung einer gemeinnützlichen Gesellschaft und M und F sind Mieter. Weiterhin möchte sich M von der Wohnung nicht abmelden, da dadurch die Position von F gestärkt wäre.

@Knax, M würde diese präzisen Analysen hoch schätzen, als ob sie von einem Engel kommen. Dadurch bekommt M ein Gefühl von Hoffnung und Licht im Tunnel.

Zitat
M sollte F die Rechtslage sachlich mit eigenen Worten erläutern und an vernünftigen Umgang miteinander appellieren.

Vergeblich hat M bezüglich der Vernunft mehrfach an F appeliert. F scheint die Position auszunutzen und ist aus eigenem Willen nicht für Kompromisse bereit. Apelle an Gerechtigkeit und moralischer Standhaftigkeit, und auch an dem Einsatz von M für F in den Jahren weist F entweder mit Schweigen, Wut, Angriffen, oder mit Blockaden zurück ("ich diskutiere nicht mehr mit dir", "es ist mir egal was du denkst"). Fakten, die M schildert werden von F als Sichtweisen aus den Augen von M dargestellt, es sind jedoch Fakten, die keiner Subjektivität unterliegen.

Beispielsweise wohnt B, der Bruder von F seit Anfang Marz in der Wohnung von M und F. B kam aus dem Ausland mit dem Ziel bei dem Arbeitgeber von F zu arbeiten. Als F Ende Februar M gefragt hat, ob B für eine Zeit bei M und F wohnen darf "bis er sich in Deutschland einlebt und etwas eigenes findet" hat M naiverweise gesagt "OK, B ist Teil (deiner) Famillie, natürlich sollten wir ihm helfen. Aber er sollte nach 2-3 Monaten etwas eigenes finden.". F war happy und B wohnt jetzt im vierten Monat in der Wohnung. B zahlt keine Miete, denn das ist nicht üblich in der ethnischen Kultur von M, F und B. Es scheint jedoch, dass es keine Aussichten für B etwas eigenes zu finden, denn B's einkommen reicht nicht um eine größere Wohnung für B und seine Familie, die aus dem Ausland herziehen soll. Es gibt aber auch kein Anstreben, dass B etwas kleineres für sich findet, bis er einen besseren Job bekommt.. Anhand dieser Hintergründe hat F gestern M schriftlich aufgefordert auszuziehen, Schlüssel abzugeben und getrennte Haushalte zu haben (mit CC an der Anwältin von F).

M fühlt sich hintergangen, denn er ist F mit ihrem Bruder zuvorgekommen und soll selbst raus. Diesen Aspekt interpretiert F als subjektiv, für M sind das jedoch Fakten. M überlegt ob er anstreben soll dass B auszieht. M weiss jedoch nicht ob das rechtlich vertretbar ist und hat auch moralische Zweifel, denn B war bisher korrekt mit M und M möchte B und F nicht in der gleichen Schublade stecken. Andererseits wäre es ein Gegenzug für das Vorgehen von F und würde die Position von M gegenüber F stärken.

M müsste jetzt los, ich bin jedoch sicher, dass er sich wieder melden würde. Heute geht M mit ein Schimmer Hoffnung zur Arbeit und ist tief dankbar.


Edit "Bürger":
Trotz Verständnis für die schwierige Situation hier im Forum bitte nicht vom direkten Bezug zur Problematik des sog. "Rundfunkbeitrags" abschweifen. Dies soll der zielgerichteten Diskussion sowie der Wahrung der Übersicht dienen und ist den Kapazitätsgrenzen des Forums geschuldet.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2016, 23:33 von Bürger«

  • Beiträge: 31
Ganz einfach. M meldet sich beim EWA von der M&F Wohnung ab. Was bzgl. Mietvertrag und Mietzahlung läuft ist hier nicht relevant. Es sind ja keine Schulden dem Vermieter gegenüber.

Nach der Abmeldung beim EWA schickt M an den BS das Formular der Abmeldung und teilt mit, dass er nicht mehr in der Wohnung wohnt, sondern bei seiner neuen Partnerin L oder wo auch immer. Dann bekommt M ein Schreiben an die Wohnung mit L und kann sich mit ihr den Beitrag teilen.


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