Beitragsstabilität ist etwas was es an sich gar nicht geben kann, weil der Betrag nicht über das Maß, welches notwendig ist um eine nicht definierte Grundversorgung zu bewerkstelligen, ausgedehnt werden darf.
Es gibt ja immer noch keine Definition davon was Grundversorgung und wie diese von den zusätzlichen Leistungen, welche möglicherweise erbracht werden, abzugrenzen ist.
Natürlich könnte es einen festen Betrag geben, welcher dann nach Erstellung dieser Abgrenzung für die Grundversorgung herangezogen werden könnte, aber dieser würde weit unter der aktuellen Forderung liegen, welche sich aus dem Teil für diese Grundversorgung und der Zusatzversorgung zusammen setzt. Schwanken beide Teile ergibt sich nie ein stabiler Gesamtbetrag. Schwank nur ein Teil, z.B. der Teil der für die Zusatzversorgung, dann ist klar, dass der Betrag für die Grundversorgung stabil bliebe.
Was die Politiker aber fordern, ist, dass der Bürger, alles zusammen bezahlt, also auch die Zusatzversorgung, dieses Ansinnen aber kann und sollte der Bürger schlicht ablehnen, mit dem Verweis darauf, dass es keine definierte Grundversorgung gibt, der Betrag von aktuell 17,50 also zu fast 100% der Zusatzversorgung zuzurechnen ist. So wie das aktuell mit der KEF eingerichtet ist, kann diese nicht entscheiden, was zur Grundversorgung gehört und was nicht, denn es mangelt bereits dabei an der Definition und den Abgrenzungspunkten, nach welchen das zu prüfen wäre, somit wird zwar möglicherweise irgendeine Forderung kassiert und gestrichen, aber eine effektive Kontrolle ist nicht möglich. Normal müsste, die KEF, wenn sie die Funktion richtig, also so wie der Name es sagt "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" ausführen würde, natürlich die Bevölkerung fragen, aber genau das passiert ja nicht.