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Autor Thema: "das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen dieses Gesetzes"->neue Angriffspunkte?  (Gelesen 1698 mal)

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  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Hier geht es um Selbstverwaltung und ihre Grenzen. Vielleicht bietet es neue Angriffspunkte.

Die Selbstverwaltung lässt sich dabei in die vier Gruppen soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsträger), kommunale Selbstverwaltung (z. B. Gemeinden, (Land-)Kreise), berufsständische und zivile Selbstverwaltung (berufsständische Körperschaften bzw. Kammern, Jagdverbände, Feuerwehrverbände u.ä.), und kulturelle Selbstverwaltung (Hochschulen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) einteilen. https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverwaltung

In Radio-Bremen-Gesetz (RBG) steht folgendes:

Zitat
§ 1 RBG – Rechtsform (1)
(1) Die vom Land Bremen errichtete Rundfunkanstalt trägt den Namen "Radio Bremen". Die Anstalt hat ihren Sitz in Bremen.

(2) Die Anstalt ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen dieses Gesetzes. Sie gibt sich eine Satzung.

(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.

(4) Der Rundfunkstaatsvertrag, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der ARD-Staatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bleiben unberührt.
Quelle: Link

Wurde vielleicht das Recht der Selbstverwaltung missachtet? Was meint ihr dazu?


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

a

azdb-opfer

Hier geht es um Selbstverwaltung und ihre Grenzen. Vielleicht bietet es neue Angriffspunkte.

Es ist lohnenswert, die LRA-Gesetze/-Staatsverträge mal genau durchzulesen. Leider haben nicht alle Anstalten diesen Zusatz.
Im NDR-Staatsvertrag steht diese Ergänzung nicht. Dort ist die "uneingeschränkte" Selbstverwaltung garantiert.

Zitat
§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Der NDR ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunksendungen in den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Sendegebiet).
(2) Der NDR hat das Recht der Selbstverwaltung. Er gibt sich eine Satzung.
(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des NDR findet nicht statt.


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b
  • Beiträge: 766
Bei WDR steht was ähnliches.

WDR-Gesetz
Zitat
§ 1 Name, Rechtsform, andere Rundfunkunternehmen
(1) Das Rundfunkunternehmen "Westdeutscher Rundfunk Köln" (WDR) ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Beim BR sieht es so aus:

Quelle: https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100.html

Zitat
Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben
einer Anstalt des öffentlichen Rechts
"Der Bayerische Rundfunk"
(Bayerisches Rundfunkgesetz - BayRG) *
Art. 1 **
Rechtsform, Sitz, Selbstverwaltung
(1) Der Bayerische Rundfunk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München. Er hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen dieses Gesetzes und die den gemeinnützigen Anstalten zuerkannten Vorrechte.
(2) ...
(3) Bei Verletzung des Selbstverwaltungsrechts steht der Verwaltungsrechtsweg offen.



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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
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