Muss nicht eine Abwägung der Umstände zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit stattfinden? Ist das nicht die Aufgabe eines Gerichts, dies festzustellen?
Ja, eigentlich schon. Aber es geht ja hier um ein "höheres Ziel". Der ÖRR muss um jeden Preis gegen den Bürger durchgesetzt werden.
In der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" und der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" gibt es sogar Artikel, die eine missbräuchliche Auslegung der Bürgerrechte ausdrücklich verbieten. Nur unser Grundgesetz erlaubt sowas. Unsere "Richter" beachten die internationalen Vereinbarungen, die von Deutschland ratifiziert wurden, nicht.
Man könnte fast glauben, wir müssten unsere Grundrechte gegen eine Diktatur verteidigen.