Autor: 10. Mai 2016, 12:52
Bildquelle: https://kress.de/typo3conf/ext/customer_base_fe_foundation/Resources/Public/Images/Kress/Logos/kress.de.svgKress News, 10.05.2016
Presserechtlerin über Bauers Kampf gegen ARD-Zeitschrift: "Freie Presse kann nicht von Luft und Liebe leben" von Bülend Ürük
[..]Bauer möchte erreichen, dass der SWR seine Zeitschrift "ARD-Buffet" vom Markt nimmt. Was würde ein Bauer-Erfolg in Karlsruhe bedeuten?
Christine Libor: Eine Kochzeitschrift weniger auf dem Markt wird sicher nicht zum Untergang des Abendlandes führen. Und auch dass Burda, der Verlag, in dem "ARD-Buffet" erscheint, und dem SWR Einnahmen wegbrechen, wird sie ärgern, aber nicht umbringen. Zumal der SWR ja staatlich finanziert ist. Aber für die Verlage insgesamt wird es wichtig sein, zu erfahren, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk ihnen auf dem Weg über die Lizenzvergabe indirekt Konkurrenz machen darf oder nicht. Nach dem Rechtsstreit um die Tagesschau-App ist dies hier das nächste große Grundsatzverfahren. Kann eine Rundfunkanstalt mit einer Zeitschrift, die sie im eigenen Namen wegen Überschreitung ihres gesetzlichen Auftrages nicht veröffentlichen dürfte, im Wege des Lizenzgeschäfts doch noch Geld verdienen?
Auf meine Anfrage hat der SWR gesagt, dass er zu Unrecht verklagt sei. "ARD Buffet" sei eine Zeitschrift von Burda. Nimmt Bauer den Falschen in die Mangel, hätte er stattdessen gegen Hubert Burda vorgehen müssen?
Christine Libor: Nein, wenn überhaupt, kann nur die Klage gegen den SWR Erfolg haben. Burda ist ein privatwirtschaftlicher Verlag wie Bauer auch, die können grundsätzlich Kochzeitschriften herausgeben, wie sie wollen. Dagegen ist der SWR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt an die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages gebunden. Und der sagt in § 11a, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Druckwerke nur programmbegleitend mit programmbezogenem Inhalt anbieten darf.
Wenn der SWR das Magazin nicht verlegt, warum darf der Sender von Intendant Peter Boudgoust dann verklagt werden?
Christine Libor: "ARD Buffet" soll zum überwiegenden Teil Inhalte enthalten, die gar nicht aus der Sendung stammen. Wenn das stimmt, dann dürfte der SWR in Eigenregie eine Zeitschrift mit diesem Inhalt nicht verlegen. Deswegen ist er eben den Weg über die Titellizenzierung gegangen. Außerdem steuern SWR-Mitarbeiter aus dem Sendungs-Team Inhalte zur Zeitschrift bei. Damit verdient der SWR mit Sicherheit auch gutes Geld. Die Frage ist, ob diese inhaltliche und wirtschaftliche Beteiligung ein "Anbieten" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist.[..]
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»Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 13:19 von ChrisLPZ«