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Autor Thema: Wie frei sind Staatsanwälte?  (Gelesen 2078 mal)

j
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Wie frei sind Staatsanwälte?
Autor: 29. April 2016, 16:05
Ich habe mir gerade so meine Gedanken darüber gemacht, bei wem ich einen Strafantrag gegen die Intendanten der RA und den Geschäftsführer des BA stellen sollte. Leider musste ich feststellen, dass in allen Ebenen der Staat weisungsbefugt ist und man eigentlich überhaupt keine Chance auf eine gerechte Beurteilung seines Antrages hat. Dies soll der folgende Weisungsweg verdeutlichen.

Oberste Behörde im Land ist das

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
[Zitat] Oberster Dienstherr im Ministerium ist der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz, derzeit Heiko Maas. Er ist der Herr über Recht und Gesetz in diesem Land. Er bereitet auch die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem 5. Strafsenat in Leipzig, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Dienststelle Leipzig, das Bundesamt für Justiz mit dem Bundeszentralregister in Bonn, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Bundesfinanzhof in München usw.

Der Generalbundesanwalt
[Zitat] ist ein politischer Beamter, er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Landesjustizministerium
Oberste Justizbehörde auf Landesebene. Ihr untersteht der

Generalstaatsanwaltschaft
[Zitat] Behördenleiter ist der Generalstaatsanwalt, der die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks ausübt und seinerseits an Weisungen des zuständigen Landesjustizministeriums gebunden ist. Ihm unterstellt

Oberstaatsanwalt

[Zitat] ist in Deutschland das Beförderungsamt eines Staatsanwaltes. Der Amtsinhaber ist meist als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft oder als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft tätig. Als Abteilungsleiter einer Staatsanwaltschaft führt er die Fachaufsicht über die Staatsanwälte seiner Abteilung und bearbeitet besonders herausragende Verfahren selbst. Als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft ist er entweder für die Vorlage von Revisionen oder Rechtsbeschwerden an das Oberlandesgericht zuständig oder unterstützt den Generalstaatsanwalt bei der Dienstaufsicht über die zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft gehörenden Staatsanwälte.

Staatsanwalt
[Zitat] In der Bundesrepublik Deutschland kann Staatsanwalt nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat. ...
... Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG). Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben, zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.

Und hier noch einmal:

Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:

    Erster Staatsanwalt; je nach Land ggf. als Unterabteilungsleiter oder Vertreter des Abteilungsleiters),
    der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter),
    der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter),
    der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),
    der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Landes.

So, was heißt das jetzt für mich! Grundsätzlich hat der Justitzminister die Diensthoheit. Jetzt mal nur so hypothetisch -> Wenn der Justitzminister als Teil der Regierung nicht möchte, dass der Rundfunkbeitrag aus dem Staatshaushalt finanziert wird, wird dieser doch alles tun damit das System so bleibt wie es ist. Also ergehen Anweisungen an seine Untergebenen und an alle Landesjustitzbehörden, welche den Rundfunkbeitrag als legitim deklarieren müssen und welche den Mitarbeitern nahelegen, falls so nicht Recht gesprochen wird, der Erste ihr Letzter ist. Wie und wo haben wir also noch eine Chance. Ich meine, nur direkt mein EuGH.

Was meint ihr dazu?

Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus ... Die Hand die einen füttert, beißt man nicht.



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Re: Wie frei sind Staatsanwälte?
#1: 29. April 2016, 16:23

Was meint ihr dazu?

Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus ... Die Hand die einen füttert, beißt man nicht.

In Kürze, ja. Es wurden ja alle Anzeigen abgewiesen, soweit ich weiß, ua. meiner auch.  ;)


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Re: Wie frei sind Staatsanwälte?
#2: 29. April 2016, 19:20
Danke @ joschue für die folgerichtig aufgebaute und zusammengestellte Gedankenfolge zu dem Thema.

Die Gedankenfolge liefert eine Erklärung dafür, warum alle Strafanzeigen abgewiesen wurden, bzw. meine wurde noch nicht mal beantwortet. Hatte auch keine Lust mehr, nachzuhaken, ehrlich gesagt.
Hab mir sowas gedacht von wegen Filz.

Es gibt noch einen Spruch dazu, den ich im Zusammenhang mit der ganzen Anstalts-Epedemie gerne benutze: Wes' Brot ich ess, des' Lied ich sing.

Na, Bravo |-


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                                                Curt Goetz

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Re: Wie frei sind Staatsanwälte?
#3: 29. April 2016, 22:26
Nicht nur dienstliche, sondern auch private Gründe:

In allen diesen Stellen arbeiten Menschen. Und wenn diese Menschen nicht obdachlos sind und irgendwo wohnen, dann sind sie beitragspflichtig. Ob alleinwohnend, oder in der Familie. 

Wenn irgendjemand eine Strafanzeige stellt und diese Strafanzeige dazuführt, dass er nicht mehr zahlen soll, dann steigt die Beitragslast auf den Rest der Beitragszahler. Auch auf diesen Sachbearbeiter. Berühmte "Beitragsgerechtigkeit" eben.

Somit hat jeder Sachbearbeiter auch private Gründe, jeden Strafantrag im Keim zu ersticken.

Außerdem soll man nicht vergessen, dass öffentliche Hand selbst Beitragsschuldner ist. Diese Stellen zahlen entweder selbst, oder für die wird bezahlt.
Sie kriegen Ihre Festsetzungsbescheide wie jeder andere Beitragsschuldner  auch.


Bericht der NRW-Landesregierung zum Rundfunkbeitrag für Kommunen ab 2013

Zitat
Schon bei der Rundfunkgebühr wurde die öffentliche Hand gleichbehandelt wie Wirtschaftsunternehmen. Auch für die neuen Regelungen zum Rundfunkbeitrag wurde politisch entschieden, dass dieser Grundsatz der Gleichbehandlung weitestgehend beizubehalten ist. Der neue Rundfunkbeitrag für die Kommunen berechnet sich deshalb, wie der für die Wirtschaft, nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Inhaber der einzelnen Betriebsstätte im Bereich der öffentlichen Hand ist der jeweilige Rechtsträger.

Nach § 5 Abs. 3 RBStV gelten für besondere gemeinnützige Einrichtungen Ausnahmen. Sie werden im Katalog des § 5 Abs. 3 S. 1 RBStV abschließend genannt und umfassen z. B. gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- oder Altenhilfe, öffentliche allgemein- und berufsbildende Schulen sowie Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz.

Bei diesen Einrichtungen tritt an die Stelle einer konkreten Bestimmung der Höhe der Beitragspflicht anhand der Beschäftigtenanzahl die einheitliche Obergrenze von einem Beitrag pro Betriebsstätte. Es kommt somit nur darauf an, ob der jeweiligen privilegierten Betriebsstätte mehr als insgesamt neun Beschäftigte (dann ein Rundfunkbeitrag) oder weniger als insgesamt neun Beschäftigte (dann ein Drittel des Rundfunkbeitrags) zuzuordnen sind. Für die besonderen Betriebsstätten besteht gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 RBStV auch keine Beitragspflicht für auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge.

Polizeistelle ist privilegiert und zahlt entweder 1 Rundfunkbeitrag oder 1/3 Rundfunkbeitrag.
Wenn die Strafanzeige dazu führt, dass Privat weniger bezahlt wird, dann muss diese Polizeistelle in Zukunft mehr zahlen, um die Verluste zu kompensieren. Was mit der Strafanzeige in diesem Beispiel passiert, braucht auch nicht erklärt zu werden.

Die Rechte im Rundfunkrecht sind klar definiert: LRA fordert Geld --> Polizei ist Beitragsschuldner.


Wenn die Polizei schon Beitragsschuldner ist, dann sind wahrscheinlich die Gerichte auch beitragspflichtig gegenüber LRA. Die Richter privat sind ja auch Beitragsschuldner und möchten nicht, dass die Anzahl der Beitragsschuldner mit jeder Gerichtsentscheidung kleiner wird.


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