Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wie kann der BS = nicht rechtsfähig eine eigene Rechtsabteilung haben?  (Gelesen 986 mal)

g
  • Beiträge: 860
Der nicht rechtsfähige Beitragsservice, der ja Teil der LRA sein soll, betreibt eine eigene Rechtsabteilung, die z.B. Kontenpfändungen im eigenen Namen erwirkt.

Wie kann das sein?
Gibt es Beispiele, dass es anderweitig ebensolche Konstellationen gibt?
Wo genau ist festgelegt, dass dies so seine volle Rechtmäßigkeit haben muss?
Für Mr.X ist das ein absolutes Absurdum, es sei denn, dass es dafür eine plausible Erklärung gibt. Es will Mr.X einfach nicht in den Kopf.
Schlichtweg sieht es so aus, dass dies nicht rechtskonform ist. Oder?

Als Teil der jeweiligen LRA wäre der BS eine Art Unterabteilung und diese Unterabteilung hätte dann eine eigene Rechtsabteilung, obwohl die LRA schon eine Rechtsabteilung hat.

Wenn man sich die Historie anschaut, dann war die GEZ nichts anderes als der Beitragseinzug, nachdem die Bundespost keinen Einzug mehr durchführen sollte, da wohl festgestellt wurde, das Rundfunk Ländersache ist. Genauere Zusammenhänge sind nicht bekannt.
Im RBStV steht geschrieben, dass die Gebühren oder Beiträge an die LRA zu zahlen seien und die LRA dann Anteile an ZDF und DR weitergibt.
Dort steht nichts davon, dass die Daten der Personen mit übermittelt werden müssen. Die Hoheit liegt immer noch in der Hand der LRA. Der BS darf die Daten gar nicht bekommen, wenn man nach Recht und Gesetz gehen würde???

Aber, wo geht es bei der GEZ schon nach Recht und Gesetz?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben