Guten Tag liebe Forenuser,
was wäre wenn jemand vom Jobcenter eine "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage beim Beitragsservice..." seit 01.11.2012 erhält, diese aber nie ordnungsgemäß abgibt?
- Wäre eine nachträgliche Befreiung möglich? Wenn ja, wie lange wäre die Frist?
- Ist eine Übersendung per Fax möglich? bzw. Wie lange wäre die Bearbeitungszeit wenn man dies bereits vor 2 Wochen getan hätte?
- Müssen es beglaubigte Kopien sein oder reicht eine normale Kopie oder gar die Versendung der Originale per Brief?
- Zusätzlich wäre A's Frage was wäre wenn man bereits einen Brief von einen Registrierten Inkassounternehmen mit den Titel "Sind Sie zahlungswillig" erhält der nur ein Teil der offenen Gebühren enthält. Ob man die hier die offene Rechnung vorerst bezahlt und ggf. nach Anerkennung der Befreihung wieder zurückerhält?
Ich freue mich über eure Hilfe.
Gruß aus Berlin