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Autor Thema: BKA-Statistik: Mehr als 100.000 Haftbefehle nicht vollstreckt  (Gelesen 2679 mal)

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faust

... man schaue sich das hier an - vor allem den letzten Satz!

In Deutschland sind Zehntausende verurteilte Straftäter frei, obwohl es Haftbefehle gegen sie gibt. Ende 2015 waren 107.141 offene Haftbefehle noch nicht vollstreckt worden, wie eine Sprecherin des Bundeskriminalamts (BKA) SPIEGEL ONLINE sagte ... Die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden, eine von Bund und Länder getragene Forschungsstelle, sieht hingegen keinen Grund zur Beunruhigung. Es gehe überwiegend um Bagatelldelikte, sagte der stellvertretende Leiter der Zentralstelle, Axel Dessecker. Es seien oft Fälle, "bei denen man mit guten Gründen zum Ergebnis kam, dass eigentlich keine Freiheitsstrafe verhängt werden muss".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundeskriminalamt-mehr-als-100-000-haftbefehle-nicht-vollstreckt-a-1088459.html


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"Der Hessische Rundfunk (HR) hatte zuerst über die jüngste Statistik berichtet. Bei einem Großteil der offenen Haftbefehle handelt es sich demnach um Ersatzhaftstrafen. Sie werden wirksam, wenn ein Straftäter eine festgesetzte Geldstrafe nicht bezahlt. Grund sind meist kleinere Delikte wie etwa Schwarzfahren oder Drogenbesitz. "

...oder ein echtes Delikt wie Zwangsbeitragszahlungsverweigerung mit folgender Vermögensabgabenauskunftverweigerung mit der Folge des Arbeitsplatzverlustes. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Was für ein Land!


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

f

faust

... hunderttausend Leute - das ist praktisch eine ganze Armee  >:D :police: (#)


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...
"s seien oft Fälle, "bei denen man mit guten Gründen zum Ergebnis kam, dass eigentlich keine Freiheitsstrafe verhängt werden muss".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundeskriminalamt-mehr-als-100-000-haftbefehle-nicht-vollstreckt-a-1088459.html

Wieso gibts denn einen Haftbefehl?!?
Von WEM wurde der ausgestellt?
WER kam zu dem zitierten Ergebnis?

Gibt's also doch eine "höhere Macht" über den Richtern?

...oder ist die Presse nur wieder mal nicht in der Lage, Sachverhalte korrekt zu beschreiben?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Es wird also nicht gefahndet. Dann kann man sich einfach ab- oder ummelden und schon ist man raus. Ist zwar Menschenunwürdig, aber da kommt es bald auch nicht mehr drauf an, wenn es so weitergeht in D.
Es ist jedenfalls wieder offensichtlich, dass die Kapazitäten bei den Gerichtsvollziehern gar nicht vorhanden sind. Es wird wohl bloßer Zufall sein, wenn mal jemand wegen Vermögensauskunftverweigerung verhaftet wird. Oder es wird wie in den Fällen Zumwinkel und Bäumert Medienwirksam inszeniert, um eine abschreckende Wirkung zu schaffen. Im Fall Bäumert ist das ja voll in die Hose gegangen. Statt abschreckender Wirkung gab es abschreckenden Rundfunk, namentlich MDR.


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