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Autor Thema: Gericht Betreff "RundfunkGEBÜHREN" - dagegen vorgehen?  (Gelesen 1210 mal)

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  • Beiträge: 2
Guten Abend!

Angenommen, Person A erhielte im Bundesland Bayern eine Entscheidung, in welcher als Betreff "Rundfunkgebühren" angegeben wird - kann diese Entscheidung dann angefochten werden -> es sind ja keine GEBÜHREN... Dies steht jedoch "nur" im Titel.

Diese Frage beschäftigt Person A schon lange und konnte nirgends etwas dazu finden. Es wäre schön, würde jemand Person A den Weg der Lösung aufzeigen. Danke!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2019, 21:11 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Im vorliegenden fiktiven Fall müsste der Inhalt des fiktiven Beschlusses oder weitere Details bekannt sein, um sinnvolle und hilfreiche Antworten geben zu können.

Evtl. liegen dem fikitven Verfahren noch alte Gebührenbescheide zugrunde.

Evtl. könnte auch eine Verwechslung aus Gewohnheit vorliegen, die allerdings nicht unbedingt angefochten werden kann.

Ansonsten die Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses oder Bescheides beachten.


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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