Durch einen Abgleich mit den Melderegistern sind damit ehemalige Schwarzseher einfacher zu entdecken.
Das Wort "Schwarzseher" erklärt, dass ein Beitragsschuldner auch gleichzeitig
Nutzer ist. D.h. man wird zur Nutzung gezwungen.
Sobald irgendwo Wörter "Schwarzseher", "Seher", "Nutzer", usw. auftauchen - Zwang zur Nutzung.
Es steht ja deutlich: Nutzer, die nicht zahlen, werden durch Abgleich mit den Melderegistern entdeckt.
Das bekommt auch die hallesche Rechtsanwältin Yvonne Winkler zu spüren. „Zu mir kommen sehr viele, die sich gegen die Abgabe gerichtlich wehren wollen“, sagte sie. Eine Klage habe aber kaum Aussicht auf Erfolg, wenn keine sozialen Gründe vorlägen.
So ist es eben heutzutage im Rechtsstaat.