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Autor Thema: Keine Beitragspflicht, nun umgezogen, zweiter Meldedatenabgleich was tun?  (Gelesen 4081 mal)

s
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Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage zu folgender fiktiven Situation:

Person A und B leben bis Mitte 2013 mit im Haus der Eltern von Person A, welche ganz normal beim BS angemeldet sind und zahlen.
Daraus ergibt sich, dass A und B nicht zahlen müssen, da sie ja nur Mitbewohner der Hauses sind.
Die letzten Schreiben der BS kommen eine Woche vor dem Auszug, und es wurde wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass der Wohnsitz das Haus der Eltern von A ist.

Mitte 2013 ziehen die Beiden wie gesagt aus und melden sich auch direkt an der neuen Meldeadresse beim EWM an.
Es wurde allerdings nicht angegeben, in welche Wohnung sie gezogen sind, nur die Adresse.
Dort wohnen Sie in einem Haus mit 5 Parteien, von denen mindestens 2 Parteien zahlen.
Auch nach der Ummeldung kommen bis heute keine Briefe der BS.

Beim Datenabgleich am 6.5.2018 wird der BS aber vermutlich Folgendes feststellen: A und B sind mit der Adresse der Eltern von A bei uns gemeldet, allerdings beim EWM mittlerweile unter einer anderen Adresse.

Folglich wird man um Auskunft bitten, ob man mit einem Beitragszahler, der unter der Anschrift gemeldet ist in einer Wohnung lebt und wenn ja bitte die Kontonummer des zahlenden angeben. (Keine Option)

Falls nicht, dürften A und B eine Zwangsanmeldung ab Mitte 2013 bekommen oder maximal 3 Jahre rückwirkend?

Außerdem kommen A und B auf folgende Idee: Vorübergehende Wiederanmeldung bei den Eltern vor dem 6.5.2018.
Damit wäre praktisch der alte Zustand wiederhergestellt und die Beiden würden wie damals den Eltern von A zugeordnet.

Im Juni melden Beide sich wieder um und melden danach ihre Wohnung erstmalig beim BS an, um weiterem Aufwand zu entgehen.

Ich bitte um Meinungen und Anregungen zu dieser fiktiven Situation.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2018, 14:09 von DumbTV«

Z
  • Beiträge: 1.564
Da mit der Meldeadresse auch der vorherige Wohnort übermittelt wird, wäre schon einiges an Aufwand so kurzfristig nötig.
Die funktionierende Strategie wäre sich obdachlos oder (wegen Umzugs ins Ausland) ab-zumelden.
Nur dann fällt man durchs Raster.
Bei Wieder- oder Neuanmeldung werden nach wie vor die Meldedaten automatisch übermittelt.
Auch ist durchs Bundesmeldegesetz auch eine Einzugsbestätigung beim Meldeamt beizubringen.

Da wäre doch abwarten und zum richtigen Zeitpunkt reagieren die einfachere Lösung.
Vom ersten Bettelbrief bis zum Beitragsbescheid dauert es Monate, bis dahin kann noch viel passieren...


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s
  • Beiträge: 2
Danke für deine Antwort!

Es dauert vielleicht einige Zeit bis man zahlen muss, allerdings werden A und B zwangsläufig irgenwann zahlen müssen, spätestens bei einer Zwangsanmeldung.
Und bevor sich noch mehr an Schulden anhäuft, können die Beiden lieber zahlen.

Auf lange Sicht kommt man sowieso nicht dran vorbei.

Die Frage wäre ja, wenn die neue Meldeadresse noch schnell zurück in Adresse hw geändert wird, also die dem BS auch bekannt ist, aber gleichzeitig die vorige Adresse ba mit übermittelt wird.

Ist der BS dann so schlau und fragt sich: die Adressen stimmen zwar überein, aber haben die Beiden auch für Adresse ba gezahlt?
Oder wird einfach nur abgeglichen: aktuelle Anschrift hw, uns bekannte Anschrift auch hw, wo die Beiden vorher gewohnt haben interessiert uns nicht?

Und wäre alles älter 3 Jahre verjährt oder wären die Beiträge seit 2013 zu entrichten?


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P
  • Beiträge: 4.011
Die Auswertung wird ergeben, dass eine Forderung gestellt wird, das Ganze unabhängig davon ob A sich jetzt ummeldet oder nicht. Wenn A sich jetzt ummeldet, dann wird die alte Adresse für die alte Wohnung auch beim Auswerten berücksichtigt. Es kann jetzt bei der Ummeldung sogar schneller gehen. Besser ist eine Ummeldung nach dem Stichtag in eine Wohnung wo bereits bezahlt wird, dann werden die Daten vom Stichtag wertlos in dem Sinne, dass eine Forderung fortläuft, vorausgesetzt, die Post an diese alte Adresse geht zurück, ohne das es zu einer Zwangsanmeldung kommt. Sollte zuvor bereits ein Beitragskonto für diese alte Adresse geben, dann wird die Post mit der Forderung an die nun neue Adresse gesendet. Bestreitet A die Zahlung mit Verweis dort alte Anschrift nicht wohnhaft zu sein, dann will eine LRA eine Meldebescheinigung, ansonsten führt das dazu das für die alte Adresse ein Nebenwohnsitz vermutet wird inklusive Bescheid. (So bei Person U erlebt, RBB)


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Naja, laut Rundfunkstaatsvertrag sollen ja Verjährungsfristen nach BGB gelten, also können nur Forderungen der letzten 3 Jahre gestellt werden, wenn es erst im nächsten Jahr zu einem endgültigen Bescheid kommt, ist ein weiteres Jahr verjährt.

Eventuell verzögert sich der Ablauf, wenn die ersten Briefe des Beitragsservice mit "unbekannt/ unbekannt verzogen" zurückgehen, denn die ersten drei Briefe sind definitiv Bettelbriefe, also ohne rechtliche Folgen.
Da braucht man einen guten Draht zum Postboten, daß er einem den Gefallen tut und es mit seinem Stempel offiziell macht, ohne daß andere Post betroffen ist. Sofern der Postbote kein Beamter ist, darf er auch zum Kaffee eingeladen werden, oder eine Jahreswechselgratifikation erhalten (wie das bei besonders beliebten Postboten so üblich ist)...

Diese offiziellen Stempel mit der Postbotennachricht kommen bei Z im Büro immer mal wieder auf seinen Rechnungen zurück, weil der Briefträger den richtigen Briefkasten des Briefempfängers nicht gefunden hat, oder weil sich der Empfänger der Möglichkeit, die ich oben beschreiben habe, bediente.


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Hätte mal eine Frage dazu

Person A wohnt seit 3-4 Jahren  in einem Mehrfamilienhaus mit 8-10  Parteien. Person A ist aber an einer anderen Adresse gemeldet wo auch Beiträge gezahlt werden.
Person A zahlt in der nicht gemeldeten Wohnung keine Beträge. Bis vor etwas über einem Jahr hat Person A mit Person B in der Wohnung gelebt. Person B war in dem Mehrfamilienhaus gemeldet,  hat auch Gebühren bezahlt. Ist allerdings ausgezogen und hat sich umgemeldet. Es wohnen ungefähr 10-12 weitere Personen  im Haus die auch Gebühren zahlen.
Hat Person A in der nicht gemeldeten Wohnung nach dem Datenabgleich was zu befürchten?
Danke


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Folglich wird man um Auskunft bitten, ob man mit einem Beitragszahler, der unter der Anschrift gemeldet ist in einer Wohnung lebt und wenn ja bitte die Kontonummer des zahlenden angeben. (Keine Option)

Tja, ironischerweise wäre gerade dieses Vorgehen sozusagen die Königsoption, da du nach Kaffee und Kuchen mit den Nachbarn und netterweise genannter Beitragsnummer nie wieder was von dem Verein hören wirst, auch nicht nach dem 100. einmaligen Meldedatenabgleich und dir so den ganzen anderen Meldehickhack sparen kannst, der sowieso kaum helfen wird.

Aktuell gibt es nur drei Möglichkeiten:

1. man zahlt brav
2. man geht vor Gericht und gibt sich den ganzen Klagestress
3. man macht mit Nachbarn gemeinsame Sache und reduziert die kaum zu ändernde Ungerechtigkeit und schlägt das System mit seinen eigenen Waffen


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Eben Punkt 3 ist möglich, weil nicht Wohnungen sondern Anschriften bebeitragt werden, an welchen Wohnungen vermutlich vorhanden sind. Eine Identifizierung der Wohnung und Zuordnung einer festen Nummer zur Wohnung findet nicht statt, weil Nummern an Personen verteilt werden. Wozu braucht es also die Wohnung bei der ganzen Sache, was hat die überhaupt mit Rundfunk zu tun. Ein Richter war der Meinung das dort Rundfunk konsumiert würde, das kann sein, aber das trifft auch auf den Stuhl, Sessel oder die Couch zu.


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In Berlin wird seit einigen Jahren bei der Anmeldung nicht nur die neue Adresse (z.B. Hauptstraße 52b) eingetragen, sondern auch die Wohnungseinheit (rechter Seitenflügel 3.OG Mitte).
Sollte der Vermieter / Wohnungsgeber diesen Zusatz auf der Wohnungsgeberbestätigung nicht spezifizieren, so wird diese Angabe vom Antragssteller erfragt.

Rein theoretisch könnte man eine andere Wohnung angeben, als jene, in welcher man tatsächlich wohnt.
In einem rein fiktiven Beispiel eines 42 Parteienhauses haben sich die 24 Bewohner von 9 verschiedenen Wohnungen alle in der selben Wohnung angemeldet. Eine Person bezahlt den "Beitrag", die anderen 23 nutzen die Nummer und geben sich als Mitbewohner aus.
Wie schon erwähnt, es handelt sich um einen rein fiktiven Sachverhalt  8)


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Die Lage der Wohnung beim EMA wird erfragt, damit die Polizei im Fall der Fälle die richtige Tür zerstört. Aber einfach nochmals nach lesen, es ist sehr wahrscheinlich wie vieles rein freiwillig und für eine gesetzlich korrekte Anmeldung nicht notwendig.


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