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Autor Thema: Erzwingungshaft Sieglinde B. ?  (Gelesen 2449 mal)

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  • Beiträge: 99
Erzwingungshaft Sieglinde B. ?
Autor: 09. Februar 2016, 18:58
Ich habe gestern eine Mail erhalten mit dem Link zu folgendem Artikel:

***

Darin steht, dass Sieglinde B. verhaftet worden sei. Mehr als was in dem Artikel steht, weiß ich nun auch nicht.

Ich habe Sieglinde auf Facebook als Freundin, wir chatteten oft und wir haben uns auch einmal persönlich getroffen (wo? Auf dem Verwaltungsgericht in Ansbach!  :P). Näheres weiß ich aber leider nicht von ihr. Da sie auf Facebook nicht antwortet, scheint die Nachricht von ihrer Inhaftierung zu stimmen. Dass sie davon bedroht war und der Gerichtsvollzieher in den letzten Tagen um ihr Haus schlich, hat sie mir letzte Woche noch gemailt. Ansonsten weiß ich nun nichts mehr von ihr...

Weiß jemand Genaueres?
Weiß jemand, wo genau sie inhaftiert ist und an welche Postadresse man ihr schreiben kann?


***Edit "Bürger":
Bericht muss geprüft werden.
Link entfernt, da Quelle leider ohne seriöse Verfasser-Angaben.
Sekundärquelle ist im Forum nicht erwünscht, da regelmäßig unbestätigte Meldungen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Re: Erzwingungshaft Sieglinde B. ?
#1: 11. April 2016, 09:13
Es ist schon länger in der Versenkung verschwunden, aber die Frage, warum die Nichtzahlung niemals als Ordnungswidrigkeit, wie im RBStV § 12 deutlich festgelegt wurde, verfolgt wird, stellt sich nun deutlicher als nie zuvor, da dies das mildere Mittel und das Mittel der Wahl gewesen wäre.

Sieglinde hatte alle "Voraussetzungen" dafür erfüllt, und dazu noch mit voller Absicht. Das Bußgeld wäre das erste Zwangsmittel gewesen, sie zum zahlen zu bewegen. Aber sie musste gnadenlos und ohne Anwendung milderer Mittel direkt in Erzwingungshaft.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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