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Autor Thema: Inkasso offener Forderungen - bevorstehende Zwangsvollstreckung nach Fristablauf  (Gelesen 1639 mal)

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Nehmen wir an, Person A hat bereits diverse Aufforderungen zur Zahlung, Festsetzungsbescheide, Mahnungen etc, erhalten. Weiters nehmen wir an, diesen wurde nicht widersprochen, weil sie im Alltag einfach untergegangen sind, bis auf einen einzigen wo ein Widerspruch erfolgt ist - auf den seinerseits auch regiert worden ist. Allerdings nicht mit Widerspruchsbescheid sondern der Überschrift "Ihre Rundfunkbeiträge".

Nun nehmen wir an, dass diese Person A vor einiger Zeit einen Brief bekam, nicht mehr von der zuständigen Behörde sondern von der Stadt direkt, kein gelber Brief, sondern ein ganz gewöhnlicher, ohne Einschreiben. Dieser sei mit der oben genannten Überschrift versehen. Gehen wir außerdem davon aus dass dieser Betrag jenseits der 500 liegt, womit sich das Eintreiben nach meiner Ansicht nach also lohnen würde. Desweiteren nehmen wir an, dass Person A aus verschiedenen Gründen nun lange nicht zu Hause war und diese Vollstreckung bereits übermorgen stattfinden soll.

Gäbe es für diese Person noch irgendetwas zu tun oder ist da Hopfen und Malz verloren? Könnte man einfach behaupten, es sei nie etwas gekommen? Wir gehen vom Fall aus dass sich Person A diese Summe ohne Ratenzahlung nicht leisten kann. Außerdem ist es möglich dass sie an diesem Tag gar nicht in der Wohnung ist.

Ich meinerseits würde aus dem Bauch heraus zunächst Person A empfehlen, das vorhandene Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Interessant wäre außerdem die Frage ob Person A vielleicht zum fraglichen Termin einfach nicht in der Wohnung ist.

Meine Idee wäre ja nun rein hypothetisch diese, zusammengesetzt aus der Idee des Widerspruchs und diesem Vorgehen:
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.0.html

1) mit der Ankündigung zur jeweiligen Stelle, die angegeben wäre. Um Aufschub bitten, weil man den Fall gerne klären möge, Schreiben sei schon raus.
2) Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung mit der Begründung nicht in der Wohnung gewesen zu sein und grade erst vorgefunden (ist ja möglich). Möglichst mit Einschreiben.

Was sagt Ihr dazu?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 15:00 von Bürger«

 
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