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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung - Reaktion ohne Anwalt  (Gelesen 6261 mal)

M
  • Beiträge: 2
Vollstreckungsankündigung - Reaktion ohne Anwalt
Autor: 14. Dezember 2017, 11:36
Hallo zusammen,

ich benötige bitte euer Feedback:


Person A hat diverse Infobriefe und Festsetzungsbescheide des Beitragsservices erhalten und auf ein paar Festsetzungsbescheide mit einem Widerspruch reagiert.

Außerdem hat Person A vor ca. einem Jahr nach einer Vollstreckungsankündigung einen Betrag von ca. 150 € an die Stadtkasse überwiesen.

Nun hat Person A eine weitere Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse - diesmal über einen höheren Betrag - erhalten.

Person A möchte folgende Antwort an die Stadtkasse senden:

Zitat
„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Vollstreckungsankündigung vom 07.12.2017 erhalten (Zeichen....) und kann diese nicht nachvollziehen, da ich mit dem genannten Gläubiger weder einen Vertrag geschlossen, noch einen Brief, eine Rechnung oder eine Mahnung dazu erhalten habe.

Ich nehme an, dass der Gläubiger Ihnen dies (Vertrag, nachweislich zugestellter Schriftverkehr) schriftlich und rechtssicher als Nachweis zur Verfügung gestellt hat. Wenn dies der Fall ist, würde ich diese Nachweise gerne schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Zusätzlich würde ich gerne wissen, was die rechtlichen Vorrausetzungen dafür sind, dass Sie die Vollstreckung durchführen dürfen bzw. jemand eine Vollstreckung durch Sie durchführen/ beauftragen kann. Auch diesbezüglich bitte ich Sie, mir entsprechende Nachweise zuzusenden. ??

Der Vollstreckungsankündigung widerspreche ich aus oben genannten Gründen hiermit erstmal und bitte Sie, diese vorerst aufzuheben bis alle Punkte geklärt sind.

Bitte informieren Sie mich über das weitere Vorgehen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!“


Hat ein solches Schreiben eine Erfolgsaussicht? In der Vollstreckungsankündigung summieren sich die Säumniszuschläge alleine schon auf über 100 €. Kann Person A zumindest die Zahlung der Säumniszuschläge vermeiden?


Danke für euer Feedback! ;)

Marko


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2017, 04:22 von Markus KA«

J
  • Beiträge: 37
falls es nicht zu spät sein sollte ... per Mail der Vollstreckung widersprechen.


... Zu Ihrem Schreiben vom 7.12.2017   

lege ich Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung ein.

Hierauf berufe ich mich auf das Urteil des Landgericht Tübingen, welches die Rechtmäßigkeit der Forderung Rundfunkbeitrag und Vollstreckung des Rundfunkbeitrages bzw. -gebühren  dem EuGH  (  EuGH – C-492/17  )
am 3. August 2017 zur Prüfung vorgelegt hat.

In der Anlage ( PDF Datei , 39 Seiten ) erhalten Sie die Vorlage von

    Dr. Sprißler, Richter am Landgericht Tübingen  vom 3. August 2017

an den EUGH.


PDF eventuell beifügen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2018, 15:22 von DumbTV«

Lev

  • Beiträge: 331
Hallo Marko800

Also Person A hat am 7.12. eine Vollstreckungsankündigung bekommen.

- Hat A auf den letzen Festsetungsbescheid mit einem Widerspruch reagiert (innerhalb der Frist)?
- Hat A auch mal einen Widerspruchsbescheid bekommen? (Also Ablehnung auf den Widerspruch)
- Hat A sein Schreiben versendet oder ein anderes Schreiben. (Ich hoffe nicht  :) )

Bitte kennzeichne die Schreiben die A im Gelben Brief bekommen mit dem Wort (Gelb).

- Hat A seit diesem Thread hier noch mal einen Festsetzungsbescheid bekommen?

Gruß
Lev


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  • IP logged

p
  • Beiträge: 2
Liebe Mitstreiter,

Person X hat mal wieder eine Vollstreckungsankündigung erhalten.

Person X hat einmal im Monat einen geringen Betrag 1,-€ an den Beitragsservice direkt überwiesen.

Nun kam die Vollstreckungsankündigung von der Stadtverwaltung.
Da Person X die einzufordernden Beitragsbeträge der in der Vollstreckungsankündigung nicht nachvollziehen kann, hat Person X Widerspruch eingelegt und gebeten, dass man Person X den Leistungsbescheid / Forderungen des Beitragsservice zeigt / zu kommen lässt.

Der GV / Stadtverwaltung / Kämmerer weigern sich Person X diese zu zeigen oder zu kommen zu lassen.

Wie soll PErson X nun auf dieses Verhalten reagieren? Sich unterschreiben lassen, dass GV XY diese Person X nicht zeigen möchte?

Für Person X ist dies kein rechtmäßiges Vorgehen und es zeigt Person X, dass mit dem Leistungsbescheid des Beitragsservice etwas nicht stimmen kann, wenn sich so gewunden wird.

Vielen Dank für eure hilfreichen Ideen...

Edit "Markus KA":
Entsprechende Dokumente und mehr Informationen wären hilfreich, da die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der einzelnen Bundesländer manchmal unterschiedlich sind. Auch wäre es sinnvoll sich mit dem entsprechenden Verwaltungsvollstreckungsgesetz des vorliegenden Bundeslandes vertraut zu machen und die genauen Begriffe und Bezeichnungen der Dokumente im Beitrag verwenden. Bitte auch die Suche-Funktion nutzen zu den Themen "Zwangsvollstreckung" oder "Stadtkasse" und die wertvollen Beiträge lesen. Ein Besuch bei einem Runden Tisch kann auch von Vorteil sein.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2018, 13:29 von Markus KA«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@person_X

Nun, es gibt gegenüber der Behörde die Möglichkeit der Akteneinsicht. Die selbe Möglichkeit steht auch nochmals bei einer Klage vor Gericht zur Verfügung.

Hypothetisch könnte also eine fiktive Person in der Klage ausführen: "Aufgrund Verweigerung der Akteneinsicht bei der XYZ Behörde am XX.YY.ZZZZ beantragt der Kläger Akteneinsicht. Auf diese Akteneinsicht wird gegebenenfalls weiterer Sachvortrag folgen."

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

p
  • Beiträge: 2
Guten Morgen,

nun ist es soweit der Widerspruch von Person X wurde zurückgewiesen.
Siehe Anhang, zum Widerspruch von Person X:

Zitat
ich habe Ihre Vollstreckungsankündigung vom 10.04.2018 Aktenzeichen XXX erhalten und kann diese nicht nachvollziehen, da ich im Kalenderjahr 2018 zwei Zahlungen an den ARD/ZDF Beitragsservice geleistet habe. Diese sind in Ihrem Schreiben für mich nicht ersichtlich.

Ich nehme an, dass der Gläubiger Ihnen dies (Vertrag, nachweislich zugestellter Schriftverkehr) schriftlich und rechtssicher als Nachweis zur Verfügung gestellt hat. Wenn dies der Fall ist, würde ich diese Nachweise gerne schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Zusätzlich würde ich gerne wissen, was die rechtlichen Vorrausetzungen dafür sind, dass Sie die Vollstreckung durchführen dürfen bzw. jemand eine Vollstreckung durch Sie durchführen/ beauftragen kann. Auch diesbezüglich bitte ich Sie, mir entsprechende Nachweise zuzusenden.

Der Vollstreckungsankündigung vom 10.04.2018 Aktenzeichen: XXX widerspreche ich aus oben genannten Gründen hiermit und bitte Sie, diese vorerst aufzuheben bis alle Punkte geklärt sind.

Bitte informieren Sie mich über das weitere Vorgehen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Soll Person X es nun draufankommen lassen das vollstreckt wird?
Wenn der GV nun das erste Mal vorbeikommt, wird er dann auch beim ersten Mal schon in die Wohnung eindringen - das Türschloss öffnen lassen?

Herzlichen Dank.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2018, 22:58 von DumbTV«

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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Im fiktiven Verfahren könnte Person X einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der zuständigen Rundfunkanstalt gestellt haben, solange nur eine VollstreckungsAnkündigung vorliegt.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
  • Beiträge: 112
Die RA wird die Aussetzung der Vollziehung wohl ablehnen. Aus welchem Grund sollten sie dem zustimmen.


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b
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Hallo zusammen,

Person A hatte 2014 und 2015 drei Festsetzungsbescheide erhalten, gegen die Person A natürlich Widerspruch inkl Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eingelegt hat. Person A hat dazu auch einen Widerspruchsbescheid erhalten und gegen diesen Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Alles fristgerecht. Seit dem bekamt Person A jede Menge Zahlungserinnerungen - sonst nichts. Nun hat Person A erneut eine "Mahnung-Ankündigung der Zwangsvollstreckung" erhalten.
Nur eine Mahnung - keinen Mahnbescheid und damit auch keine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.
Absender ist links im Schreiben aufgeführt "Rundfunk Berlin-Brandenburg". Recht im selben Schreiben steht unter Postanschrift "ARD ZDF Deutschlandradio".

Ist eine Reaktion durch Person A nötig? Bspw ein Brief mit folgendem Text?

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom xx zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen die darin erwähnten Bescheide vom xx, xx und xx fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte inklusive Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit nochmals bekräftige.
Gegen den daraufhin erfolgten Widerspruchsbescheid Ihrerseits habe ich klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingelegt.
Ihre Festsetzungsbescheide sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch jedwede Mahngebühren in Gänze zurück.
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
MfG

Eine solche Konstellation war in den bisherigen Threads leider nicht zu finden. Daher nochmal die Rückfrage.
Vielen Dank und Gruß


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D
  • Beiträge: 244
Das sind ZWEI unterschiedliche Sachverhalte

1.) Den Widerspruch gegen den Bescheid erhebst du beim zuständigen Verwaltungsgericht. Dein Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung
2.) Das zuständige Vollstreckungsgericht(Amtsgericht)schickt dir den Gerichtsvollzieher vorbei. Wie willst du die Vollstreckungsaussetzung begründen ?

Deine Zahlungspflicht ergibt sich aus der Gesetzeslage (15. Rundfunksänderungsstaatsvertrag RäStV)

das LG Tübingen hat als zuständiges Vollstreckungsgericht die Vollstreckung für das Verwaltungsgericht verweigert und selbst eine Vorgabe an den EuGH veranlasst.
 ;)




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