Liebe Mitstreiter,
Person X hat mal wieder eine Vollstreckungsankündigung erhalten.
Person X hat einmal im Monat einen geringen Betrag 1,-€ an den Beitragsservice direkt überwiesen.
Nun kam die Vollstreckungsankündigung von der Stadtverwaltung.
Da Person X die einzufordernden Beitragsbeträge der in der Vollstreckungsankündigung nicht nachvollziehen kann, hat Person X Widerspruch eingelegt und gebeten, dass man Person X den Leistungsbescheid / Forderungen des Beitragsservice zeigt / zu kommen lässt.
Der GV / Stadtverwaltung / Kämmerer weigern sich Person X diese zu zeigen oder zu kommen zu lassen.
Wie soll PErson X nun auf dieses Verhalten reagieren? Sich unterschreiben lassen, dass GV XY diese Person X nicht zeigen möchte?
Für Person X ist dies kein rechtmäßiges Vorgehen und es zeigt Person X, dass mit dem Leistungsbescheid des Beitragsservice etwas nicht stimmen kann, wenn sich so gewunden wird.
Vielen Dank für eure hilfreichen Ideen...
Edit "Markus KA":
Entsprechende Dokumente und mehr Informationen wären hilfreich, da die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der einzelnen Bundesländer manchmal unterschiedlich sind. Auch wäre es sinnvoll sich mit dem entsprechenden Verwaltungsvollstreckungsgesetz des vorliegenden Bundeslandes vertraut zu machen und die genauen Begriffe und Bezeichnungen der Dokumente im Beitrag verwenden. Bitte auch die Suche-Funktion nutzen zu den Themen "Zwangsvollstreckung" oder "Stadtkasse" und die wertvollen Beiträge lesen. Ein Besuch bei einem Runden Tisch kann auch von Vorteil sein.