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Autor Thema: gv -> ag -> mittlerweile lg... obwohl kein bescheid eingegangen ist...  (Gelesen 1523 mal)

  • Beiträge: 118
Hallo zusammen,

Person a (im folgenden  :P) hatte bis Frühjahr 2016 eine schöne "Brieffreundschaft" mit der Firma BS.
Alle Briefe kamen an. Es ging schön nach dem Schema Brief, Antwort, wiederum Antwort (auch wenn wie gewohnt die antworten seitens BS mit ihren Textbausteinen nicht wirklich zu den antworten von  :P passten...)
Dies ging so lange, bis die Textbausteinantwort "wir antworten ihnen nicht mehr" kam.

Daraufhin hat :P Firma BS angeschrieben, anstelle hier sinnlos hin und her zu texten, möge Firma BS doch bitte eine Rechnung mit allen angeblichen Forderungen - sprich aktuellen "Bescheid" - zuschicken. nach 1-2 Monaten und einem Bettelbrief dazwischen eine 2. Anfrage nach der Rechnung.

Wieder 1-2 Monate später Anruf, was denn nun sei. Antwort: welche Briefe?
die 2 Briefe sollen also angeblich verloren gegangen sein.

Im Sept.dann Schreiben letzte Chance auf Zahlung der im Bescheid...
:P hat demnach angefragt, was denn bitte für ein "Bescheid"? es ist bei :P nichts angekommen und :P wartet bereits sehnsüchtig auf einen "Bescheid", um endlich dagegen vorgehen zu können. weiterhin seit den 2 "verlorenen" Schreiben der Text auf jedem Brief, dass :P seit diesem Brief alle weiteren Foto dokumentarisch bzw. per gopro vid festhalten und ebenso den Einwurf in den Kasten dokumentieren wird.

Seit dem klappte die Brieiffreundschaft auch wieder und jeder Brief kam an.        komisch     ::)
im Jan 2017 kam dann auch der erste Bescheid, nachdem vorher mehrfach danach angefragt worden war und diesem wurde auch gleich widersprochen und die Forderung zurück gewiesen.
Das ist der letzte Stand zwischen :P und der Firma BS.


Weiter ging es mit dem GV, der auf genau diesen Sachverhalt mehrfach seitens :P hingewiesen wurde.
Nämlich, dass er den wisch an die Frma BS bzw. br zurückzugeben hat, weil ohne einen "Bescheid" die ganze Kette
"Bescheid" -> Widerspruch ->  Klage ... GV und den ganzen Rattenschwanz eben gar nicht erst los gehen kann.
Dazu wurde die Firma BR ebenfalls hinzugezogen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Firma BS wohl deutlich mehr Schwiergkeiten mit ihrem Post Ein und Ausgang zu haben scheint, als bisher von ;P angenommen und man möge doch den GV bitte zurückziehen, bis eine Reaktion auf den Widerspruch vom Januar 2017 erfolgt wäre.

Weiterhin wurden dem GV seine Befugnisse, und vor allem was er nicht darf!, seitens :P aufgezeigt und er hat es dann an das AG M. weiter gegeben. achja. Aktuell geht es um die Eintragungsanordnung...
Hier wurde es scheinbar im Schnelldurchlauf durchgeprügelt und die darauf folgende Beschwerde von :P abgewiesen aber an das LG M. weitergegeben.   (ist das üblich?  abgelehnt, aber wir geben es nochmal nach oben weiter...?)
Die Anträge von :P wurden scheinbar in keinster weise berücksichtigt, die da waren:
-   die komplette Historie/Geschichte anschauen, sprich alle Briefe inkl. fotos vom Einwurf
-   Termin vor einem Richter unter Eid aussagen zu können, dass der "Bescheid" vom 11.01.2017 der aller erste war
-   die Stadt München bzw. das AG und LG München rechtliche Schritte gegen den Herrn GV prüft, da er trotz des Wissens um die Unrechtmäßigkeit des von ihm gestarteten Verfahrens weitere sehr kostenintensive Verfahren gestartet hat
-   Zum Schluss noch, dass sämtliche weitere Aktionen seitens der Stadt oder Gerichtsvollzieher auszusetzen sind, bis eine gerichtliche Klärung zwischen den Firmen BS/BR und :P abgeschlossen ist.

Genau diese wurden auch dem LG M. vorsorglich gestellt und scheinends wieder komplett ignoriert.
Ergebnis nat. eine Ablehnung der Beschwerde mit dem vermerk es " gilt die Zugangsvermutung..."

wobei :P jetzt berechtigt die frage stellt,
- auch wenn vorher angekündigt wurde, es wird nicht mehr geantwortet?
- 2 Briefe bereits "verschwunden" sein sollen?
- seitens :P auf jeden Blödsinnsbrief geantwortet wurde, aber die Chance sich auch gerichtlich zur wehr zu setzen wird nicht wahrgenommen?

wer soll das bitte glauben?


:P wird als nä. schritt die Richterin vom IG (diesmal ist ja wenigstens ein Name mit dabei) kontaktieren und auf Akteneinsicht AG und LG beharren. Damit will :P feststellen, wer sich wann und wie den Fall angesehen hat (Richter oder Fussvolk?), wer ist wann und wie auf die Anträge bzw. die Argumente von :P eingegangen oder wurde es einfach nur durchgewunken und jegliche Beiträge/Anträge von :P übergangen?

Weiterhin möchte :P mit seiner Story versuchen, eine größere Öffentlichkeit zu erreichen
vgl. auch die fb gruppe https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/permalink/1155634654541547/?comment_id=1156212187817127&reply_comment_id=1156250121146667&notif_t=group_comment_reply&notif_id=1492937741546179
, um aufzuzeigen, dass sich sowohl GV, als auch Gerichte, nicht im geringsten an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten.
der GVhätte den wisch bereits zurückschicken müssen, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen eben nicht erfüllt sind - mehrfach drauf hingewiesen worden. das AG hätte den GV zurechtweisen müssen, dass dieser ohne Grundlage vollstrecken will (bspw. auch keine Belehrung zur Abgabe durch einen Richter erfolgt/geplant gewesen...) und teure Verfahren angeleiert hat, die er mit einem Rücksendebrief für 0,70€ an die Firma BS/BR hätte erledigen können.
Das LG hätte das AG abmahnen müssen, mit solchen Sachen nicht beim LG auzuschlagen und den GV zum zurücksenden bewegen müssen. Und in jedem Fall hätten das AG und das LG sich zumindest einmal die Seite von :P anhören müssen.

Am Fall :P kann man sehen, dass sich die GV/Städte und Gerichte eine sch...dr... um die Gesetze kümmern und fast zu 100% pro GEZ entscheiden (müssen)
Echte Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit in einem Rechtsstaat sehen anders aus!


Wer demnach Kontakt zu Zeitungen (tz, sz, focus wer auch immer hat) hat, die gerne über solche fälle berichten, mögen sich gerne melden.
wer weitere tipps hat, bitte auch.

danke. :P wird sich über antworten freuen...

Edit Uwe:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2017, 21:45 von Uwe«
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