Bildquelle: https://www.haufe.de/statics/1.00.00.0236/images/logo-recht.pnghaufe.de, 01.04.2016
Gericht hebt Urteil mangels brauchbarer Richter-Unterschrift aufvon Haufe Online Redaktion
Einmal auf und ab reicht zur wirksamen Unterzeichnung eines Urteils durch einen Richter nicht aus. Nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin müssen wenigstens einige Buchstaben erkennbar sein: Lesbarkeit wird nicht verlangt, ein gewisser Wiedererkennungswert aber schon.
In dem Fall hatte das Amtsgericht Tiergarten einen Autofahrer wegen eines Rotlichtverstoßes zu 200 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der Verkehrsdelinquent legte gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde ein. Begründung: Das Urteil enthalte keine formwirksame Unterschrift der Richterin.
Name muss aus dem Schriftbild herausgelesen werden können
Das Kammergericht kam zum selben Ergebnis, hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft konnte in dem Gekritzel der Richterin keine Unterschrift erkennen.
- Erforderlich sei ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug,
- der charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweise
- und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwere. [..]
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