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Autor Thema: Antrag an Landtag NI: Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für örR-Renten  (Gelesen 5485 mal)

C
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Zitat
Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für die Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!

Hannover 1.3.2016

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung

Laut diversen Medienberichten (u. a. BILD, Focus) mit Bezug auf den noch nicht veröffentlichten 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ist eine 25-Cent-Sonderab- gabe geplant, mit der Gebührenzahler die Finanzlücken in den Pensionskassen der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten schließen sollen. Die Gebühr müsste jeder Haushalt dann zusammen mit dem Rundfunkbeitrag entrichten.
Ein neuer Rundfunkbeitrag soll vermutlich ab 2017 in Kraft treten. Wie hoch er ausfallen wird, steht derzeit noch nicht fest. Die KEF hat eine Senkung des Beitrags um 30 Cent auf 17,20 Euro gefor- dert. In dieser Pauschale könnte die Extra-Abgabe für die Pensionen bereits enthalten sein. Das hieße, dass ohne die Extra-Abgabe eine höhere Beitragssenkung möglich wäre. Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro pro Monat und Haushalt.
Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf,
1. sich in den Verhandlungen mit den anderen Ministerpräsidenten gegen die Erhebung einer Extra-Abgabe für die Finanzierung von Pensionszahlungen in den Sendeanstalten auszu- sprechen,
2. sich bei den Verhandlungen mit den anderen Ministerpräsidenten für eine deutliche Senkung des Rundfunkbeitrags einzusetzen - mindestens in der Höhe des von der KEF vorgeschlage- nen Betrags,
3. sich für eine seit langem auch von der KEF geforderte Reform der Altersversorgung in den Sendeanstalten einzusetzen.

Begründung
Mit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags 2013 wurde eine Aufkommensneutralität verein- bart. Die Jahreseinnahmen aus der Rundfunkgebühr lagen zuvor bei rund 7,5 Milliarden Euro jähr- lich. Durch den neuen Rundfunkbeitrag wurden daraus im Jahr 2014 8,32 Milliarden Euro. Auch für die restlichen Jahre der laufenden Periode 2013 bis 2016 wird mit Mehrerträgen gerechnet.

CG
Parlamentarischer Geschäftsführer

Download des Dokuments (pdf):
www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F17%5F7500/5001-5500/17-5282.pdf

Danke an dreamliner für den Link


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Zitat
Laut diversen Medienberichten (u. a. BILD, Focus) mit Bezug auf den noch nicht veröffentlichten 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ist eine 25-Cent-Sonderabgabe geplant, mit der Gebührenzahler die Finanzlücken in den Pensionskassen der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten schließen sollen. Die Gebühr müsste jeder Haushalt dann zusammen mit dem Rundfunkbeitrag entrichten.

Eine 25-Cent-Sonderabgabe, mit der Gebührenzahler die Finanzlücken in den Pensionskassen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schließen sollen?
Die Gebühr müsste jeder Haushalt dann zusammen mit dem Rundfunkbeitrag entrichten?

Abgabe, Gebühr, Beitrag oder doch eine Steuer?
Selbst unsere Politiker scheinen den Durchblick zu verlieren!


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Zitat
Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für die Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!

Es sollte besser immer explizit darauf hingewiesen werden, dass es hier nicht um einen regulär in jedem Beschäftigen-Gehalt enthaltenen Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, sondern um eine attraktive Zusatz-Altersvorsorge in Form einer Art "Betriebsrente".

Anträge wie diese sollten daher besser lauten
Zitat
Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für die zusätzliche Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!

oder gar noch unmissverständlicher und damit aufklärender
Zitat
Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgehende, zusätzliche Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!

Dies ist wichtig, da selbst die Richter am BVerwG den Hinweis der Pensions-Anteile mit dem lapidaren Hinweis abtaten, dass eine Rentenvorsorge ja "völlig normal" sei - und dies somit auch zur "funktionsgerechten Finanz-Ausstattung" der Rundfunkanstalten gehöre.

Es geht hier aber explizit um die Zusatz-Versorgung - die eben in keinster Weise mit dem "Funktionsauftrag" zu rechtfertigen ist!

Viele Richter und wohl auch Abgeordnete müssen das begreifen lernen.

Aufklärung tut hier also immens Not.


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Wie wahr!

Hier einige Informationen betreffend Entgelt und Versorgungstarifvertrag beim ÖRR:

1.  Auszug aus dem Wiki-Artikel betreffend der Kostenstruktur (hier:  Entlohnung der Beschäftigten) beim ÖRR
Zitat
„….Die Tarifverträge sind immer noch an den Bundesangestelltentarif (BAT) (Anm:  vom 01. April 1961!!!)angelegt, der im übrigen öffentlichen Dienst seit 2005 durch den drastisch sparsameren Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) abgelöst worden ist. Die Rundfunktarifverträge garantieren den fest angestellten Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks alle zwei Jahre einen automatischen Aufstieg in eine höhere Gehaltsstufe. So beträgt zum Beispiel das Einstiegsgehalt für Redakteure (Gruppe 15) 4642 €; mit dem 13. Dienstjahr sind 6308 € erreicht (Stand 2009).[23] Feste freie Mitarbeiter verdienen oft noch deutlich besser, so dass für sie ein Wechsel in eine Festanstellung unattraktiv ist. Trotz Sparvorgaben ist der Mitarbeiterapparat bis in die jüngste Zeit weiter aufgestockt worden.[24]
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Kritik_am_.C3.B6ffentlich-rechtlichen_Rundfunk


2.  Pressemitteilung der Gewerkschaft Ver.Di
Zitat
„Urteil zum Rundfunkbeitrag ist ein wichtiges Signal - Sender haben Anspruch auf sichere Finanzierung vom 18.03.2016

Berlin, 18.03.2016.  Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist zufrieden mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. "Wie schon diverse Gerichte und Instanzen zuvor, haben nun auch die Leipziger Richter bestätigt, dass eine allgemeine Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtmäßig ist", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Das Urteil schafft Sicherheit für die Sender und Beschäftigten. Vor allem aber zeigt es, dass der Wechsel von der geräteabhängigen Gebühr zum geräteunabhängigen Beitrag der richtige Schritt war - und dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade im Digitalzeitalter mit einer Vielzahl von Empfangsmöglichkeiten Anspruch auf eine sichere Finanzierung hat", so Werneke weiter……“
http://rundfunk.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++5f7897c2-ecf9-11e5-a23e-525400248a66


3.   Ver.Di – Rundfunk  -  "Freien-Honorare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.  Tarifverträge für freie Mitarbeit für arbeitnehmerähnliche, befristete oder auf Produktionsdauer begrenzte Beschäftigung usw.“.
https://rundfunk.verdi.de/freie/++co++965249d6-a31c-11e5-8b5d-525400a933ef


4.  Tarifmeldungen der Gewerkschaft Ver.Di
https://rundfunk.verdi.de/tarife-honorare/tarifmeldungen


5.  Ver.Di - Informationen zur Rente  (siehe hierzu auch die PDF)
https://rundfunk.verdi.de/tarife-honorare/altersversorgung


6.  Ver.Di zur Kündigung des VTV (Versorgungstarifvertrag) zum Ende des Jahres 2016.
https://rundfunk.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++51aa06d6-c5cf-11e5-9271-525400ed87ba


7.  Aus dem 19 KEF-Bericht:
Zitat
„…..Baden-Badener Pensionskasse (bbp): Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Baden- Baden. Mitglieder sind u. a. die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio. Die bbp ist der Rückdeckungsversicherer ihrer Mitglieder nach dem Versorgungstarifvertrag neu (VTV)……
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/glossar.html
Weiterführend zum Thema:    http://bbp.ard.de/


8.  Ansonsten:  Googeln nach Versorgungstarifvertrag VTV.


9.  Weitere Nachweise und Artikel zum Thema Altersversorgung beim ÖRR
(man beachte das jeweilige Datum!):

Fakten zu ARD und ZDF: Altersversorgung
http://www.dimbb.de/fakten-zu-ard-und-zdf-altersversorgung/

http://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-kontrolleur-warnt-vor-hohen-renten-bei-rundfunkanstalten-1.1968188

http://www.pensionskasse-rundfunk.de/index.php?id=unsere_geschichte

http://www.zeit.de/2013/22/oeffentlich-rechtliches-fernsehen-verwendung-gebuehren

http://web.de/magazine/unterhaltung/tv-film/millionen-pension-wdr-intendant-tom-buhrow-19162924

http://www.berliner-zeitung.de/wie-die-pensionaere-von-ard-und-zdf-die-gebuehrenzahler-belasten-teurer-ruhestand-15805930

http://www.djv.de/startseite/service/news-kalender/detail/article/altersversorgung-fuer-alle.html

https://rundfunk.verdi.de/sender/hr/++co++ca8449b4-32fd-11e5-8056-525400a933ef


10.  Venceremos!


D61


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 22:36 von Bürger«
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

C
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2.  Pressemitteilung der Gewerkschaft Ver.Di
...stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Das Urteil schafft Sicherheit für die Sender und Beschäftigten. Vor allem aber zeigt es, dass der Wechsel von der geräteabhängigen Gebühr zum geräteunabhängigen Beitrag der richtige Schritt war - und dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade im Digitalzeitalter mit einer Vielzahl von Empfangsmöglichkeiten Anspruch auf eine sichere Finanzierung hat", so Werneke weiter……“
Naja, dass sich eine Gewerkschaft für die zu vertretenden Mitglieder kämpferisch zeigen muss, ist ja nachzuvollziehen.
Interessieren würde mich jedoch nach der Lektüre dieses Artikels
     Süddeutsche Zeitung, 17.05.2010
     Lufthansa: Der Fall Bsirske - Rechter Zeh in der Südsee
     http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lufthansa-der-fall-bsirske-rechter-zeh-in-der-suedsee-1.577106
ob Herr Werneke oder sein Chef Herr Bsirske auch den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen oder regelmässig freie Tickets für irgendwelche örR-Veranstaltungen mit first class Buffet bekommen. >:D

Zitat
..Baden-Badener Pensionskasse (bbp): Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Baden- Baden. Mitglieder sind u. a. die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio. Die bbp ist der Rückdeckungsversicherer ihrer Mitglieder nach dem Versorgungstarifvertrag neu (VTV)…
Was dies wohl wieder für ein Konstrukt sein mag?
Mitgliederverzeichnis (http://bbp.ard.de/mitglieder/index.html):
    - Bayerischer Rundfunk
    - Deutsche Welle
    - Deutschlandradio
    - Hessischer Rundfunk
    - Mitteldeutscher Rundfunk
    - Norddeutscher Rundfunk
    - Radio Bremen
    - Rundfunk Berlin-Brandenburg
    - Saarländischer Rundfunk
    - Südwestrundfunk
    - Westdeutscher Rundfunk
    - ARTE Deutschland TV GmbH
    - ARD.ZDF medienakademie gGmbH
    - BRmedia GmbH
    - Degeto Film GmbH
    - Deutsche Fernsehlotterie gGmbH
    - Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv
    - hr Media Lizenz- und Verlagsgesellschaft mbH
    - hr werbung Gmbh
    - Institut für Rundfunktechnik GmbH
    - NDR Media GmbH
    - ProFunk GmbH
    - rbb media GmbH
    - SWR Media Services GmbH
    - WDR mediagroup GmbH
    - WDR mediagroup dialog GmbH
    - WDR mediagroup digital GmbH

Zumindest einmal eine nette Liste der Tochterfirmen.

Punkt 10. finde ich dagegen ausgesprochen gut ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 23:27 von Bürger«
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Zitat
eine 25-Cent-Sonderabgabe geplant, mit der Gebührenzahler die Finanzlücken in den Pensionskassen der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten schließen sollen.
MOMENT MAL!
Da hab ich doch grad was gelesen ....
Aha! Hier: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2391.pdf (Hervorhebungen nicht im Orginal)
Zitat
"Berlin/Rostock, 28. November 2014 ... Anders liegen die Dinge bei der weiteren Aufstockung der Rücklage um 25 Cent durch den 16. RÄndStV. Diese Rücklage dient nicht der Sicherung einer funktionsgemäßen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der laufenden Beitragsperiode. Dementsprechend soll sie auch nicht zur Disposition der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestellt werden (s. LT-Drs. 16/7091, S. 8 f.). Der Gesetzgeber belastet dadurch Beitragszahler /-innen in einem Umfang, der zur Funktionserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht erforderlich ist.
Als Rechtfertigung wird in der Gesetzesbegründung die Wahrung „finanzieller Spielräume“ (LT-Drs. 16/7091, S. 8 ) bei einer künftigen Ausgestaltung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder des Beitragsfinanzierungsmodells genannt. Es fehlt jedoch bereits an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die es rechtfertigen könnte, zu diesem Zweck in die Grundrechte der Beitragszahler/-innen einzugreifen. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben dient das Beitragssystem allein den in § 1 RBeiStV genannten Zwecken, wozu in erster Linie die funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zählt. Die Wahrung politischer Gestaltungsspielräume ist kein in § 1 RBeiStV erwähnter Belastungsgrund.
Darüber hinaus: Der Rundfunkbeitrag ist als Gegenleistungsabgabe ausgestaltet. Leistung (Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) und Beitragslast (Beitragshöhe) müssen in einem Verhältnis der Reziprozität stehen. Vorteile des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes müssen dabei den zur Abgabe herangezogenen Personen zugutekommen. Dies schließt es aus, Abgaben der heutigen Abgabenschuldner zurückzubehalten, um sie zugunsten künftiger Abgabenschuldner zu verwenden. Die Gruppe der heutigen Abgabenschuldner ist nicht (vollständig) identisch mit der Gruppe der künftigen Abgabenschuldner.
Jetzt fehlt nur noch der o.g. gegenwärtig gültige RStV bzw. die Stelle im KEF_Bericht zu den 25 cent....
... und da ist es -> http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf
Im KEF-Bericht 19 auf Seite 87 heißt es:
Zitat
Die Anstalten der ARD erhalten seit 1997 einen zweckgebundenen Anteil (25 Cent) des Gebühren- bzw. Beitragsaufkommens.
Somit könnte es sein, dass die KEF plant, den zweckgebundenen Anteil auf 50 cent zu erhöhen?! ... Nun, wir werden es lesen, wenn im April der  KEF-Bericht 20 erscheint.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2016, 12:15 von MMichael«

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@ Alle

Wisst Ihr, worauf das am Ende hinausläuft? Die Landesrundfunkanstalten und alle, die mit in diesem Luxusdampfer sitzen, sind seit ihrem neuen, gesetzlich vebrieften Status als Rundfunkbeitragsempfänger wie unsere lieben Politiker im Bundestag auf den Geschmack gekommen.
Es wird  darauf hinauslaufen, dass es wie bei den Diätenerhöhungen sein wird. Die genehmigen sich gegenseitig mit Hilfe der vier etablierten Parteien turnusgemäß einfach eine neue, gesetzlich etablierte Erhöhung. Und da jetzt beim Rundfunkbeitrag höchstpersönlich die Staatsmacht eintreibt, wenn man sich dagegen wehrt, kommen sie auch im Großen und Ganzen damit durch.
Da bleibt dann wirklich nur noch der EUGH und beide Wahlkreuzchen aus Protest, bei anderen, als den vier etablierten Parteien.

LG Peli


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Zitat
Luxusdampfer
Bestimmt einer wie die unsinkbare Titanic.
Um beim Vergleich zu bleiben, die Gerichte heizen zurzeit, damit das Licht an bleibt.


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Zitat
Luxusdampfer
Bestimmt einer wie die unsinkbare Titanic.
Um beim Vergleich zu bleiben, die Gerichte heizen zurzeit, damit das Licht an bleibt.
Und die Kapelle spielt bis zum Schluss, damit keiner was merkt.


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