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Autor Thema: Stadtkasse lehnt Erinnerung ab - was nun?  (Gelesen 5515 mal)

r
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Weiter geht's!
#15: 29. Juni 2016, 17:54
Hallo Community!
Es geht weiter um diesen fiktiven Fall.

Die Person X hat sich nicht gemeldet und einfach abgewartet was als nächstes passiert. Danach sollte ein gelber Brief auftauchen:







Wie würde es nun weiter gehen? Bei den meisten Fällen handelt es sich ja um die Zwangsvollstreckung die in diesem Fall schon vor dem gelben Brief durchgeführt wurde (ist es rechtlich überhaupt zulässig? Vor allem die Stadtkasse würde  ja die Kosten für den Vollstreckungsversuch abrechnen wollen - siehe letzter Blatt). Hier handelt es sich schon um so genannte "Verfahren auf Erteilung einer Vermögensauskunft".

Was wäre jetzt der richtige Schritt?

Vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juli 2016, 14:58 von seppl«

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Weiß es keiner oder gab es so einen Fall noch nicht?


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steht doch alles oben in dem Schreiben "des Vollstreckers " der Stadtkasse.
Es handelt sich um eine  Zahlungsaufforderung .. dies ist kein Verwaltungsakt und kann demzufolge nicht mit einem Rechtsmittel
( Widerspruch ) angegriffen werden.
Rechtsmittel " Erinnerung" beim Amtsgericht kann erfolgen wenn der Vollstrecker die erste
Zwangsvollstreckungsmaßnahme vornehmen will ( Abnahme der Vermögensauskunft )
was ja anscheinend nun passiert ist....


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Heißt es - Person X müsste in dem Fall jetzt erneut einen Widerspruch einlegen? Mit welcher Begründung / Grund wäre es angebracht?


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