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Autor Thema: aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?  (Gelesen 3566 mal)

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Hallo Forum,

hoffentlich könnt ihr mir in folgender Frage weiterhelfen:
Welche Stelle führt die Oberaufsicht / ist Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten /bzw. im konkreten Fall den SWR)? Betroffene Person möchte sich über das Vorgehen des SWR wegen Machtmissbrauch beschweren.
(Info: Mehrere Festsetungsbescheide, z.T. mit mehrwöchiger Verzögerung zugestellt, auf Widersprüche wurde auch nach Monaten – im längsten Fall seit 1,5 Jahren  kein Widerspruchsbescheid erstellt! Also für betroffene Person keine Möglichkeit zur Klage, dafür aber Zwangsvollstreckung)
Wer weiß was?
Meine einzige zusätzliche Idee, falls ihr nicht helfen könnt, wäre, den SWR direkt anzuschreiben (evtl. gleich direkt die Justizabteilung) und dort um Beantwortung dieser Frage zu bitten.
Allerdings habe ich mit dem SWR bisher die Erfahrung gemacht, dass meine Schreiben einfach gar nicht beantwortet werden.
Für eure Antworten im Voraus besten Dank!







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Allerdings habe ich mit dem SWR bisher die Erfahrung gemacht, dass meine Schreiben einfach gar nicht beantwortet werden.
Für eure Antworten im Voraus besten Dank!

Das ist nicht nur beim SWR der Fall, sondern zB. auch beim WDR. Ansonsten vermute ich die "Stelle" die Du suchst, existiert nicht. Bzw. es wäre die "Politik" (welche in großer Mehrheit hinter GEZ&Co. steht)...


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Aufsichtsbehörde für die LRA sollte die Staatskanzlei der Landesregierung sein.


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Aufsichtsbehörde für die LRA sollte die Staatskanzlei der Landesregierung sein.

Hallo Totalverweigerer,

den Begriff "Staatskanzlei" hab ich beim Suchen nur für Bayern gefunden.
Könnte das in Ba-Wü das Staatsministerium sein?


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Hallo Totalverweigerer,

den Begriff "Staatskanzlei" hab ich beim Suchen nur für Bayern gefunden.
Könnte das in Ba-Wü das Staatsministerium sein?

Nachfragen.


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                                                Curt Goetz

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Einen Link gefunden:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwjaudTpptHLAhWKXBoKHZPhCfIQFggiMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.uni-goettingen.de%2Fde%2Fstaatliche-aufsicht-%25C3%25BCber-den-%25C3%25B6ffentlich-rechtlichen-rundfunk%2F50590.html&usg=AFQjCNGudghzyM1tyHnBu5J2tbz0vTFAjw&bvm=bv.117218890,d.bGs

Daraus:

"4) Verfahren
Die Landesregierung weist die Rundfunkanstalt auf einen Gesetzesverstoß hin. Wird dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, erteilt die Aufsicht eine entsprechende Anweisung. Weitere Aufsichtsmittel
(etwa Ersatzvornahme oder Bestellung eines Staatskommissars) sind nicht vorgesehen."

So ich nehme also an die Landesregierungen haben diese ganzen Verstöße schon mehrfach gerügt ? *lach*


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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