@Greyhound
Es wird bezweifelt, daß die Aussage so richtig ist, daß sich nur noch Unternehmen und Co beschweren dürfen.
Für jeden Verbraucher ist es möglich,
- sich an die EU-Bürgerbeauftragte zu wenden;
- sich bspw. online direkt bei der EU-Kommission zu beschweren.
Im Zweifelsfalle verfaßt man das als Anfrage, die mit anderem Wortlaut bereits die Beschwerde enthält.
In jedem Falle darf sich kraft AEUV jeder Bürger direkt an die EU-Organe wenden; auch Richtlinien sind hier nicht in der Lage, das auszuhebeln, ist doch der AEUV eine der rechtlichen Basiskonstruktionen für die ganze EU.
Das Grundgesetz als Basisrecht für die Bundesrepublik Deutschland hebelt doch auch keiner aus? Nicht einmal der ÖRR wäre dazu in der Lage, wenn nicht Bürger auf seine unlauteren Praktiken hereinfallen würden.
Die nicht in nationales Recht umgesetzte Richtlinie 2010/13/EU besagt eindeutig, (der EUGH stützt sich auf so was), daß die Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken auch für den Rundfunk zwischen Unternehmen und Verbraucher gelten soll. Punkt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;