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Autor Thema: Nachprüfungsantrag der Befreiung nach BVG ausstehend > Klage ruhen lassen?  (Gelesen 2589 mal)

V
  • Beiträge: 4
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

fiktive Person A hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, Härtefallregelung.
Sonderfürsorgeberechtigte nach dem BVG (Gewaltopfer).

Gleichzeitig hat Person A noch einmal einen Antrag der Prüfung nach BVG gestellt.

Der SWR hat nun seine Klagebegründung ans Gericht geschickt, die auch Person A erhalten hat.
Auf den nochmaligen Antrag hat Person A aber keinen Bescheid erhalten.

Kann Person A beantragen, das Gerichtsverfahren ruhen zu lassen, bis sie Nachricht vom SWR bekommen hat?

Die haben wohl die Begründung nach BVG mit in ihre Klagebegründung reingebracht und sie als Verpflichtungsklage gedeutet?
Gleichzeitig wollen die ein Urteil mit vollstreckbarem Titel.

Die Aussetzung der Vollziehung hatte Person A beantragt.

Für Ratschläge wäre fiktive Person A sehr dankbar.

LG VGNJuly


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 23:01 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.243
Hallo,

leider kann und wird DIR kein Forums-Mitglied helfen (können).

Rechtsberatung ist nicht erlaubt.

So Du allerdings dies beachtest:

Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen.
Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden.
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


könnte es sein dass dazu jemand etwas einfällt  8)

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 23:00 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 3.235
Etwas mehr Information wäre nötig für jeden fiktiven Fall, das Thema Verpflichtungsklage ist neu hier.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 23:01 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Hey,

Ich schließe mich mal an.
Bitte so detailliert wie möglich schreiben wann und was geschrieben wurde.

Von Beginn der ersten Information.
Der normale Ablauf wäre.

Infobriefe
Zwangsanmeldung oder wenn schon angemeldet und Zahlung eingestellt
Mahnbescheide
Widerspruch auf Mahnbescheide
Widerspruchbescheid
Klage

Normalerweise würde es ausreichen, wenn Person A definitiv befreit wäre.
Dazu müsste sie nur den Nachweis an die "GEZ" schicken.

Wer ist befreit oder bekommt ermäßigt?
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d BVG.
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II.
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern wohnen.
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 3 SGB III a. F. (neu: §§ 114, 115 Nr. 2 SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt SGB III a. F. (neu: Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen.
- Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III a. F. (neu: §§ 122 ff. SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen.
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG.
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge BVG oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften.
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG ein Freibetrag zuerkannt wird.
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben.
- Taubblinde Menschen
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII

Härtefall:
- Personen, denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags ist.
Quelle: rundfunkbeitrag.de

Wenn etwas dabei ist, durch ein Amt geklärt zu werden, müssen alle anderen mit Sicherheit warten, da hier sonst eine Ungerechtigkeit stattfinden könnte.
Würde man voreilig ohne Klärung Beiträge erzwingen, obwohl im Nachhinein festgestellt würde, dass Person A nicht zahlen müsste, gäbe es Zoff.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 23:01 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

V
  • Beiträge: 4
Hallo,

Person A wurde aufgrund von AlGII befreit bis 04/14.
Erwerbsminderungsrente 05/14 bis 12/14 und Wohngeld. keine Befreiung.
Erwerbsmindrungsrente plus Hilfe zum Leben Befreiung nach SGB XII oder nach BVG, Bescheid ab 01/15 bis 12/17 (drei Jahre) Bescheid vom 23.11.2015
Nachprüfungsantrag gestellt für 05/14 bis 12/14 wegen BVG, da die GEZ im Bescheid geschrieben hatte oder nach BVG.

Klage eingereicht nach Widerspruchsverfahren wegen Härtefall, da Erwerbsminderungsrente plus Wohngeld niedriger als ALGII

Auf den Nachprüfungsantrag der Befreiung aufgrund BVG noch keinen Bescheid von der GEZ.
Klagebegründung der GEZ stellt jetzt nun auf Verpflichtungsklage ab. (wahrscheinlich aufgrund BVG, Anerkennung als Sonderfürsorgeberechtigte)
Aber auf den Nachprüfungsantrag erging noch keine Sachverhaltsaufklärung, da die Befreiung ab 01/15 heißt nach SGBXII oder BVG. Da hat sich die GEZ eine klare Stellungnahme offen gelassen.

Deshalb denke ich:
Antrag, das laufende Verfahren ruhen zu lassen bis Sachverhaltsaufklärung seitens der GEZ stattgefunden hat.

LG VGNJuly



Edit "Bürger":
Thread musste leider aufwändig angepasst und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Auch der ursprüngliche Thread-Betreff "Klage beim Verwaltungsgericht, brauche Hilfe" war alles und nichts sagend und musste daher geändert werden. Im Thread-Betreff immer die Kern-Problematik kurz aber verständlich zusammenfassen. Dies dient der Übersichtlichkeit und der gezielten Diskussion.
Die Moderatoren haben eigentlich keine Kapazitäten für solcherlei vermeidbare Arbeiten.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 23:02 von Bürger«

 
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