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Autor Thema: Der BS und die Asylbewerber  (Gelesen 5626 mal)

B
  • Beiträge: 95
Der BS und die Asylbewerber
Autor: 26. Februar 2016, 08:31
Sorry, dass es optisch nicht so schön ist ... aber der Inhalt zählt.  ;)


Flüchtlinge: Asylbewerber in Notunterkünften erhalten Zahlungsaufforderungen zur Rundfunkgebühr / Beitragsservice sucht Lösungen

„Sind dabei, Abhilfe zu schaffen“

Der Brief, der dutzendweise in die Flüchtlingsunterkunft am Ludwigshafener Messplatz geflattert ist, sorgt für Irritationen. Das Schreiben bittet um Aufklärung. Der Empfänger soll Auskunft darüber geben, ob er schon seinen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt. Dazu gibt's einen Antrag, mit dem sich der Adressat gegebenenfalls davon befreien lassen kann. Doch was, wenn die Wohnung in einer Notunterkunft für Flüchtlinge liegt?
Das Schreiben stammt vom Beitragsservice der ARD, des ZDF und Deutschlandradios. Diese Einrichtung hat die Aufgaben der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übernommen. Sie kassiert nun haushaltsweise die Rundfunkgebühren. Seit 2013 heißt dies "Rundfunkbeitrag" und wird vom Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandfunks eingetrieben.
...

http://www.morgenweb.de/region/mannheimer-morgen/metropolregion/sind-dabei-abhilfe-zu-schaffen-1.2660694


Man beachte das letzte Wort: "eingetrieben".


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Re: Der BS und die Asylbewerber
#1: 26. Februar 2016, 11:22
....
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§  3 Wohnung
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere
Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber, Internate,

2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen
Unterbringung dienen, insbesondere in Behinderten- und
Pflegeheimen,
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten
dienen, insbesondere Hotel- und Gäste zimmer,
Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.
....


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Facebook ist die offene Form der geschlossenen Anstalt!

K
  • Beiträge: 810
Re: Der BS und die Asylbewerber
#2: 26. Februar 2016, 11:38
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere
Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber, Internate,


Auch für das Sonderverwaltungsrecht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt der Amtsermittlungsgrundsatz des § 24 VwVfG:

Zitat von: § 24 VwVfG
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.

(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.

(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.

Man kann immer wieder nur betonen, wie sehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Gesetze mit Füßen tritt.


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K
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Re: Der BS und die Asylbewerber
#3: 26. Februar 2016, 12:01
 ::)

mich würde mal interesieren, ob für die Asylbewerber oder Zuwanderer, die bereits eine Wohnung haben,

auch Zwangsbeiträge erhoben werden.

Oder, ob die, entgegen der Satzung / Gesetze davon ausgenommen werden.

bzgl. der Gleichbehandlung ...  ;)

 8)


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der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

a

anne-mariechen

Re: Der BS und die Asylbewerber
#4: 26. Februar 2016, 21:10
Es stellt sich die Frage, ob diesen Personen ein Zettel zur Befreiung ausgestellt wird, vergleichbar H4.

Da dieser Personenkreis zu den Geringverdienern gehört, wie wird die Kontrolle und Befreiung gehandhabt.

Gleiches gilt für die erfolgte Gerichtliche Entscheidung für EU-Bürger denen unser Staat 3 Monate die Sozialleistungen vorenthalten darf.

Wie werden denn diese Fälle vom Beitragservice nach dem RBStV behandelt?


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Der BS und die Asylbewerber
#5: 26. Februar 2016, 22:26
"Asylbewerber" haben für zunächst unbestimmte Zeit erst mal einen indirekten Freifahrtschein, äh ungeschriebenen Freistellungsbescheid..., von der Gastgeberin Angie
Nur hat dies der dumme BS immer noch nicht begriffen.
Dürfen diese Neuankömmlinge eigentlich auch immer noch gratis Bus&Bahn quer durch Deutschland fahren ?


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You can win if you want

k
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Re: Der BS und die Asylbewerber
#6: 26. Februar 2016, 22:37
Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung hat der Beitragservice bereits im Mai 2015 die einzelnen Verwaltungen angeschrieben.
Der Beitragsservice der Rundefunkanstalten bietet bereits seit 2014 die Möglichkeit, die
Adressen von Asylbewerberheimen (Gemeinschaftsunterkünften) zu melden, um auf diese
Weise sicherzustellen, dass die dort untergebrachten Asylbewerber nicht zur Zahlung des
Rundfunkbeitrags aufgefordert werden. Der Beitragsservice stellt dieses Verfahren nun
erstmals auch für den Fall zur Verfügung, dass Asylbewerber in Wohnungen
vorübergehend untergebracht werden.
Bislang nicht als Unterkunft in diesem Sinne anerkannt waren Wohnungen, die von den
Kommunen zur vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern angemietet worden sind.
An dieser Praxis hält der Beitragsservice nicht mehr fest. Wie sich aus dem als Anlage 1
beigefügten Informationsschreiben ergibt, können nunmehr auch Adressen von einzelnen
Wohnungen, in denen Asylbewerber vorübergehend untergebracht werden, für maximal 12
Monate gesperrt werden. Wird zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern ein
komplettes Hotel angemietet, ist dieses als Gemeinschaftsunterkunft einzuordnen. Einzeln
angemietete Hotel- und Gästezimmer werden wie Wohnungen zur vorübergehenden
Unterbringung behandelt. Auch in diesen Fällen bedarf es einer Meldung der Adressen an den
Beitragsservice. Zur Erleichterung der Meldungen hat der Beitragsservice ein Formular zur
Verfügung gestellt.


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P
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Re: Der BS und die Asylbewerber
#7: 27. Februar 2016, 02:47
Es ist nur ein Gedanke:

Würde ein Deutscher Staatsbürger z.B. schriftlich Asyl in einem anderen Land beantragen, müsste er dazu in dem anderen Land sein? Falls nicht und er bewirbt sich für Asyl, gilt er dann damit als Asylbewerber? Bis zur Entscheidung könnte er in der Wohnung bleiben. Würde die Wohnung damit einen anderen Status bekommen? Mit Antragsstellung würde die Wohnung ja so gesehen zur Beherbergung eines Asylbewerbers genutzt.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Der BS und die Asylbewerber
#8: 27. Februar 2016, 10:37
Es ist nur ein Gedanke:

Würde ein Deutscher Staatsbürger z.B. schriftlich Asyl in einem anderen Land beantragen, müsste er dazu in dem anderen Land sein? Falls nicht und er bewirbt sich für Asyl, gilt er dann damit als Asylbewerber?

Sehr interessante Idee, X!
Meiner Meinung nach gar nicht mal so unrealistisch. Würde ich auch gerne mal mit verfolgen.

Dem Amt für Integration zufolge
( http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufgaben/Asylverfahren/asylverfahren-node.html )
ist in Deutschl. der Asylantrag obligatorisch persönlich zu stellen.

Zitat BAMF:
Zitat
.... Asylantrag stellen. Dies kann er nur tun, wenn er sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder sich zumindest bei der deutschen Grenzbehörde meldet. Es ist nicht möglich, einen Asylantrag aus dem Ausland oder bei einer deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Asyl ist grundsätzlich persönlich zu beantragen....

Wenn das EU-weit so ist, dann wäre die ja nächste Frage:

Wo haben die 9 Nachbarländer ( Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Schweiz, Österreich, Polen, Tschechien )
ihre Grenzbehörden zur Entgegennahme des Asylantrages für die Flucht aus Deutschl.?

Markus


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anne-mariechen

Re: Der BS und die Asylbewerber
#9: 27. Februar 2016, 11:11
Und was machen wir mit den 130 000 Personen die registriert wurden und nun verschwunden sind? Haben die alle eine Arbeitstelle beim Beitragservice gefunden und können dort Ihre Adresse wieder löschen?

Unsere D*****-Ministerin N***** hat ja kund getan wir haben in Deutschland 1 Million offener Stellen und 460 000 registrierte arbeitsfähige Flüchtlinge.

Deshalb würde die Arbeitslosenquote vorübergehend etwas steigen, aber langfristig könnte man den Fachkräftemangel an offenen Stellen besonders im Handwerk damit ausgleichen. Ob diese Fachkräfte den Nagel in die Wand hauen können? Oder danach doch beim Arzt sich krank schreiben lassen? Dem BS bringt das in jedem Fall die Kohle.

Genau Frau N***** so eine Fachkraft von Paketdienst hat gestern bei mir am Mehrfamilienhaus ein Paket abgeben wollen. Er klingelte vorsorglich an allen Wohnungen. 4 Mietparteien standen im Flur, 2 waren nicht anwesend und als man die Tür öffnete war der Typ weg und verschwunden ohne Paketkarte in einem Briefkasten. Einen Gruß an den DPD und die andern für dieses gebildete Personal, dass nicht einmal einen Namen von einem Paket lesen und mit einer beschrifteten Türklingel abgleichen kann. Da hat wohl der Deutschkurs nicht gefruchtet. Wer nicht deutsch schreiben kann, braucht auch keine Paketkarte ausfüllen.

Ein besonderer Gruß geht an Post-Chef Frank Appel von der Deutschen Post, denn auf seiner Geschäftsreise in Südafrika berichtete er, er könne sofort 7 000 Flüchtlinge einstellen. Ja das hätte er gerne, natürlich nicht für den Mindestlohn von 8,50 €, sondern für einen Kuhhandel mit dem Staat, dass diese Personen keinen Mob in der Bevölkerung anstellen würden wenn er sie beschäftigt, muss der Lohn vom Sozialstaat kommen.


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K
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Re: Der BS und die Asylbewerber
#10: 27. Februar 2016, 11:47
Der Presse ist zu entnehmen dass jeder achte registrierte Asylbewerber nicht mehr aufzufinden ist:
Zitat
Somit gingen mehr als 143.000 Menschen im System "verloren"
Quelle: http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Gut-jeder-achte-registrierte-Fluechtling-verschwunden;art1157828,3702889

Wieviel Menschen sind dann insgesamt im System "verloren": es fehlen ja bei dieser Betrachtung auch noch die nicht registrierten  Asylbewerber  >:D

Es sei den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF sowie dem Deutschlandradio dringend geraten ihre "Verwaltungsverienbarung Beitragsservice" zu evaluieren:
Sie sollten umgehend eine weitere "Fachgruppe" Asyl in's Leben rufen um diesen Abtrünnigen Herr zu werden.
Schliesslich schauen die ja sicherlich mit ihren neuartigen Empfangsgeräten ohne Unterlass den öffentlich- rechtlichen Quark an: da steht die "Beitragsgerechtigkeit" auf dem Spiel !!!


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 516
Re: Der BS und die Asylbewerber
#11: 28. Februar 2016, 21:06
Es ist nur ein Gedanke:

Würde ein Deutscher Staatsbürger z.B. schriftlich Asyl in einem anderen Land beantragen, müsste er dazu in dem anderen Land sein? Falls nicht und er bewirbt sich für Asyl, gilt er dann damit als Asylbewerber? Bis zur Entscheidung könnte er in der Wohnung bleiben. Würde die Wohnung damit einen anderen Status bekommen? Mit Antragsstellung würde die Wohnung ja so gesehen zur Beherbergung eines Asylbewerbers genutzt.

Die Ausnahme gilt nicht für Wohnungen von Asylbewerbern, sondern für Gemeinschaftsunterkünfte.


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