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Autor Thema: Beiträge bar übergeben - Gesetzliche Grundlage gesucht  (Gelesen 1432 mal)

P
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Hallo.
Person A (PA) hat sich bisher wie folgt verhalten:

Alle eingehenden Bescheide gesammelt.
Gegen Gebührenbescheid mit Rechtsbelehrung Widerruf eingelegt.
Ablehnung des Widerrufs mit Einspruch beantwortet.

Nun nach gut einem Jahr bekam PA dann auch die Ablehnung gegen den Einspruch und die Aufforderung zu zahlen, da sonst mit Vollstreckung gedroht wird.

Eine Klage will PA eigentlich nicht einreichen, weil PA das privat nicht stemmen kann. Sowohl vom Wissen, als auch von der Zeit her.

PA hat aber von Mr X  den Tip bekommen, den Westdeutschen Rundfunk auszutrickesen. Mr X sagte, er habe einen entsprechenden Schrieb verschickt, in dem er zwar zusagt, dass er den Beitrag monatlich zahlt. Aber er beruft sich auf Paragraf xyz, dass Bargeld ein offizielles Zahlungsmittel sei und er den Beitrag nur persönlich an einen Mitarbeiter des Rundfunks übergibt. Sprich, Mr X verlangt, dass der Westdeutsche Rundfunkt das Geld persönlich bei ihm abholen soll.

So, PA möchte nun wissen, ob das so einfach durchzusetzen ist? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Basis? Welche Paragrafen?

Oder gibt es gesetzliche Schlupflöcher die einen ähnlichen Weg einschlagen? Bargeld per Post?

Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Norbert Häring hat das publiziert:
http://norberthaering.de/de/bargeld-widerstand


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