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Autor Thema: Rundfunkbeitrag und Haushaltsrecht  (Gelesen 2538 mal)

K
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Rundfunkbeitrag und Haushaltsrecht
Autor: 14. Februar 2016, 10:28
Liebe Freunde der hartnäckigen Zahlungsverweigerung,

ich möchte hier zwei Fragen zur offenen Diskussion stellen. Es handelt sich dabei meiner Ansicht nach um haushaltsrechtliche Fragestellungen.

Die Rundfunkbeitragspflicht tritt bekanntlich ein, sobald der entsprechende gesetzliche Tatbestand des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (kurz RBStV) erfüllt ist. Bei dem RBStV handelt es sich um Landesrecht. Dies bedeutet meiner Ansicht nach allerdings auch, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine öffentliche Abgabe des Bundeslandes handelt.

(1) Wie ist es nun mit haushaltsrechtlichen Prinzipien vereinbar, wenn eine öffentliche Abgabe des Bundeslandes nicht in einen einzigen Landeshaushalt fließt, sondern in einen Haushalt, der gänzlich außerhalb jeglicher Länderhaushalte steht?

(2) Kann ein Landesgesetz überhaupt bestimmen, dass eine öffentliche Abgabe an einen Haushalt zu leisten ist, der nicht der Entscheidungshoheit dieses Bundeslandes unterliegt?

Ich denke, dies sind spannende Fragen, auf die meiner Ansicht nach das Finanzverfassungsrecht eine Antwort geben müsste.

Auf jeden Fall bieten sie Anlass zu einer offenen Diskussion. Ich lade jeden ein, daran teilzunehmen.


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b
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Re: Rundfunkbeitrag und Haushaltsrecht
#1: 14. Februar 2016, 11:46
Meine Gedanken dazu.

Zitat
Dies bedeutet meiner Ansicht nach allerdings auch, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine öffentliche Abgabe des Bundeslandes handelt.

So eindeutig ist es nicht.
Im Vordergrund steht ein Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"
- Festsetzungsbescheide kommen von diesem Unternehmen
- Dieses Unternehmen gibt Vollstreckungen im Auftrag an Kommunen
- Bei Vollstreckungen wird dieses Unternehmen als Kontakt angegeben
- usw.

Merkwürdigerweise weigern sowohl die Justiziariate der Landesrundfunkanstalten, als auch Staatskanzleien der Länder Dokumente zu diesem Unternehmen rauszurücken. Unter dem Argument: alle Dokumente sind "interne Dokumente und nicht für Öffentlichkeit gedacht". Aus diesem  bezweifle ich, ob Rundfunkbeitrag eine öffentliche Abgabe sein soll.

Auf der einen Seite wird einem eine "öffentliche Abgabe" aufgezwungen, auf der anderen Seite als Ansprechpartner in dieser Sache steht einem der rechtlich-unbekannter Unternehmen, bei dem man als "Kunde" geführt wird.

2-te Punkt: wohin das Geld genau überwiesen soll, bestimmt nicht Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, sondern Beitragssatzung. Näheres habe ich hier beschrieben. Ich hoffe, meine Gedanken helfen der Diskussion.


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Re: Rundfunkbeitrag und Haushaltsrecht
#2: 14. Februar 2016, 12:06
@boykott2015
Auch Du ignorierst die trotzdem gültige europäische Ebene? Die damalige Rundfunkgebühr galt gemäß EuGH als staatliche Beihilfe; der EuGH würde das mit dem neuen Rundfunkbeitrag nicht anders sehen, wie in den europäischen Themen hier bereits diskutiert.

Staatliche Mittel sind zwangsweise öffentliche Mittel; der Staat darf ja keine schwarze Kasse haben. Daß es staatliche Mittel sind, -> siehe Definition EuGH; sie sind es dann, wenn dem Bürger vom Staat etwas, (hier eine Abgabe, die nicht so heißen darf), ohne Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeit aufgedrückt wird.

"Vom Staat" -> die ganzen Verträge heißen mit Ergänzungen Rundfunkstaatsverträge.

Wie wäre es übrigens, mal zu betrachten, ob öffentliche Gelder hier veruntreut worden sind? Ab einer klar definierten Größenordnung dürfen öffentliche Gelder nur via Ausschreibung dem die öffentliche Ausschreibung gewinnenden Unternehmen als Förderung zugewiesen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2016, 12:13 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
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Re: Rundfunkbeitrag und Haushaltsrecht
#3: 16. Februar 2016, 11:08
Es war ja ein Argument der Gerichte gegen eine Steuer, weil es nicht durch die Haushalte fließt, wobei ja die Kirchensteuer auch ein Gegenargument wäre, denn die läuft ja auch am Gemeinde-/Landes-/Bundeshaushalt vorbei.

Abgaben und Beiträge laufen auch nicht immer zwingend über den Staatshaushalt, man denke an Zwangsbeiträge für berufsständige Kammern, Beiträge für Kraft Gesetzes gegründete "Unternehmen" (Berufsgenossenschaften, Krankenkassen).

Die Sache ist schon etwas komplizierter. Man wird sich hauptsächlich an dem "gewährten Vorteil" aufhängen müssen.
Da haben ja höchste Gerichte über Beiträge für BG, Handwerkskammer etc. schon geurteilt, wobei man da für die Unternehmen ja tatsächlich einen fiktiven Vorteil konstruieren kann, welcher ihnen beim Geldverdienen zugute kommt.


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Re: Rundfunkbeitrag und Haushaltsrecht
#4: 16. Februar 2016, 13:01
@Zeitungsbezahler

Die IHK-Sache ist ja vorm EuGH durch und rechtens, weil eine grundlegende freie Berufswahl besteht und niemand verpflichtet ist, einen Beruf zu ergreifen, der zur IHK-Zwangsmitgliedschaft führt.

In Sachen Rundfunkfinanzierung ist ja auch vorm EuGH durch, daß es eine staatliche Beihilfe darstellt; im Europathema diskutiert. Wirklich beantwortet wurde die damit zusammenhängende Frage nicht, welche Mittel denn dem Staat zur Finanzierung seiner Aufgaben bzw. zur Subventionierung von Firmen zur Verfügung stehen?


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