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Autor Thema: Keine Bescheide erhalten - "normaler" Brief von einem Obergerichtsvollzieher  (Gelesen 2904 mal)

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  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,

ich lese hier schon einige Zeit mit, habe aber konkret einen Fall den ich euch mal aufzeigen möchte bzw. eure Meinung dazu hören möchte:

Nehmen wir mal an Person A, hat nie einen Bescheid vom BS bekommen (oder dieser wurde nicht korrekt zugestellt, oder ist im Müll gelandet) Es gab nie eine förmliche Zustellung vom BS.

Jetzt kommt ein Schreiben von einem Obergerichtsvollzieher in den Briefkasten von Person A dieser ist ebenfalls nicht Förmlich zugestellt (gelber Umschlag) sondern nur normal eingeworfen mittels BW Post. Auch befindet sich in dem Schreiben nur eine A4 Seite keine Kopien oder sonstige Beweise. (ich lade das Schreiben hier mal als Anhang hoch)

Das Person A hierauf regieren muss denke ich ist Klar. Aber wie kann der OGV aufgefordert werden seine Grundlage herauszugeben auf welcher der eine Zwangsvollstreckungssache durchsetzen will?

Hier ist ein Thread ein paar Tage vor mir mit fast genau dem selben Fall allerdings werde ich nicht genau daraus Schlau wie sich Person A verhalten soll.

Sollte Person A ein Schreiben an den OGV Richten un Ihn wie in diesem Fall hier:
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Was meint Ihr wie hier der Richtige weg ist?

LG


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 19:43 von Bürger«

 
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