Nach einem erfolgreichen Fax Versand, ist ein Postversand -so gesehen- überflüssig.
Das ausgedruckte Dokument für das Fax, sofern es eine richtige Unterschrift etc. enthält erfüllt die Schriftform. Das Fax selbst erfüllt die Schriftform. Das Sendeprotokoll mit Abbildung zumindest der ersten Seite des Fax zeigt den Inhalt und auch die Anzahl der Seiten. Ist keine Abbildung der ersten Seite im Protokoll, dann minimal eine Kopie des Inhalts im Copyshop stempeln lassen und mit dem Sendeprotokoll beides zusammen aufheben.
Ist die Faxnummer die Richtige, dann gibt es später auch kein Problem.
Soll es dennoch versendet werden, einfach beides in einen Standardumschlag und fertig.
Spielt es eine zeitliche Rolle ob etwas zusammen bearbeitet wurde, dann einen zeitlichen Abstand zwischen dem Faxversand einlegen ;-).
Wobei es bei einer Mahnung und einem neuem Festsetzungsbescheid doch nicht wirklich darauf ankommen könnte, es sei, die Zustellung der Mahnung liegt deutlich länger als 1 Monat vor dem Festsetzungsbescheid. Dann hätte da sicherlich schneller reagiert werden können, aber das wäre kein Muss.