Person A und B, wohnen mittlerweile nicht mehr zusammen und bekommen beide ein Vollstreckungsankündigung vom jeweils zusändigen Vollstreckungsbeamten des Bezirkes. Es wurden seitens der Rundfunkanstalt zwei Vollstreckungsersuchen gegen zwei verschiedene Personen für Ein und dieselbe Gebühr gestellt. Finanzbeamter X war bei Person A um 594 € einzutreiben und Finanzbeamter Y war bei Person B um nochmal dieselbe Gebühr einzutreiben oder zu vollstrecken.
Es wurde sowohl von Person A als auch von Person B der Einwand eingebracht, dass die Vollstreckungsersuchen nicht Rechtens sind, da man in einem Rechtsstaat nicht dieselbe Gebühr doppelt vollstrecken kann und dass die Rundfunkanstalt sich entscheiden müsste, wer nun der Schuldner ist - Person A oder B. Beide Vollstreckungen werden für 10 Tage ausgesetzt, mit der Bitte den Sachverhalt schriftlich zu schildern und dem Hinweis, dass andernfalls trotzdem vollstreckt wird.
Meine Frage: Wie sollte man bei solch einen "fiktiven" Fall weiter vorgehen? Ist der Tatbestand des Betruges hier gegeben? Handelt die Rundfunkanstalt oder gar der Finanzbeamter hier rechtswidrig, wenn doch noch vollstreckt wird?
Person A würde sich sogar gerne opfern, wenn nur gegen ihn alleine vollstreckt wird. Da würde er nämlich vorher und rechtzeitig sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, die eidesstattliche Versicherung verweigern, sich der Erzwingunghaft ergeben und dort in Hungerstreik treten und zwar solange bis sich was vom Gesetz her ändert oder er seine Zeit abgesessen hat. Es würde nicht mehr lange dauern, bis das nächste Vollstreckungsersuchen angeflattert kommt. Da würde Person A wieder die gleiche Prozedere durchziehen. Den möglichen Verlust der Arbeitsstelle nimmt Person A in Kauf, da er die Erpressungen satt hat und als erste Bundesbürger sich gegen diese Willkür, mit allen Mitteln die ihm zur Verfügung stehen, wehren will. Irgendeiner muss ja damit anfangen.
Eure Meinungen sind gefragt.