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Autor Thema: Einspruch gegen Vollstreckungsankündigung abgelehnt  (Gelesen 2566 mal)

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MF

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Hallo Leute,

ich habe letztens von einer rein hypothetischen und nicht existierenden Person in einem ebenfalls hypothetischen Fall gehört, die seit Einführung der Rundfunkgebühren nie einen Cent an den Beitragssevice bezahlt hat. 2 Mal erfolgte ein Einspruch, auf den jedoch nie präzise geantwortet wurde. Es wurde auch nie Klage eingereicht. Alles ging den bekannten Weg, bis die Vollstreckungsankündigung der Stadt in den Briefkasten flatterte. Der Gläubiger, so stand es wohl im Schreiben sei der "WDR - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Auf dem Schreiben befindet sich scheinbar auch eine Auflistung der Forderung. Die o.g. Person hat dann wohl wegen Formfehlern der Vollstreckungsankündigung widersprochen und nichts mehr gehört. Bis zu dem Tag, als der Vollstreckungsinnendienst seinen Besuch zur Durchsuchung der Wohnung nach pfändbaren Gegenständen per schriftlicher Mitteilung ankündigte. Die o.g. Person hat dann wohl noch einmal auf Ihr noch nicht beantwortetes Schreiben hingewiesen, woraufhin auch erst einmal ein Fristaufschub gewährt wurde.
Jetzt frage ich mich wie man wohl generell unter der hypothetischen Annahme reagieren müsste, wenn die Vollstreckungsbehörde in Ihrem dann folgenden Schreiben darauf hinweist, dass keine Formfehler etc. vorliegen.

1) Der Gläubiger sei klar benannt und der WDR auch eine rechtsfähige Gesellschaft

2) Sich eine weitere Überprüfung der Zahlungsverpflichtung gem. §6 VwVG NRW erübrigen würde, da es sich nach gängiger Rechtssprechung um eine Zahlungsverpflichtung kraft Gesetz handelt.

Vielleicht gibt es  bereits Leute da draußen, die Ideen hätten, wie man auf so etwas weiter reagieren würde und was eventuell weiter von Erfolg gekrönt ist.
Aus meiner Sicht würde doch nun irgendwann der Vollziehungsbeamte auf der Matte stehen. Wenn o.g. Person sich weiter dagegen wehren würde, käme doch die Durchsuchungsanordnung bzw. Abnahme der Vermögensauskunft. Unter den o.g. Gründen ist es doch aus meiner Sicht unwahrscheinlich, dass es nicht zu einem richterlichen Beschluss kommt.

Vielen Dank.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2016, 20:18 von René«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Hallo,
wurden alle erhaltene Festsetzungsbescheide ordnungsgemäß und fristgerecht widersprochen?
Wurden überhaupt welche zugestellt?

Hallo Leute,

ich habe letztens von einer rein hypothetischen und nicht existierenden Person in einem ebenfalls hypothetischen Fall gehört, die seit Einführung der Rundfunkgebühren nie einen Cent an den Beitragssevice bezahlt hat. 2 Mal erfolgte ein Einspruch, auf den jedoch nie präzise geantwortet wurde.
 (Wie sah der Einspruch aus?)   Es wurde auch nie Klage eingereicht. Alles ging den bekannten Weg  (Wie sah dieser Weg aus?), bis die Vollstreckungsankündigung der Stadt in den Briefkasten flatterte. Der Gläubiger, so stand es wohl im Schreiben sei der "WDR - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Auf dem Schreiben befindet sich scheinbar auch eine Auflistung der Forderung. Die o.g. Person hat dann wohl wegen Formfehlern der Vollstreckungsankündigung widersprochen und nichts mehr gehört. Bis zu dem Tag, als der Vollstreckungsinnendienst seinen Besuch zur Durchsuchung der Wohnung nach pfändbaren Gegenständen per schriftlicher Mitteilung ankündigte. Die o.g. Person hat dann wohl noch einmal auf Ihr noch nicht beantwortetes Schreiben hingewiesen, woraufhin auch erst einmal ein Fristaufschub gewährt wurde.  (Wie lange gilt die Frist jetzt noch?)
Jetzt frage ich mich wie man wohl generell unter der hypothetischen Annahme reagieren müsste, wenn die Vollstreckungsbehörde in Ihrem dann folgenden Schreiben darauf hinweist, dass keine Formfehler etc. vorliegen.

1) Der Gläubiger sei klar benannt und der WDR auch eine rechtsfähige Gesellschaft

2) Sich eine weitere Überprüfung der Zahlungsverpflichtung gem. §6 VwVG NRW erübrigen würde, da es sich nach gängiger Rechtssprechung um eine Zahlungsverpflichtung kraft Gesetz handelt. Kein Gesetz - sondern ein Staats-Vertrag, welcher noch höchstrichterlich beurteilt werden muss! Die erwähnenden GESETZE tendieren sogar bis hin zu der allg. bekannten Verfassungswidrigkeit..!

Vielleicht gibt es  bereits Leute da draußen, die Ideen hätten, wie man auf so etwas weiter reagieren würde und was eventuell weiter von Erfolg gekrönt ist.
Aus meiner Sicht würde doch nun irgendwann der Vollziehungsbeamte auf der Matte stehen. Wenn o.g. Person sich weiter dagegen wehren würde, käme doch die Durchsuchungsanordnung bzw. Abnahme der Vermögensauskunft. Unter den o.g. Gründen ist es doch aus meiner Sicht unwahrscheinlich, dass es nicht zu einem richterlichen Beschluss kommt.

Vielen Dank.

Man bräuchte mehrere Infos für diesen hypothetischen Fall...
Auf jeden Fall sollte man sich z. B. hier erst einmal einlesen:

Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html

Auch noch interessant:
Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16655.0.html


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
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