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Autor Thema: Termin Vermögensauskunft = nicht öffentliche Gerichtsverhandlung?  (Gelesen 1215 mal)

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  • Beiträge: 34
Neulich war Person A bei einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft mit anwesend. Der OGV wollte erst keinen Zeugen mit zum Termin zulassen , mit der Begründung: dieser Termin sei eine nicht öffentliche Gerichtsverhandlung, bei dem nur der geladene Schuldner dabei sein darf.

Hat der Gerichtsvollzieher recht mit der nicht öffentlichen Gerichtsverhandlung?

Und:
Dürfen von den Zeugen- auch mit Hilfe von der Polizei- die Personalien eingefordert werden?

Diese sollen dann wahrscheinlich in das Protokoll einfließen.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie seid ihr damit umgegangen?

Danke für eure Hilfe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2016, 19:24 von Uwe«

 
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