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Autor Thema: Neues aus dem Fernsehrat (30): Unter Ausschluss der Öffentlichkeit  (Gelesen 1157 mal)

  • Beiträge: 577
Ein "Insider" beklagt mangelnde Transparenz - na sowas aber auch....

netzpolitik.org, 22.11.2018
Neues aus dem Fernsehrat (30): Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
von Leonhard Dobusch

Zitat
Obwohl die Sitzungen des ZDF-Fernsehrats öffentlich sind, bleiben die meisten dort diskutierten Vorlagen unter Verschluss. Diese mangelnde Transparenz erschwert nicht nur die Diskussion mit relevanten Stakeholdern. Sie schadet auch der Legitimation öffentlich-rechtlicher Angebote im digitalen Zeitalter.

[...] Gleich in der ersten Folge dieser Reihe habe ich deshalb zum „Dilemma der (fehlenden) Transparenz“ im Fernsehrat folgendes geschrieben (Hervorhebung ergänzt):

So wurde in § 9 Abs. 3 [der Geschäftsordnung des Fernsehrats] das Wort „grundsätzlich“ in jenen Satz eingefügt, der Sitzungen der Ausschüsse – im Unterschied zum Plenum – als „nicht öffentlich“ festlegt. Rechtlich erlaubt die Einfügung dieses Wortes, Ausschusssitzungen im Ausnahmefall doch öffentlich abzuhalten. An der „Vertraulichkeit von Beratungsunterlagen sowie Vorlagen“ ändert sich dadurch nichts. In der Praxis sind aber vor allem „Beratungsunterlagen und Vorlagen“ von großer Bedeutung[.] [...]

Just so eine Vorlage war es, die mir kürzlich meine erste Abmahnung wegen (vermeintlicher) Verletzung der Geschäftsordnung durch die Vorsitzende des Fernsehrats, Marlehn Thieme, eingebracht hat. Ich solle den Link auf den Bericht zu „Stand und Entwicklung von funk“ aus meinem Blogeintrag entfernen (siehe Update zu Folge 29 [1]). Abgesehen von formalrechtlichen Argumenten wurde dieses Anliegen mir gegenüber unter anderem damit begründet, dass die Beratungen im Fernsehrat so freier und unabhängiger erfolgen und nicht durch eine Vorab-Bewertung in der (digitalen) Öffentlichkeit bestimmt würden. [...]

Öffentliche Sitzung, geheime Vorlagen? [...]

Welche Vorlagen sind (nicht) online? [...]

Geheimhaltung schadet Glaubwürdigkeit [...]
Weiterlesen auf:
https://netzpolitik.org/2018/neues-aus-dem-fernsehrat-30-unter-ausschluss-der-oeffentlichkeit/


[1] Neues aus dem Fernsehrat (29): Von „funk“ für die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien lernen [Update]
Zitat
[...]
[Update, 20.11.2018] Üblicherweise enthalten Updates zusätzliche Informationen zu Entwicklungen nach Veröffentlichung eines Beitrags. In diesem Fall jedoch ist es eine kurze Erläuterung, warum Informationen – konkret der Link auf den Bericht zu „Stand und Entwicklung von funk“ [-] auf Geheiß der Vorsitzenden des Fernsehrats Marlehn Thieme entfernt wurde[n].

Frau Thieme vertritt die Position, dass ich den Bericht gem § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Fernsehrats (PDF), wonach „die Beratungsunterlagen sowie Vorlagen an den Fernsehrat und die Ausschüsse vertraulich [sind]“, nicht öffentlich hätte zugänglich machen dürfen und mich deshalb aufgefordert, den Link zu entfernen.

Ich vertrat demgegenüber die Rechtsansicht, dass eine Veröffentlichung des Berichts gem. § 11g Abs. 6 iVm § 11e Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag zulässig ist und diese gesetzliche Bestimmung nicht durch eine Geschäftsordnung unterlaufen werden kann. Da die Vorsitzende aber auch auf meine Entgegnung hin auf ihrer Rechtsansicht insistiert hat, habe ich den Link bis zur „offiziellen“ Veröffentlichung entfernt. Mehr zum Thema Transparenzmängel im Fernsehrat dann in der nächsten Folge dieser Reihe[/Update] [siehe obigen Beitrag]
Weiterlesen auf:
https://netzpolitik.org/2018/neues-aus-dem-fernsehrat-29-von-funk-fuer-die-zukunft-oeffentlich-rechtlicher-medien-lernen/

(Von den eigenen "Controllern" gechasst, gefiltert, zensiert und abgemahnt... "Ihr" ZDF)


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