Du könntest mal probieren den Spieß umzudrehen und den Beitragsservice zu vollstrecken. Die Chance, dass das durch geht, dürfte sehr hoch sein.
Genau das hat [Seite/ Begriff unerwünscht] gemacht, jedes Schreiben zuerst mit 100,- € und später mit 1.000,- belegt. Stand heute so ist zu lesen, hat er seine Forderungen angemahnt.
Wie ich heraus lesen konnte, ist ein vergleichbarer Fall schon in den Gerichten in München anhängig. Eine Rechtssprechung hierzu wird erwarten. Es spricht nichts dagegen selbst privat eine Rechnung für Aufwendungen zu stellen. Bis zu 17 Tsd. Euro Kleingewerbe, wenn höher eben für 20 Euro einen Gewerbeschein holen und somit die Steuern und Abgaben aus dem Gewinn über die Steuererklärung abführen.
Man könnte ja noch tricksen und die Forderungen über ein gerichtliches Onlineverfahren einreichen, die Richter haken das ab, damit es vom Tisch ist und dann ist der Gerichtsvollzieher gegen den BS gefordert.