Kreativität im Widerstand ist immer gut. Es spricht nichts dagegen, für die Überweisungen prinzipiell alle Konten der GEZ abwechselnd zu benutzen, denn man hat seine „Bringschuld“ auf jeden Fall erfüllt, wenn man auf irgendein Konto des „Anspruchsberechtigten“ zahlt. Ich wüßte auch nicht, daß man gezwungen werden kann, die Kundennummer bzw. Rechnungsnummern des „Anspruchsberechtigten“ zu benutzen - genauso kann man sich auch ein eigenes Aktenzeichen für die GEZ ausdenken; Rechtsanwälte machen das ebenfalls, obwohl es manchmal übersichtlicher wäre, wenn sie die gerichtlichen Aktenzeichen verwenden würden.
„Hilfreich“ (für uns, nicht für die GEZ) wäre es auch, für die Überweisungen nicht immer dasselbe eigene Konto zu verwenden; wer also mehrere Konten in der Familie hat, der sollte diese auch abwechselnd verwenden, um automatische Buchungen bei der GEZ noch mehr zu erschweren. Ich würde nur empfehlen, die eigenen Überweisungen möglichst lückenlos zu dokumentieren und die Kontoauszüge sorgfältig zu archivieren, damit man in einem Streitfall alle geleisteten Zahlungen „gerichtsfest“ beweisen kann.
Wenn man allerdings bedenkt, wie schnell die „Volkszertreter“ heutzutage jeden Rechtsbruch durchwinken und das „Verfassungsgericht“ anschließend das offenkundige Unrecht skrupellos für Recht erklärt (siehe ESM und Lissabon-Vertrag), dann würde es mich nicht wundern, wenn man genauso schnell Sondergesetze erläßt, daß z.B. bei nicht vereinbarten Teilzahlungen eine „saftige“ Bearbeitungsgebühr erhoben werden darf. Wie oft haben die „Volkszertreter“ schon die „Verfassung“ geändert - mit dem BGB würden die das genauso schamlos tun, wenn es ihren Interessen nützt. Mit dieser Möglichkeit sollte man zumindest rechnen, falls die Teilzahlungen zu einer Massenbewegung und zu einem echten Problem für die GEZ werden...
Einer der ältesten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung lautet: KEINE BUCHUNG OHNE BELEG! Dieser Grundsatz wurde von ehrbaren hanseatischen Kaufleuten über Jahrhunderte beachtet. Erstmals in der Geschichte wurde dieser Grundsatz von Gerichten der BRD in Sachen GEZ ausgehebelt: Sie entschieden, die GEZ brauche keine „Primärbescheide“ auszustellen, weil sich die Zahlungspflicht aus dem „Gesetz“ ergibt. Doch auch die „Steuerpflicht“ ergibt sich aus Gesetzen, dennoch versenden die Finanzämter Steuerbescheide, auf denen man die Zahlungstermine, die Steuerarten, Annexsteuern und etwaige Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge oder Zinsen eindeutig erkennen kann. Nur die GEZ braucht das alles nicht; sie teilt den Untertanen einfach nur mit, was sie haben will. Ich habe von der GEZ jedenfalls noch niemals eine ordnungsgemäße Zahlungsaufstellung im Sinne des § 286 BGB oder des § 14 UStG gesehen. Von mir verlangt die GEZ z.B. einen offenkundigen Zuschlag von 5 EUR, der nichts mit dem „Rundfunkbeitrag“ zu tun haben kann, aber sie gibt ums Verrecken keine Auskunft, wofür dieser Zuschlag verlangt wird. Wie sich dieser „Kontostand“ zusammensetzt, das ist offenbar geheim, denn nach drei Schreiben habe ich noch immer keine brauchbare Antwort bekommen. Es heißt immer nur: Ihr Kontostand beträgt... Nur die GEZ ist offenbar von der Pflicht zur Rechnungslegung befreit, die ansonsten für alle (seriösen) Wirtschaftsteilnehmer gilt. Dieses zumindest teilweise anonymisierte Verfahren der „Beitragserhebung“ für ARD und ZDF erinnert irgendwie an das, was man 1945 den sowjetischen Besatzungssoldaten vorgeworfen hat: „Zapzarap!“ Mit diesem Wort, das angeblich ein russischer Slangausdruck war, bezeichnete der Volksmund „Eigentumsübertragungen“, die sowjetische Soldaten ebenfalls ohne förmliche Bescheide vorgenommen haben sollen. Das erinnert stark an eine Diktatur, die sich ihres Unrechtscharakters voll bewußt ist und deshalb möglichst wenige schriftliche Beweise für eine spätere juristische Aufarbeitung zurücklassen will.
Deshalb überlege ich mir gerade eine Klage gegen die GEZ - nein, nicht gegen den „Rundfunkbeitrag“, weil das sowieso keinen Sinn hat, wenn die Gerichte in politischen Fragen immer nur politische Urteile verkünden - ich würde also nur auf Auskunft klagen, wie sich der Saldo auf meinem „Beitragskonto“ zusammensetzt. Je nachdem, wie das Gericht reagiert, weiß ich dann, ob es noch Reste von Rechtsstaatlichkeit gibt...