"Wider besseres Wissen unterstellen Sie mir, ich hielte das Fernsehgerät meiner Mutter zum Empfang bereit, und haben mich eigenmächtig zum Fernsehteilnehmer gemacht"
Alleine in diesem Satz kommt das Mißverständnis zum Ausdruck, dem dieser arme Mann unterliegt. Die GEZ handelt hier eben nicht "wider besseres Wissen", sondern verlangt Gebühren für ein bereitgehaltenes Rundfunkgerät. Sie handelt auf Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Daß der Mann es nicht als Fernsehgerät sondern nur als Monitor für DVDs benutzen will, spielt keine Rolle. Hätte er sich vorab informiert, wüßte er es auch besser. Meistens haben solche Fälle eben doch zwei Seiten.
Alleine die Art und Weise, wie die GEZ hier wieder im Ton ins Klo greift, ließe Kritik zu.
"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."
(Ludwig Wittgenstein)