Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Trotz Klage Festsetzungsbescheid + "haben wir ... Vollstreckung eingeleitet"  (Gelesen 2402 mal)

d
  • Beiträge: 23
Hallo zusammen,

ihr seid echt super und durch eure Beiträge, hat Person D den Mut und die nötige Unterstützung, den größtmöglichen Widerstand gegen den BS zu erheben. Klage läuft seit Feb. 2014 (gegen 3 Bescheide bis Oktober 2013). Laut Schriftwechsel mit dem VG und dem BS wurde dann letztendlich auch die Vollziehung ausgesetzt, bis das Widerspruchsverfahren entschieden ist.

Das Verfahren wurde zudem vom VG mit Zustimmung von Person D ruhend gestellt bis ein Verfahren in höherer Instanz entschieden wurde. Dies war jetzt soweit (natürlich für die BS  >:(), der Kläger durfte in Berufung gehen und hat dies auch getan. Das VG bat Person D erneut um ein Ruhen, bis auch die Berufung entschieden wurde (braves Gericht  :) ).

Nun bekam Person D (taggleich mit dem Antrag auf Ruhendstellung vom VG) einen Festsetzungsbescheid für den Zeitrum November 2013 bis Oktober 2015. Das Datum wieder 10 Tage zurückgesetzt, erstellt angeblich am 03.01.16 einem Sonntag, bei Person D im Briefkasten am 13.01.16. In dem ist auch der obligatorische Satz:
Zitat
"Für Rückstände, die bereits mit vorangegenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 03.01.2016 (ein Sonntag?!) die Zwangsvollstreckung eingeleitet."

Da die Klage sich auf Bescheide vor dem Zeitraum des Festsetzungsbescheid bezieht, geht Person D davon aus, dass der neue Bescheid vorerst unabhängig der Klage betrachtet werden muss. Ist die Annahme so korrekt? Nun stellt sich Person D noch die Frage, ob sie hier einen Widerspruch verfassen und sich dabei auf die anderen Widerspruchgründe sowie die laufende Klage beziehen soll. Oder wäre es taktisch klüger, vorerst einen Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschläge anzufordern? Zwecks der Drohung mit der Zwangsvollstreckung würde Person D in jedem Fall auf die Klage und die dadurch vom BS eingeräumte Aussetzung verweisen und den BS bitten, solche Drohungen zukünftig zu unterlassen. Wäre es sinnvoll hier auch das VG zu informieren (zwecks der angeblich eingeleiteten Zwangsvollsteckung)?

Person D bedankt sich schon jetzt für eure Hilfe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2016, 03:52 von Bürger«

M
  • Beiträge: 1
Meiner fiktiven Person A wurde ebenfalls vor Ablauf der vierwöchigen Frist am 03.01.2016 der Festsetzungsbescheid für einen anteiligen Zeitraum zugeschickt. A wird nun zunächst einen Einspruch einlegen um danach eine Vollstreckungsabwehr- oder Vollstreckungsgegenklage anstrengen zu können.

A stellt sich zudem die Frage, ob Sonntag, der 03.01.2016 überhaupt als Datum für einen Bescheid gelten kann, da m.E. ein Werktag dafür zugrundeliegen sollte. Oder liegt A da falsch?


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Rechtsberatung und Fragen, deren Beantwortung Gefahr läuft, als Rechtsberatung gedeutet zu werden, sind im Forum nicht zulässig.
Daher bitte immer und überall konsequent den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Die Moderatoren haben viele andere Dinge zu tun, als immer wieder darauf hinzuweisen oder gar Beiträge entsprechend anzupassen.
Das Forum ist auf die Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen.
Danke daher für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2016, 03:52 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.688
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das Verfahren wurde zudem vom VG mit Zustimmung von Person D ruhend gestellt bis ein Verfahren in höherer Instanz entschieden wurde. Dies war jetzt soweit (natürlich für die BS  >:(), der Kläger durfte in Berufung gehen und hat dies auch getan. Das VG bat Person D erneut um ein Ruhen, bis auch die Berufung entschieden wurde (braves Gericht  :) ).
Das klingt erst mal nicht schlecht...

Nun bekam Person D (taggleich mit dem Antrag auf Ruhendstellung vom VG) einen Festsetzungsbescheid für den Zeitraum November 2013 bis Oktober 2015. Das Datum wieder 10 Tage zurückgesetzt, erstellt angeblich am 03.01.16 einem Sonntag, bei Person D im Briefkasten am 13.01.16. [...]

Da die Klage sich auf Bescheide vor dem Zeitraum des Festsetzungsbescheid bezieht, geht Person D davon aus, dass der neue Bescheid vorerst unabhängig der Klage betrachtet werden muss. Ist die Annahme so korrekt? Nun stellt sich Person D noch die Frage, ob sie hier einen Widerspruch verfassen und sich dabei auf die anderen Widerspruchgründe sowie die laufende Klage beziehen soll. Oder wäre es taktisch klüger, vorerst einen Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschläge anzufordern? [...]

siehe auch andere ähnliche Fälle im Forum - u.a. unter
Musterverfahren VG Berlin (Az. 27 K 310.14) > an Klage festhalten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14256.msg113844.html#msg113844
Es steht vermutlich die Frage, ob
a) der neue FestsetzungsBESCHEID überhaupt ein "neues" Ereignis ist, dem wieder separat widersprochen werden muss...
...oder ob
b) dieser nicht vielmehr in des bereit laufende Klageverfahren eingegliedert bzw. die Klage um diesen Bescheid erweitert werden könnte bzw. sollte.

Letzteres würde mir persönlich sinnvoller erscheinen, da das Verfahren ja die Rechtmäßigkeit der Forderung bzw. deren (Un-)Rechtsgrundlage dem Grunde nach angreift.

Insofern mögen ARD-ZDF-GEZ doch bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache weitere Festsetzungen gefälligst unterlassen.



[...] In dem ist auch der obligatorische Satz:
Zitat
"Für Rückstände, die bereits mit vorangegenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 03.01.2016 (ein Sonntag?!) die Zwangsvollstreckung eingeleitet."

[...] Zwecks der Drohung mit der Zwangsvollstreckung würde Person D in jedem Fall auf die Klage und die dadurch vom BS eingeräumte Aussetzung verweisen und den BS bitten, solche Drohungen zukünftig zu unterlassen. Wäre es sinnvoll hier auch das VG zu informieren (zwecks der angeblich eingeleiteten Zwangsvollsteckung)?

"[...] die Klage und die dadurch vom BS eingeräumte Aussetzung"
> Wie genau ist dies erfolgt bzw. zu verstehen?

...auch vielleicht interessant in diesem Zusammenhang

Zwangsvollstreckung trotz Aussetzung der Vollziehung und Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17196.0.html

und vielleicht auch mal mit user "seppl" in Verbindung treten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

d
  • Beiträge: 23
"[...] die Klage und die dadurch vom BS eingeräumte Aussetzung"
> Wie genau ist dies erfolgt bzw. zu verstehen?

Im Widerspruchsbescheid der beklagten Bescheide wurde die Vollstreckung ausgesetzt sowie in 2 Stellungnahmen an das fiktive VG nochmals vom BS erwähnt. Person D stellte mit Klageerhebung zu voreilig einen Antrag auf Eilrechtsschutz. Dieser wurde abgelehnt, da der BS dies ja schon getan hatte im Widerspuchsbescheid und dies in seiner Antragsabweisung ebenso erneut erwähnte.

...auch vielleicht interessant in diesem Zusammenhang

Zwangsvollstreckung trotz Aussetzung der Vollziehung und Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17196.0.html

und vielleicht auch mal mit user "seppl" in Verbindung treten.

Danke. Verlinkter Beitrag ist von mir  ;) Und mit seppl stehe ich bereits in Verbindung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2016, 23:26 von Bürger«

 
Nach oben