Hallo an alle Freunde des Beitragsservice,
Ich betreue den Weihnachtsmann in gewissen Angelegenheiten und soll nun in seinem Namen hier ein paar Ratschläge einholen. Die Weihnachtsvorbereitungen
laufen auf Hochtouren, daher hat er mich gebeten, mich um diese Angelegenheit zu kümmern. Folgender Brief kam vor ein paar Tagen am Nordpol an:
Betreff: Zwangsvollstreckungssache
Beitragsservice
gegen den Weihnachtsmann
Sehr geehrter Herr Weihnachtsmann,
in oben genannter Sache habe ich Vollstreckungsers. d. Gläubigerin xxx€ zu vollstrecken.
D. Gläubig. hat mich beauftragt, mit Ihnen gütliche Erledigung (§802b ZPO) zu schließen.
Diesen betrag bis dd.mm.yyyy zahlen
Ratenzahlung, erkennbar aus welchen Mitteln, Gläubiger muss einverstanden sein, bla
Sollten Sie die Frist nicht einhalten, müssen Sie mit weiteren Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Stempel+Unterschrift, beides digital
Bisher musste sich am Nordpol noch niemand damit auseinandersetzen und auch die Rechtsabteilung des Weihnachtsmannes ist eher anderweitig geschult. Ich werde von zwei Elfen unterstützt und soll das Problem aus der Welt schaffen. Wie meldet sich der Weihnachtsmann am besten zurück? Da der Weihnachtsmann am Nordpol keinerlei Interesse an ARD, ZDF usw hat, wurden alle bisherigen Briefe (Festsetzungsbescheide etc) ordnungsgemäß mit einem Widerspruch (inkle Antrag auf Aussetzung §80) beantwortet. Laut ihm wurde auf den Widerspruch nie reagiert. Keinerlei Antwort vom BS, nur neue Festsetzungsbescheide.
Aus dem aktuellen Brief des Gerichtsvollziehers an den Weihnachtsmann geht auch gar nicht genau vor, was genau vollstreckt werden soll. Da steht nur ein Betrag. Zu dem Betrag sollte allerdings ein Datum gehören, in welchem Zeitraum der entsprechende Betrag "angefallen" ist. Außerdem hat wohl ein kleiner Elf am Nordpol bereits vor längerem für die Adresse des Weihnachtsmannes (Wohngemeinschaft klingt etwas seltsam, könnte aber zutreffen) den Beitragsservice hochoffiziell angemeldet. Trotzdem soll der Weihnachtsmann für diesen Zeitraum (laut letztem Festsetzungsbescheid an Ihn) den Beitrag leisten. Der Elf zahlt aber bereits.
Mein Rat an den Weihnachtsmann war:
-beim Gerichtsvollzieher anfragen, was genau vollstreckt werden soll. Außerdem ist die Vollstreckung unzulässig, da Antrag auf Aussetzung gestellt wurde. Was geschieht allerdings mit der Zahlfrist?
Die Zeit rennt jetzt allerdings, da ab Donnerstag nachmittag ja Feiertag ist. AUßerdem wohnt der Weihnachtsmann am Nordpol und kann den GVZ nur telefonisch/per Mail erreichen.
Ich bin noch dabei mich einzulesen, damit dem Weihnachtsmann adäquat weitergeholfen werden kann.