Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist.
Und wem gehören dann die zur Verfügung gestellten Leitungen und Knotenpunkte. Wer bezahlt diese Infrastruktur?
Die bezahlt doch der Staat und zapft gleichzeitig die Leitungen ab, um seine Kontrolle ausüben zu können.
Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer.
Das ist sicherlich richtig, denn entweder stellen die LRA einen eigenen Providerservice zur Verfügung oder man kauft sich diese Internetanbindung und den Speicherplatz, da mit jeder der Internet nutzt, zugreifen kann.
Nur welchen Nutzen und welchen Beitrag muss die Person bezahlen, die kein Internet nutzt, wenn den LRA erlaubt werden würde die Beitragsgebühren für Ihre Internetpräsentation nutzen zu dürfen?
Nicht jeder der eine Wohnung hat, hat gleichzeitig ein Internet. Das muss ich beantragen und monatlich kaufen. Heißt aber noch lange nicht, dass ich wie beim RF-Fernsehen, deshalb die Leistungen der LRA im Internet mitbezahlen müsste. Es kann niemals eine Pflicht sein, dass die LRA Ihre Präsents, Ihre Sendungen ins Internet stellen müssen. Bezüglich der Mediatheken mussten Sie ja schon höchst richterlich zurück stecken und es ist Ihnen nicht mehr erlaubt alles ungehindert und dauerhaft anzubieten z.B. die Kochrezepte usw.).
Dass jetzt in Zukunft die Interessen der LRA's für das Internet per RBStV. geregelt über das Hintertürchen zugelassen werden würde, muss ausgeschlossen bleiben.