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Autor Thema: Nach Festsetzungbescheid & Widerspruch - Fragen zu Bafög und weiterem Vorgehen  (Gelesen 2018 mal)

M
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Hallo!


Zur Vorgeschichte:

Nehmen wir an Person A zahlt seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag keine Beiträge da er weder TV schaut noch Radio hört und den Beitrag als grundsätzlich überzogen empfindet. Auch war Person A zuvor nicht bei der GEZ angemeldet und hat auch dort keinen Beitrag gezahlt.
Nach den üblichen Anschreiben der Rundfunkanstalten kam am 16.8.2015 der Festsetzungsbescheid mit Datum von 1.8.2015 in dem Person A ein Beitrag von ~500€ +8€ Säumniszuschlag zahlen soll.

Daraufhin hat Person A basierend auf den hier angebotenen Vorschlägen, ein Widerspruchsschreiben aufgesetzt (incl. Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung) und dem Beitragsservice fristgerecht zukommen lassen. Dieser meldetet sich exakt 3 Monate nach versenden des Widerspruches in einem Formlosen Schreiben in dem „Begründet“ wurde warum Person A falsch liegt und zahlen soll/muss (keine Rechtsmittelbelehrung).

Etwa 1 Woche später, am 1.11.2015 erhielt Person A dann eine Mahnung über den fälligen Betrag von ~620€ + einer Mahngebühr von 12,50€.

Am 4.12.2015 erhielt Person A ein weiteres formloses Schreiben mit Zahlungsaufforderung und dem fälligen Gesamtbeitrag von 680,96 incl. aller Gebühren.
Der nächste Schritt wäre also, wenn nötig/sinnvoll eine Klage von Person A gegen den Beitragsservice.

Fragen:

  • Person A hat von 2014 bis 2015 eine schulische Weiterbildung absolviert bei der er Anspruch auf elternunabhäniges Schüler Bafög hatte. Laut Informationen auf der Internetpräsenz des Beitragsservices wäre Person A für diesen Zeitraum vom Beitrag befreit. Wie soll Person A am besten vorgehen um den fälschlicherweise erhobenen Beitrag zurück zu fordern bzw. den fälligen Beitrag korrigieren zu lassen?
  • Person A ist seit Oktober Student (bezieht kein Bafög, da duales Studium) und hat in einem anderen Ort einen Zweitwohnsitz. Auf einen normalen Zweitwohnsitz entfallen ja dieselben Gebühren wie auf den Hauptwohnsitz was für Person A finanziell nicht tragbar ist. Bis jetzt hat Person A keinerlei Infopost oder Informationen seitens des Beitragsservices für die Zweitwohnung bekommen. Wie sollte Person A in diesem Fall vorgehen/ was für Möglichkeiten hat Person A.
    Eine Klärung dieser Punkte würde sicher auch dem einen oder anderen weiter helfen. Leider ist es sehr schwierig für mich diese Punkte für Person A zu klären da auch ich nur begrenzt Zeit habe mich in die Thematiken einzulesen.
  • Person A ist seit Anfang Oktober Student und dementsprechend finanziell nicht in der Lage den Beitrag zu zahlen (bezieht kein Bafög, da duales Studium). Person A ist sich durchaus bewusst dass auch der Klageweg wenig Erfolg versprechend ist und muss nun eine Entscheidung treffen wie sie sich weiter verhalten soll. Den Klageweg möchte Person A nur dann gehen, wenn es zwingend erforderlich ist um ggf. den fälligen Gesamtbeitrag zu reduzieren oder eine alternative Zahlungsabwickelung zu ermöglichen. Person A hat keine Angst vor dem Klagewege ist jedoch durch das Studium nicht im Ort des Hauptwohnsitzen ansässig und eine Fristgerechte Abwickelung würde eine erhebliche Mehrbelastung darstellen.

Mit freundlichen Grüßen


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Hallo!

Die zuvor beschriebene Situation hat sich weiter entwickelt. Person A hat vor kurzem einen zweiten Festsetzungsbescheid über die Beitrage erhalten, welche noch nicht Teil des ersten Bescheids waren. Die üblichen Fristen das übliche bla bla und die "üblichen" Gebühren bzw. Säumniszuschlag.

Person A ist zunehmend verunsichert wie es weiter gehen soll, da sich immer mehr Gebühren und Beitrage anhäufen. Die Frage die sich Person A stellt ist nach wie vor, wie sie die unrechtmäßig erhobenen Beitrage und Säumniszuschläge/ Mahngebühren "abwenden/ einfordern" kann.


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Person A hat nun auch pünktlich die erste Infopost am Zweitwohnsitz bekommen.

Ich würde mich sehr freuen wenn sich der eine oder andere Erfahrungsträger zu der genannten Situation äußern könnte.

Mit freundlichen Grüßen


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