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Autor Thema: Widerspruch von 2014... 2016 noch immer gültig oder wichtige Änderung?  (Gelesen 1148 mal)

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  • Beiträge: 10
Guten Abend werte Damen und Herren,

Hier sind viele schöne Beiträge zu finden. Doch eine Frage stellt sich mir trotz Suche...

Da Person X nun zu beginn des neuen Jahres 3.01. das erste Widerspruchsfähige Schreiben mit dem Romantitel "Festsetzungsbescheid" vom M D R und seinem Wachhund bekommen hat, hat sie sich auf die Suche im Forum gemacht. Einige schöne Beiträge gefunden. Allerdings mit den Jahren 2014... Nun Hat sich bei diesen etwas Grundlegend geändert oder kann Person X diese schönen Beiträge ohne weiteres nutzen um die Fristen und Richtlinien zu wahren?

Schöne Grüße aus Sachsen


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2016, 21:51 von Bürger«

  • Beiträge: 3.235
Ich habe einen neuen Musterwiderspruch hier geschrieben:

Widerspruch 2015, Musterwiderspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15586.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2016, 21:52 von Bürger«

 
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