na dann wollen wir das mal zwischen den Zeilen lesen!?
Der Senior wohnt mit seiner Frau während der Sommermonate nämlich in einer Bungalowsiedlung.
Ein zweiter Fernseher steht in dem Häuschen aber nicht.
Die Karows nehmen im Frühjahr ihr Gerät aus Prenzlau mit.
Warum also doppelt zahlen?
Weil der Gesetzgeber sagt, dass für eine Zweitwohnung ebenfalls der volle Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.
Und die Beitragsservicebehörde (??) erfährt durch einen Datenaustausch mit den Ämtern, wer unter welcher Adresse gemeldet ist.
Peter Karow legte sich trotzdem mit den Sendern an und schaltete die Verbraucherzentrale ein.
Er konnte glaubhaft belegen, dass er nur wenige Monate im Jahr dort wohnt und in dieser Zeit sein Stadtdomizil nicht nutzt.
Damit sind die Voraussetzungen für eine pauschale befristete Anmeldung erfüllt, ist im Antwortschreiben aus Köln zu lesen.
Aha !?
?
Nach meinem Verständnis kann ein jeder "Mehr-Wohnungsinhaber" nur
eine seiner -mehreren- Wohnungen nutzen.
Und dann jeweils nur EINMAL - wenn überhaupt - den Verblödungsrundfunk nutzen.
Es sein denn ich habe irgendwas verpasst und ausser "Dolly" rennen noch mehr blökende geclonte Zahlschafe umher
Hier zeigt sich erneut die "Sinnhaftigkeit" des "Einfach. Für alle":
Ich habe eine Zweit-/Nebenwohnung. Muss ich den Rundfunkbeitrag zweimal bezahlen?
Die Regel zum Rundfunkbeitrag lautet: Eine Wohnung – ein Beitrag. Das bedeutet, dass für jede Wohnung jeweils ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Auch für eine Zweit- oder Nebenwohnung ist ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Monat zu entrichten.
Muss ich auch für Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser einen Rundfunkbeitrag entrichten, obwohl schon für den Hauptwohnsitz gezahlt wird?
Auch für privat genutzte Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser gilt die Regel: Eine Wohnung –ein Beitrag. Bewohnt man also zusätzlich zu seinem Haus oder seiner Wohnung eine Ferienwohnung, ein Wochenendhaus oder einen feststehenden Campingwagen, muss für diese, ebenso wie für den Hauptwohnsitz, ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Monat entrichtet werden.
Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen, die vermietet werden. In diesem Fall ist die jeweils erste Ferienwohnung oder das erste Ferienhaus für jede zugehörige Betriebsstätte beitragsfrei. Wird die Vermietung von einer Privatwohnung aus verwaltet, für die bereits der Rundfunkbeitrag entrichtet wird, ist die Betriebsstätte in der Wohnung ebenfalls beitragsfrei. Ab der zweiten Ferienwohnung oder dem zweiten Ferienhaus fällt jeweils ein Drittelbeitrag von 5,83 Euro pro Monat an.
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/regelungen_fuer_zusaetzliche_wohnungen/index_ger.html"Bewohnt man also zusätzlich zu seinem Haus oder seiner Wohnung..."Wie soll das gehen
Clonen !
Gemeint - aus Abzockgründen - ist doch sicherlich:
Bewohnt Besitzt man also zusätzlich zu seinem Haus oder seiner Wohnung...Alles krank...
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."