Liebes Team von GEZ-Boykott,
ich hoffe ihr könnt mit diesem rein hypothetischen Fall helfen.
Person A bekam vor ein paar Tagen einen Brief seitens der Beitragsservice aus Köln in dem es heisst:
Festsetzungsbescheid
Sehr geehrte Person A vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Beiträge informiert (..) dieser Zahlung sind sie nicht nachgekommen. Für den Zeitraum 01.04.2013 - 30.06.2014 wird daher ein Betrag von 61,94 festgesetzt. Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weisst ihr Beitragskonto bis Ende 09.2014 einen offenen Gesamtbetrag von 363,64 auf. Für Rückstände, die bereits mit vorangegangen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.09.2014 die Zwangsvollstreckung eingeleitet,hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag in Höhe von 363,64 umgehen begleichen können sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden"
Was heißt das nun für Person A? Seit Wochen versucht Person A - aus Angst eine Ratenzahlung per Sepa mit dem Beitragsservice zu vereinbaren. Telefonisch wurde diese Person A zugesagt. Schriftlich erhielt Person A vor zwei Wochen einen Brief indem man sich für die Sepa Erteilung freue und nun noch eine Unterschrift benötige. Diese hat Person A nach einer Woche schriftlich eingereicht.
Aber nun dieses Schreiben. Aus Angst hat Person A sofort die festgesetzten 61,94 überwiesen. Und dies dem Beitragsservice mitgeteilt. Per Mail und Schriftlich. Telefonisch konnte man Person A nicht mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden.
Wie können die eine Zwangsvollstreckung einleiten aber gleichzeitig schreiben "Wenn sie den offenen Gesamtbetrag von ... umgehend begleichen, können Sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden?" Ist der Brief vielleicht doch nur eine Finte (Zwangsvollstreckung eingeleitet) damit man Angst bekommt und zahlt - wie es bei Person A erfolgreich geklappt hat?
Fragen über Fragen.. im Forum konnte ich leider erst einen Fall gelesen in dem geschrieben wird, dass die Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet worden sei. Daher dieses neue Thema.
Kommt nun wirklich ein GV zur Person A? Muss Person A Widerspruch einlegen?
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.09.2014 die Zwangsvollstreckung eingeleitet,hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
Welcher Betrag ist damit eigentlich gemeint?
Wäre nett, wenn ihr irgendwie Licht ins Dunkle bringen könnt.
PS: Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die übliche wie immer.
Danke stterni