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Autor Thema: Trotz BGH-Urteil - Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen doch unzulässig?  (Gelesen 2808 mal)

Uwe

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Trotz BGH-Urteil - Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen doch unzulässig?

Quelle: Haufe.de 14.01.2016

Trotz der anderslautenden Entscheidung des BGH hält das LG Tübingen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls für unzulässig. Es plagen weiter Zweifel an der Identität des Gläubigers.

weiterlesen auf:

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/trotz-bgh-vollstreckung-von-rundfunkbeitraegen-doch-unzulaessig_206_335238.html


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K
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(LG Tübingen, Beschluss vom 09.09.2015, 5 T 162/15) - neu aufgewärmt

Gruß
Kurt


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K
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Der Artikel ist gut geschrieben. Aber der Schluss hätte nicht sein müssen.

Zitat
Fraglich ist, ob diese Entscheidung des LG Tübingen einer Kontrolle durch den BGH standhalten würde. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Da geht es in dem Artikel gerade darum, dass das LG Tübingen die Ansichten des BGH frontal angreift - und dann wird die Frage aufgeworfen, ob die Entscheidung einer "Kontrolle" durch den BGH standhalten würde. Ganz nach dem Motto: "Lieber großer BGH, ich bitte höflichst darum, nochmal zu überdenken, ob Deine damalige Entscheidung richtig war. Ganz lieb grüßt Dich Dein LG Tübingen"

Und von einer "Einzelfallentscheidung" kann bei der Masse der gleichförmig verlaufenden Vollstreckungen ja wohl nicht die Rede sein.


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G
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Ich bin ein absoluter Fan der diesbezüglichen Entscheidungen des LG Tübingen. Es ist zwar vorbildlich, daß dieses Gericht wenigstens die Auswüchse der Zwangsvollstreckungen durch die GEZ auf den Boden des Rechtsstaats zurückholt, wichtiger wäre allerdings, daß ein Gericht den gesamten Rundfunkbetrugsstaatsvertrag auf dem Boden des Rechtsstaats zerschmettert.


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In Deutschland gibt es eigentlich nur Einzelfallentscheidungen, einen Präzedenzfall wie in den USA gibt es hierzulande nicht. Jeder Richter kann unabhängig entscheiden. Die Copy-Paste-Urteile gegen uns sind von den Richtern auch unabhängig von ihrem Gewissen geschrieben worden, dafür haben sie sich irgendwie anders beeinflussen lassen. Zumindest waren sie nicht erkennbar abhängig.


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