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Autor Thema: Umgezogen aber neue Adresse nicht registriert  (Gelesen 4714 mal)

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Umgezogen aber neue Adresse nicht registriert
Autor: 29. Dezember 2015, 02:30
Hallo Leute,

angenommen eine Person X kommt nicht aus Deutschland und ist vor einiger Zeit nach Deutschland gezogen. Zunächst ins Hostel, wo sie sich auch offiziell registrieren lassen hat. Dann hat sie eine Wohnung gefunden, aber sich nicht umgemeldet. Jetzt hat sie die neue Adresse angemeldet und einige Zeit später einen Brief vom Rundfunkbeitrag bekommen, sie möchte bitte für die 2 Jahre zuvor die Gebühren rückwirkend zahlen. In ihrer neuen Adresse zahlt sie bereits den Rundfunkbeitrag.

Kann sie das denen einfach so mitteilen? Gibt es mögliche Strafen für das zu späte Ummelden?

Vielen Dank schon mal für Eure Meinung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2016, 10:49 von Viktor7«

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HAllo ,
mein Fall ist sehr ähnlich und ich würde auch gerne eine Antwort dazu hören :)


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Für die Beitragszahlung eines Hostelzimmers ist der Vermieter verantwortlich, wie im Hotel und in Jugendherbergen auch. Man kann dem BS antworten, dass man sich im Hostel eingemietet hat, mit beigefügten Nachweisen. Strafen für verspätetes Ummelden sind mir nicht bekannt.


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was ist wenn person A 1 jahr lang alleine in einer wohnung wohnt , aber die gez gebühren nicht zahlt. Nach diesem jahr wohnt person A in einer wg und die gez gebühren werden geteilt. Der Umzug wird erst 1 Jahr später bekannt gegeben und die GEZ verlangt nun die Gebühr für 2 Jahre ,obwohl sich Person A ja die Kosten geteilt hat. Wie sieht es dann aus?


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Dann muss die Beitragsnummer der anderen Person mitgeteilt werden, sofern diese bezahlt hat.


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Habe jetzt online angegeben,dass ich in die neue adresse zum 01.09.2014 gezogen bin. Doch nirgends wird die Beitragsnummer verlangt... werden die mich jetzt nochmal kontaktieren oder wie sieht das aus?


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Die schreiben einen so lange an, bis alles geklärt ist. Aber es gibt Formulare, da wird die Beitragsnummer des Beitragszahlers eingetragen. Eigentlich kannst du ganz entspannt auf deren Briefe warten, es ist nur wichtig, denen klarzumachen, dass ein anderer Beitragspflichtig war.


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In dem einen Jahr in dem ich alleine gewohnt habe, war ich aber beitragspflichtig... Aber seit dem 1.9.2014 zahlen wir in der WG die GEZ gemeinsam. Die hatten mir nur eine Aufforderung geschickt jetzt 480 euro zu zahlen , ein Schein bei dem ich die Beitragsnummer ändern kann, lag nicht dabei.
Habe jetzt online meinen Wohnort bei denen umgemeldet und angegeben ,dass ich seit September 2014 dort wohne. Ich soll aber die 480 Euro bis zum 16.1. überweisen. Da frage ich mich, ob die sich dann nochmal melden oder wie ist das?

Vielen Dank :)


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Gemeinsam zahlen an den BS geht nicht, wer hat denn überwiesen, wer hat die Beitragsnummer? Ich schlage vor, du schreibst dem BS weiterhin solche unvollständigen Auskünfte, dann könnte das noch einige Jahre so weitergehen. Ich kann dir nicht weiterhelfen. Nur noch das: BS wird sich melden, ganz sicher.


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Die BS hat mir eine Rechnung mit MEINER ALTEN Beitragsnummer und der Rechnung von 480 Euro geschickt. Das sind die 2 einhalb Jahre , in denen ich nicht gezahlt habe. In der WG in der ich wohne ,zahlt mein Mitbewohner mit einer anderen Beitragsnummer monatlich die Gebühren. Die Frage ist jetzt ,wie teile ich am besten der GEZ mit, dass ich seit eineinhalb Jahren die Kosten mit meiner WG geteilt habe? Ich möchte nämlich nicht die 480 Euro zahlen( weil ich ja seit eineinhalb Jahre in einer WG wohne,die monatlich zahlt), sondern nur den Teil , den ich versäumt habe zu zahlen als ich alleine gewohnt habe.
Auf deren Internetseite kann ich nirgends meine Nummer ändern, nur meine Adresse was ich jetzt auch gemacht habe. Jedoch wissen die ja offenbar,dass ich umgezogen bin(sonst wäre ja nicht der Brief mit den 480 Euro an meine neue Adresse geschickt worden)

Liebe Grüße Nico


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Das ist ein Problem, um dass sich der ansonsten unfähige BS kümmern kann. Wir hier im Forum sind keine Beratungsstelle, sondern Zahlungsverweigerer.


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ja gut ich würde das ja auch nicht gerne zahlen , nur ich habe keine lust,dass gerichtsschreiben kommen etc. :P
kann ich die zahlungsaufforderung bis zum 16.01. erstmal ignorieren und denen ein Schreiben zuschicken? Oder kommen die dann direkt bei mir vorbei?


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Oder kann ich denen einen WIderspruch schicken? Wie es in anderen Topics steht? Was passiert dann?


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Der Weg mit Widerspruch und Klage ist hier schon oft beschrieben worden, bitte einlesen in das Thema.


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