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Autor Thema: Eintrag ins Schuldnerverzeichnis trotz Beschwerde und ohne Info  (Gelesen 4866 mal)

b
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Hallo,
Person A  hat von seiner GV das Schreiben zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis bekommen. Zu diesem hat sie fristgerecht Beschwerde beim Amtsgericht eingereicht mit dem Schreiben unten.
Heute bekam sie einen Anruf ihrer Bank, das sie einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bekommen habe.
Person A fragt sich warum? Sie hat keine Rückmeldung vom Amtsgericht oder jeglichem bekommen, über eine Entscheidung dieser Beschwerde. Auch hat sie selbst keine Info darüber bekommen, dass sie nun im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.  Wie kann das sein?
Die Schufa hat sie nun angefragt, damit Person A diese einmal einsehen kann. Ihres Wissens nach kann sie diesen Eintrag nun nur noch löschen lassen, indem sie den "offenen" Betrag beim GV ausgleiche, richtig? Obwohl sie fristgerecht Beschwerde eingelegt hat. (unfassbar)

Der Antrag zum Haftbefehl ist ebenso eingereicht worden und auch zu dem habe hat Person A ihre Beschwerde kund getan. Muss sie dort nun gleiches befürchten, das dort einfach ohne Info über das Ergebnis entschieden wird?

Hier das Schreiben an die GV bzgl des Schuldnerverzeichnis:

Die GV ..., folgt durch ihr willfähriges Verhalten dem rechtswidrigen Verlangen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice und dem Verlangen des Mitteldeutschen Rundfunks, das einer vertraglichen Grundlage entbehrt.

Es existiert kein „Vollstreckungsauftrag“. Der WDR/Beitragsservice/Deutschlandradio ist kein Mahngericht. Er nennt sein Schreiben "Festsetzungsbescheid", um durch seine Wortwahl einen rechtmäßigen Mahnbescheid vorzutäuschen. Ein Unternehmen ist nicht bescheidfähig, sondern nur vertragsfähig.

Das angebliche "Aktenzeichen" ist lediglich meine Beitragsnummer beim Beitragsservice, die der Gebührenzahlernummer von der Gebühreneinzugszentrale entspricht. Der WDR/DEutschlandradio/Beitragsservice ist keine befugte Behörde, sondern ein Unternehmen, wie der Eintrag auf UPIK.de belegt: http://is.gd/dp2x1x

Ein vollstreckbarer Titel kann nur vom Mahngericht oder von einem Amtsgericht ausgestellt werden.

Ein Gläubiger muss spezifiziert sein. LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014, Az. 5 T 81/14 . Das Schreiben vom 01.04.2015 firmiert mit WDR & Beitragsservice. Es fehlt die Angabe einer verantwortlichen Person samt Unterschrift und Dienstsiegel einer befugten Behörde.

Es existiert kein Vertragsverhältnis. Es wurden keine Leistungen erbracht oder beansprucht. Während die Rundfunkgebühr sich noch im Rechtsrahmen der BRD bewegt hat, befindet sich der Rundfunkbeitrag außerhalb des Rechtsrahmens der BRD.

Eine Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht nicht. Ich habe das Geld, aber ich darf nicht zahlen, weil ich dann nach meinem Kenntnisstand mitverantwortlich für das derzeitige rechtswidrige Konstrukt bin, das der Beitragsservice geschaffen hat. Folgerichtig will ich auch nicht zahlen, weil ich mich lieber an Recht und Gesetz halte. Deshalb ist auch eine eidesstattliche Versicherung oder eine Vermögensauskunft wegen einer vermeintlichen Forderung von 305,62 Euro hinfällig.

Es wird die juristische Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nur für Behörden geschaffen wurde, vorgetäuscht. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Rundfunkanstalten Unternehmen, aber keine Behörden mit einem hoheitlichen Auftrag.
Sie finanzieren sich durch Werbung und handeln gewinnorientiert. Der Rundfunkbeitrag ist eine zusätzliche Einnahmequelle, um überzogene Managergehälter zu finanzieren und Millionenbeträge für Übertragungsrechte auszugeben.

Ein "Versorgungsauftrag" wird konterkariert, indem Lobby-Interessen unter anderem von politischen Parteien vertreten werden. Dem öffentlichrechtlichen Rundfunk fehlt jegliche staatliche Neutralität wie sie einer Behörde geboten ist. Zuständig ist nur ein Amtsgericht, aber niemals ein Verwaltungsgericht.

Anmerkung:

Die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, erlassen vom Reichsjustizminister, basierend auf dem "Ersten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.02.1934", basierend auf dem Ermächtigungsgesetz "Gesetz zu Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.03.1933", ist ausdrücklich in deklaratorischer Form mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20.09.1945 (KRABl. 1945 S. 3) aufgehoben worden.

Im Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts vom 07.08.1952 heißt es im Artikel 9:
"Änderung der Justizbeitreibungsordnung"
Soweit die JBeitrO vom 11.03.1937 (RGBl. I S. 298) als Bundesrecht anzuwenden ist, wird sie folgt geändert: "Auch weiterhin gilt, die JBeitrO war mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 ersatzlos aufgehoben und es war gemäß Art. 3 des Kontrollratsgesetzes Nr. 1 ausdrücklich bei Strafandrohung verboten, hier wieder irgendeine aufgehobene Vorschrift wieder in Kraft zu setzen."
Quelle: grundrechteforum.de/1343

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags und Einspruchs.


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b
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niemand Rat?


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Hallo,

zu erst einmal die Frage, ob den Bescheiden der Landesrundfunkanstalt fristgerecht und nachweislich widersprochen
wurde. Wenn nicht, dann kann vollstreckt werden und aller Widerstand bis zum Schluss, wenn auch sehr mutig, ist
in diesem Fall sinnlos. Dann hilft nur zahlen bzw. das Ganze über sich ergehen zu lassen.

Wenn fristgerecht und nachweislich widersprochen wurde, würde ich dies zum einen der Schufa auch so mitteilen.
Erst schriftlich und dann mündlich. Ferner auch der Hausbank, damit diese weiß, um was es hier geht.
Die Schufa wird wohl jetzt einiges durch die Rundfunkanstalten zu tun bekommen. Man sollte sie informieren,
was hier gerade passiert.

Auch wenn ich kein Jurist bin, Deine Ausführungen/Argumentation zur Landesrundfunkanstalt werden aber
so nicht funktionieren.
Der Beitragsservice darf meines Wissens keine Vollstreckung einleiten. Die Rundfunkanstalt kann dies. Ohne
Widerspruch auf den Bescheid ist dies völlig rechtens. Mit Widerspruch kommt man derzeit auch nicht an
sie ran. Da würde ich mich an den GV wenden und darlegen, dass bisher von der eigenen Seite formal der
Rechtsweg eingehalten wurde. Und ich würde sehr schnell gegen den ersten Bescheid klagen, sofern diesem
widersprochen wurde, selbst wenn kein Ablehnungsbescheid eingetroffen ist.

Aktuell geht der Widerstand nur über die (regelmäßigen) Widersprüche auf Bescheide der Landesrundfunk-
anstalten und einer Klage, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, wenn die Rundfunkanstalt gar nicht
reagiert, was aktuell wohl eher die Regel ist. Die sitzen das aus und lassen im Zuge der Amtshilfe vollstrecken.

Bei nicht fristgereicht und nachweislich widersprochenen Bescheiden der Landesrundfunkanstalt ist jeder
nachträgliche Kampf sinnlos. Hier kann man/muss nur kapitulieren und zahlen bzw. die Vollstreckung mi allen
negativen Folgen über sich ergehen lassen.

Liebe Grüße und trotzdem bitte den Kopf nicht hängen lassen!

Peli


 




 
 


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Nein muss eine Person A nicht über sich ergehen lassen, ohne Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird es aber etwas schwieriger, weil es dabei gilt eine Vollstreckung auszusitzen und einer privaten Auskunftei (Schufa) die Marktmacht zu nehmen.
Dazu muss gelernt werden, wie der Kreislauf der Informationen funktioniert um den Hebel vieler Personen an der richtigen Stelle anzusetzen.

Es muss immer geschaut werden wer aktuell von dem Vorgang profitiert und das ins Bewusstsein vieler holen. Richter entscheiden auf den ersten 3 Ebenen im Sinne Ihrer selbst Verantwortlichkeit in Bezug zum Aufstieg, sind also willfährige Helfer, eine zum Teil wahrscheinlich auch von Arroganz geprägte Vereinigung. Solange es eine Diktatur von Parteien gibt gepaart mit einer Gewaltenteilung, welche nicht funktioniert und die Basis der Parteien 1 Million Personen bilden und bei Wahlen Stimmen verloren gehen, so dass es möglich ist, bei einer Wahlbeteiligung unter x %, einer Partei zu erlauben sie hätte die Mehrheit (100 Wahlberechtigte, 60 gehen wählen, davon 33 Partei A, dann sagt Partei A: Sie hätte die Mehrheit, aber stimmt das überhaupt -> 33 von 100 ist keine Mehrheit), solange wird es länger dauern es zu ändern. Das Problem ist, dass Gesetze bisher von einer Minderheit erdacht werden aber für alle gelten sollen, dieser Prozess aber nicht mehr funktioniert, weil immer mehr aufwachen. Es gilt die Personen zu erreichen, welche noch schlafen oder denken, dass dieses aktuelle System, wo per Kreuz alle X Jahre Macht abgegeben werden soll, gut ist und für alle gerecht sei, zu erreichen und aufzuklären. Jeder Aufwand dazu bringt das aktuelle System aus dem Gleichlauf und damit ab von der Spur einer Minderheit. Ein Teil der Bevölkerung macht wie immer die Augen zu und will natürlich nichts davon sehen und in Ruhe leben, dieser Teil lässt sich durch eine Minderheit ab besten Abmelken. Wer sich mit den Regeln befasst,  welche eine Minderheit erdacht hat und darüber versucht Recht zu bekommen, wird aktuell vor eine Wand laufen, welche durch 3 Ebenen gesichert wurde. Die erste Ebene ist ein VG oder sollte eine Vollstreckung ohne Bescheid vorliegen ein Amtsgericht.

Es kann nur empfohlen werden weitere Literatur im Sinne einer Rundfunksbeitragsklage zu lesen und Mitmenschen auf zu klären. Die meisten Personen, welche das aktuelle System verteidigen, sind entweder nicht aufgeklärt oder halten sich ohne nachzudenken an Gesetze, welche nicht hinterfragt w werden und Richter der ersten 3 Ebenen hinterfragen wahrscheinlich nicht, sondern versuchen es möglicherweise so schnell und einfach los zu werden, wie sie es bekommen, dass wird darin sichtbar, das umfänglich kopiert wird, wobei deutliche Spuren in den kopierten Beschlüssen verblieben, wie z.B. Textteile zu nicht vorgetragenen Sachverhalten oder falsche Schreibweisen Frau statt Mann.

Der GV beantragt die Eintragung und ein Mitarbeiter trägt ein, es wird nichts geprüft. Erfolgte die Eintragung obwohl das Verfahren noch läuft, am runden Tisch DD wurde berichtet, dass ein persönliches Gespräch mit der Stelle am Amtsgericht, welche die Eintragung durchgeführt hat, dazu führte, dass diese wieder ausgetragen wurde. Die Person erklärte das sie durch die Eintragung Zahlungsunfähig geworden ist und deshalb die Miete nicht bezahlt werden kann, sowie dass das Verfahren noch läuft, daraufhin erfolgte eine Austragung. (Vorgang konnte bisher nicht überprüft werden, und daher als Hörensagen wieder gegeben).

In einem anderen Vorgang wurde eingetragen, aber ein Richter kommt bisher in einem Einspruchsverfahren dagegen zu keiner Entscheidung, während andere Richter am gleichen Landgericht BGH 11.06.2015 "blind" also mit verschlossenen Blick auf die Einwände der Personen ab bügeln. Und dabei erklären das sich die Personen Recht beim VG suchen sollen.

Tatsächlich vollstreckt wurde davon noch keiner. Die weiteren Maßnahmen blieben aus. Geht sicherlich nächstes Jahr weiter.

Ein Fall ging auch über GV und Erinnerung und jetzt kommt Creditreform, diese werden aus aktueller Sicht aber erst nach erfolgloser Verwaltungsvollstreckung tätig.
Neues dazu ist auch erst im neuen Jahr zu erwarten.

Wie es aussieht ist Vollstreckung bei Leibe nicht so einfach und leicht möglich, wie eine Minderheit hofft.

Wenn die ängstliche Mehrheit endlich begreift, dass das System fällt je mehr und je schneller immer mehr Personen die Zahlungen einstellen, desto kürzer müssten die ersten, welche Widerstand durch einfache Nichtzahlung leisten zittern. Es ist eine Mitmachbewegung, welche zu einer Mitmachtbewegung werden wird, denn unabhängig der aktuellen Entscheidungen der Gerichte hat sich dieses System überlebt und gehört abgeschafft oder völlig neu Gestaltet, dazu benötigt es einer aktiven Mehrheit, welche auch den Mund auf bekommt und dazu auch auf die Straße geht. Mit Like und klicks ist nicht zu gewinnen, weil es einen Teil der Gesellschaft gibt, welcher wählen darf aber bereits älter ist und aus Gewohnheit das Kreuz immer an der gleichen Stelle macht und diese den Versprechen, das sie mehr Rente nach der Wahl, bekommen blind glauben. Diese Personengruppe bei einer Minderheitenwahl (siehe oben) zuverlässig immer wählen geht, sich viele Personen dafür aber nicht interessieren und damit das Problem noch verstärken. Alle Personen, welche durch das aktuelle System einen Vorteil haben, werden es nicht ändern, sondern eine mögliche Änderung in Aussicht stellen, also Theater spielen und nach nach einer Wahl das Stück ändern. War so, ist so und bleibt so? Jeder hat es in der Hand geht raus aus dem Netz unterhaltet Euch mit Personen,welche bereits über 50, über 55, über 60 und dann mit Personen unter 40 und zu letzt unter 30 sind. Dann prüft wieviel davon tatsächlich wählen gehen.

Es bleiben immer Schreibfehler, nicht meine Absicht T9, beim nächsten Mal schreibe ich wieder mit einem PC und RS Kontrolle und Korrektur auf dem aktuellen System von mir ist irgendwie fummeln und hoffen schon nachträglich den Cursor dahin zu setzen wo er soll wird zu einem Geduldsspiel, ganz grobe Fehler denke ich zumindest habe ich entsprechend behandelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2015, 10:34 von PersonX«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
...
Es wird die juristische Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nur für Behörden geschaffen wurde, vorgetäuscht. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Rundfunkanstalten Unternehmen, aber keine Behörden mit einem hoheitlichen Auftrag.
...
Ein "Versorgungsauftrag" wird konterkariert, indem Lobby-Interessen unter anderem von politischen Parteien vertreten werden. Dem öffentlichrechtlichen Rundfunk fehlt jegliche staatliche Neutralität wie sie einer Behörde geboten ist. Zuständig ist nur ein Amtsgericht, aber niemals ein Verwaltungsgericht.
...

Es ist schwer als Betroffener sich im Dschungel der Zwangsvollstreckung mit allen Facetten auszukennen.
Man erzeugt Unkenntnis bei o.g. Angeschriebenen, wenn man einerseits in einem Absatz dem privatwirtschaftlichen Unternehmen zurecht die Funktion einer Behörde abspricht und im folgenden Abschnitt dem privatwirtschaftlichen Unternehmen vorwirft, nicht vorbildlich wie eine Behörde zu handeln.

*

Volle Punktzahl.

Man findet im Forum viele nützliche Informationen zu allen Sachbelangen in den verschiedenen Stadien der Konfrontation. Es liegt an den Forianern, die schon seit langer Zeit die Facetten des Widerstands erkannt haben, das in einen übersichtlichen, leicht-verständlichen Sachbeitrag aktuell zu halten. So haben Neulinge die Chance die eigenen Optionen schnell zu erfassen und den richtigen Weg zu wählen.
Die Grundlage dazu wird derzeit erarbeitet. Solange heißt es sich im Forum mit Hilfe der SuFu zu informieren und ggf. Fragen zu stellen.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

b
  • Beiträge: 3
Ich habe leider der Landesrundfunkanstalt nicht wiedersprochen zu begin. Ich war dort im Ausland sowie beruflich stark eingespannt. Dies habe ich auch nachweislich mit Flugtickets und Fahrtenbuch ,dem Wiederspruch zum Haftbefehl, mit eingereicht. Zum Haftbefehl wurde bisher noch nicht entschieden ob dieser rechtsgültig ist oder dem Widerspruch statt gegeben wird.

Es gibt quasi nur einen Ausweg um den Schufa-Eintrag zu streichen?: Zahlung beim GV. Löschung der Daten bei der Schufa beantragen. Dann erneute Beitragsschreiben rechtzeitig widersprechen und direkt dagegen klagen. Ich habe bisher noch nicht gehört das jemand dagegen klagt. Wie hoch ist der Kostenaufwand und gibt es dort schon weitere Fälle? Finde bisher nichts dazu im Forum.

Ich bin gewillt den Boykott bis zum Ende zu führen, jedoch darf sich dies nicht negativ auf mich und meine Finanzen auswirken. Daher brauch ich eine Löschung.


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@blubbblubber

wenn Du den Widerstand weiterführen willst (bei mir macht die ganze Familie, die in unterschiedlichen Städten wohnt, mit),
dann trage bitte für Dich Sorge, dass Du bei keinem Bescheid mehr einen Widerspruch versäumst.
Wenn Du beruflich viel und/oder im Ausland unterwegs bist, brauchst Du jemand, der genau diese Post von der Landes-
rundfunkanstalt liest und Dich informiert, damit Du fristgerecht reagieren kannst. Eine andere Lösung gibt es leider nicht.
Aufpassen muss man noch mit dem Briefumschlag selbst, denn in Briefen mit dem Logo des Beitragsservice stecken
auch mal Bescheide der Landesrundfunkanstalt drin - natürlich ist das Absicht -
 
Wird der Widerspruch versäumt oder geht nicht nachweislich und fristgerecht bei der Landesrundfunkanstalt ein, ist die
Sache verloren. Dann bringt auch Widerstand nichts mehr. Es "hilft" dann nur die Zahlung.

Mit der Schufa kann man reden, es bringt aber nichts, wenn Du tatsächlich in eine echte Vollstreckung rutscht. Dann werden
die das auch so in Ihre Daten aufnehmen. Einzige Gegenmaßnahme wäre da eine Darlegung Deiner guten Bonität mit
der Begründung, dass dies ein Einzelfall war, da Du den Widerspruch versäumt hast und alles andere die logische Folge
war. Ich drücke Dir die Daumen, dass es gutgeht! Bitte aber auch in Zukunf besser aufpassen.

LG Peli
 




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