Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Frage zu §802 l ZPO  (Gelesen 1249 mal)

H
  • Beiträge: 6
Frage zu §802 l ZPO
Autor: 02. Januar 2016, 18:14
Frage is der §802 l ZPO zur Auskunft von Personen gebunden Daten bei anderen Behörden, Versicherungen und Arbeitgeber ... bei Gericht der Einspruch zur Eintragung ins Schuldnerregister oder zur Vermögensabgabe??? oder Versteh ich grad nur Bahnhof  :o


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben