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Autor Thema: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?  (Gelesen 3923 mal)

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azdb-opfer

Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
Autor: 28. Dezember 2015, 20:57
Liebe Mitstreiter,

mir ist noch was eingefallen:

Wenn man die Widersprüche immer an den gleichen Empfänger sendet, werden die Zeiträume regelmäßig zusammengefasst und die Widersprüche werden mit einem einzigen Widerspruchsbescheid abgelehnt.

Ob das rechtmäßig ist, weiß ich nicht. Ich will das aber nicht. Ich will für jeden Widerspruch eine individuelle Ablehnung haben! Die müssen mir ja die Rechtmäßigkeit mit jedem Bescheid neu beweisen.  Außerdem will ich nicht, dass die weniger Arbeit haben.

Was passiert eigentlich, wenn man den Widerspruch 1, 3, 5, 7,... an die LRA sendet und Widerspruch 2, 4, 6, 8,... an den BS?



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Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#1: 28. Dezember 2015, 21:43
Was passiert eigentlich, wenn man den Widerspruch 1, 3, 5, 7,... an die LRA sendet und Widerspruch 2, 4, 6, 8,... an den BS?

Für Bescheide und Widerspruchsbescheide sind ja offiziell nur die Anstalten zuständig.

Ein ausschließlich nur an den Beitragss. gesendeter Widerspruch ohne Sendenachweis könnte im ungünstigsten Fall sogar dazu führen,
dass die Anstalt behaupten kann, selbst keinen Widerspruch erhalten zu haben,
und damit die Vollstreckung beantragen kann.


Wenn der Beitragss. der Anstalt wiederum den Widerspruch extra noch zusenden muss,
ist das zwar ein Mehraufwand, okay,
-> aber meiner Meinung nach leider kein sehr gravierender.

So leid es mir tut, aber diese Taktik würde, denke ich,
dem Beitragss. leider kaum Schwierigkeiten bereiten.


Für weitere Ideen und Vorschläge sind wir natürlich weiterhin immer offen.

Markus


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azdb-opfer

Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#2: 28. Dezember 2015, 22:13
Für Bescheide und Widerspruchsbescheide sind ja offiziell nur die Anstalten zuständig.

Ich weiß, aber ich habe gesehen, dass bei einigen die LRA den Widerspruch an den BS weitergereicht hat. Wenn beim Widerspruchsbescheid der Name Tu****ke auftaucht, kann das (glaube ich) jeder erkennen, dass der Widerspruchsbescheid vom BS kommt.

So leid es mir tut, aber diese Taktik würde, denke ich,
dem Beitragss. leider kaum Schwierigkeiten bereiten.

Schade, ich dachte, BS und LRA würden dann die Widersprüche getrennt bearbeiten und ablehnen.


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Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#3: 28. Dezember 2015, 22:19
Die sind heute so modern und scannen das alles ein, sagt mir mein zuständiger BS-Sachbearbeiter in der LRA.
Deshalb gab es den Widerspruch beidseitig bedruckt. Dann gibts wenigstens Abwechslung beim Wenden der Seiten.
Bin noch am Überlegen, den nächsten Widerspruch an alle LRA zu schicken plus BS und ZDF. Dann muss der Vorgang 11Mal
in die Hand genommen werden.

rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#4: 28. Dezember 2015, 22:30
Wir faxen unsere Widersprüche lieber. Meistens nach den Abendessen unter der Woche und am Wochenende auch nach den Frühstückbuffets und natürlich immer ohne "Beitragskontonummer" >:D so kommen pro Woche schon mal mehrere hundert Faxe zusammen.
Müssen aber weiter machen, denn ein Widerspruchsbescheid ist nach mehreren Monaten noch immer nicht eingetroffen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2015, 22:40 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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azdb-opfer

Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#5: 28. Dezember 2015, 22:37
Müssen aber weiter machen, denn ein Widerspruchsbescheid ist nach mehreren Monaten noch immer nicht eingetroffen...

Mehrere Monate? Du bist aber ungeduldig. Ich habe fast ein Jahr gewartet.


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Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#6: 28. Dezember 2015, 22:42
Müssen aber weiter machen, denn ein Widerspruchsbescheid ist nach mehreren Monaten noch immer nicht eingetroffen...

Mehrere Monate? Du bist aber ungeduldig. Ich habe fast ein Jahr gewartet.

Sind jetzt 11 Monate, allerdings kam mittlerweile ohne Widerspruchsbescheid was vom Gerichtsvollzieher. Ich fürchte die nun fällige Klage ans Verwaltungsgericht muss per Brief raus...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#7: 28. Dezember 2015, 23:26
Wenn man die Widersprüche immer an den gleichen Empfänger sendet, werden die Zeiträume regelmäßig zusammengefasst und die Widersprüche werden mit einem einzigen Widerspruchsbescheid abgelehnt.

Ob das rechtmäßig ist, weiß ich nicht. Ich will das aber nicht. Ich will für jeden Widerspruch eine individuelle Ablehnung haben! Die müssen mir ja die Rechtmäßigkeit mit jedem Bescheid neu beweisen.  Außerdem will ich nicht, dass die weniger Arbeit haben.

Als "Widerspruchsbescheid" wird das behördliche Schriftstück als solches bezeichnet. In diesem Schriftstück können durchaus mehrere Verwaltungsakte (also behördliche Anordnungen oder Entscheidungen) gleichzeitig enthalten sein. Man darf daher nicht den gedanklichen Fehler machen und denken: " Ein Bescheid (Schriftstück) gleich ein Verwaltungsakt." Das kann so sein, muss es aber nicht. In einem "Einkommensteuerbescheid" (also in einem übermittelten Schriftstück) sind beispielsweise zahlreiche Verwaltungsakte gleichzeitig enthalten. Da die Widersprüche in den allermeisten Fällen den gleichen Inhalt haben, spricht nichts dagegen, wenn die Zeiträume zusammengefasst werden. Anders liegen die Dinge meiner Ansicht nach nur dann, wenn gegen den Verwaltungsakt, der sich auf Zeitraum 1 bezieht, eine andere Widerspruchsbegründung erfolgt, als gegen den Verwaltungsakt, der sich auf Zeitraum 2 bezieht. Sofern beide Widersprüche zum gleichen Zeitpunkt bearbeitet wurden, spricht aber trotzdem nichts dagegen, beide Entscheidungen in einem Bescheid (also in einem Schriftstück) zu übermitteln. Es kann ja durchaus sein, dass sich in Zeitraum 2 die persönlichen Verhältnisse so geändert haben, dass dies zu einer anderen Entscheidung führt als in Zeitraum 1. Dafür braucht man dann aber nicht zwei separate Schriftstücke, es sei denn, die Bearbeitung der Widersprüche erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten.



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Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#8: 29. Dezember 2015, 00:23
Oder es besteht Glück auf Seite des vermeintlichen Schuldners, dass, trotz mehrerer Zurückweisungen auf verschiedene Bescheide, seitens einer LRA gedacht wird, dass dem einen oder anderen Bescheid nicht widersprochen wurde und der Widerspruchsbescheid deshalb nur eine Zurückweisung bearbeitet. Und dazu behauptet, dass es auf einen weiteren Bescheid kein Widerspruch gibt. Zusätzliches Glück ist dann, wenn im gleichen Widerspruchsbescheid ein Satz steht, dass die LRA auch die weitere Zurückweisung erhalten hat. Wer es nicht glauben mag, Suchwort formfrei Antwort 60.

In so einem Fall dürfte es dann später einen weiteren Widerspruchsbescheid geben. Lustig wird es falls es zu einer Vollstreckung kommen würde, was aber durch die Klage auf den ersten Widerspruchsbescheid wahrscheinlich aktuell unterbleibt.

Dazu war es nicht einmal nötig es doppelt zu versenden. Es kommt schlichtweg auf den Text an und wer es bearbeitet.

Postalisch wurde es nach Köln versendet, aber im Schreiben selbst wird eine Adresse einer möglichen LRA verwendet, dieser Punkt wäre noch offen, weil es so richtig mit der Zuständig nicht angezeigt wurde. Zudem eine Erklärung fehlt wer die LRA sei. Deswegen war es zunächst nur eine Adresse. Ein Richter meinte dann es wäre richtigerweise der MDR und hat eine Rechtsform weggelassen, aus diesem Grund ist immer noch nicht klar wer eine LRA ist und ob diese nun verantwortlich wäre oder das Unternehmen MDR, da bleiben Fragen offen.  Die jeweiligen Nachweise der Zuständigkeit und Legitimation werden in der Klage wahrscheinlich erörtert. Die Klage richtet sich somit zunächst gegen einen MDR, welcher sich durch eine|n Intendanten bzw. Intendantin vertreten wissen möchte ohne diesen anzugeben. Auch dazu werden sicherlich Legitimationsnachweise nötig sein und viel wichtiger noch wer diese abgibt.


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azdb-opfer

Re: Widerspruch abwechselnd an BS und LRA ?
#9: 29. Dezember 2015, 01:08
Oder es besteht Glück auf Seite des vermeintlichen Schuldners, dass, trotz mehrerer Zurückweisungen auf verschiedene Bescheide, seitens einer LRA gedacht wird, dass dem einen oder anderen Bescheid nicht widersprochen wurde und der Widerspruchsbescheid deshalb nur eine Zurückweisung bearbeitet. Und dazu behauptet, dass es auf einen weiteren Bescheid kein Widerspruch gibt. Zusätzliches Glück ist dann, wenn im gleichen Widerspruchsbescheid ein Satz steht, dass die LRA auch die weitere Zurückweisung erhalten hat. Wer es nicht glauben mag, Suchwort formfrei Antwort 60.

Das war ja mein Grundgedanke: möglichst viel administratives Chaos anrichten. Man könnte ja zusätzlich auch noch den Widerspruch an den BS versenden und die Begründung an die LRA (oder umgekehrt), dann können die Widerspruch und Widerspruchsbegründung nicht mehr einfach zuordnen. Es stehen ja 2 Kontaktadressen auf dem Beitrags-/Festsetzungsbescheid, also ist es kein Rechtsmissbrauch. Wenn man beide abwechselnd in die Vorgänge einbindet, können die ihr Handeln nicht mehr synchronisieren und werden irgendwann handlungsunfähig.

Möglicherweise werden beide dann mehr Formehler verursachen, die zur Rechtswidrigkeit der Widerspruchsbescheide führen. Das Verwaltungsgericht muss dann diese fehlerhaften Widerspruchsbescheide aufheben und die LRA muss neue Bescheide ausstellen und das Gerichtsverfahren bezahlen. Dann geht das Spiel weiter ...


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