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Autor Thema: Warum wird in den bisherigen Klagen das Gutachten des BMF nicht angeführt?  (Gelesen 2399 mal)

S
  • Beiträge: 10
Hallo liebe Forumsgemeinde,

auch ich bin inzwischen auf dem Klageweg und muss bald meine Klage einreichen.
Nach viel Lesearbeit hier und in vielen anderen Quellen habe ich aber seltsamerweise noch keine veröffentlichte Klagebegründung gefunden, die das Gutachten des Beirates der BMF aufgreift.

Dies verwundert mich insbesondere, da es doch wie ein "Donnerhall" angekündigt wurde und ja auch sehr praktisch darstellt, dass der RbStV nicht zu halten ist. Zudem sollten die Mitglieder des Beirats doch schon ob ihrer Position ein gewisses Gewicht mitbringen?
Gibt es hier Gründe dafür?
Oder hat jemand eine Quelle, wo dieses Gutachten bereits aufgegriffen wurde?

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2015, 11:53 von Südschwabe«

Z
  • Beiträge: 1.539
Das wird wohl damit zusammenhängen, daß der wesentliche Inhalt ist, daß es so nicht weitergehen kann, aber weniger aktuelle verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen/beantwortet werden, die wir nicht schon aus anderen Quellen parat haben.
Außerdem hat der Bund formal in der Angelegenheit sowieso nichts zu melden, weil Rundfunk aus historischen Ursachen Ländersache ist.
Die Väter des Grundgesetzes (die, die es ausgearbeitet haben bzw. die dahinterstehenden Alliierten) wollten eine erneute Gleichschaltung von Rundfunk verhindern und sahen im aktuellen verfassungsrechtlichen Konstrukt eine Lösung vor, die dies zusätzlich verhindern sollte/könnte/darf/müßte/...


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S
  • Beiträge: 10
Ok, danke für die schnelle Antwort. Ich empfinde die Erwähnung allerdings trotzdem als sinnvoll, da das Gutachten im Kern ja trotzdem eine deutliche Empfehlung auf Veränderung gibt.
Oder habe ich da was falsch verstanden?


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G
  • Beiträge: 1.548
Grundsätzlich hast Du nichts falsch verstanden, nur sind die Verwaltungsgerichte für solche Änderungen nicht zuständig.


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g
  • Beiträge: 18
Ich bin kein Rechtsanwalt - daher kann ich dich nicht beraten, aber ich kann dir von meiner Klage berichten, dort habe ich es angeführt - mein Verfahren wurde jedoch erst einmal ausgesetzt, von daher habe ich keine Rückmeldung des Gerichts dazu, sondern nur von dem in meiner Sache Beklagtem - dem NDR. Dieser schreibt:

"Zu dem Ergebnis, bei dem Rundfunkbeitrag in seiner vorhandenen Form handele es sich um eine Steuer, kommt auch nicht das von dem Kläger herangezogene Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen. Es handelt sich bei den Ausführungen in dem Gutachten hauptsächlich um medienpolitische Betrachtungen, für die rechtlich relevante Aspekte gerade nicht gutachterlich behandelt werden. Schon in der Einleitung wird klargestellt, dass es dem Gutachten um eine "vorwiegend ökonomische[...] Analyse" gehe. Ebenso wird das Beitragssystem lediglich aus "ökonomischer Sicht" - nicht also aus rechtlicher Betrachtungsweise - als Steuer bezeichnet." [Quelle - Klageerwiderung des NDR in meiner Sache]

Meiner Meinung nach ist dies ein eher schwacher Abwertungsversuch des Gutachtens durch den NDR - es gibt sogar ein Lehrbuch für Steuerrecht, in dem der Rundfunkbeitrag erwähnt wird und gesagt wird, dass er sich einer Steuer mindestens "annähert" - kann ich bei Gelegenheit mal raussuchen!

Allerdings muss man in den gängigen von den Landesrundfunkanstalten zitierten Urteilen eben auch oft lesen, dass durch zuständige Gerichte festgestellt wurde, dass es sich um keine Steuer handelt - diese führt der NDR auch bei mir an.

Grüße aus Braunschweig!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2015, 23:19 von griFFin«

 
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