Ich bin kein Rechtsanwalt - daher kann ich dich nicht beraten, aber ich kann dir von meiner Klage berichten, dort habe ich es angeführt - mein Verfahren wurde jedoch erst einmal ausgesetzt, von daher habe ich keine Rückmeldung des Gerichts dazu, sondern nur von dem in meiner Sache Beklagtem - dem NDR. Dieser schreibt:
"Zu dem Ergebnis, bei dem Rundfunkbeitrag in seiner vorhandenen Form handele es sich um eine Steuer, kommt auch nicht das von dem Kläger herangezogene Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen. Es handelt sich bei den Ausführungen in dem Gutachten hauptsächlich um medienpolitische Betrachtungen, für die rechtlich relevante Aspekte gerade nicht gutachterlich behandelt werden. Schon in der Einleitung wird klargestellt, dass es dem Gutachten um eine "vorwiegend ökonomische[...] Analyse" gehe. Ebenso wird das Beitragssystem lediglich aus "ökonomischer Sicht" - nicht also aus rechtlicher Betrachtungsweise - als Steuer bezeichnet." [Quelle -
Klageerwiderung des NDR in meiner Sache]
Meiner Meinung nach ist dies ein eher schwacher Abwertungsversuch des Gutachtens durch den NDR - es gibt sogar ein Lehrbuch für Steuerrecht, in dem der Rundfunkbeitrag erwähnt wird und gesagt wird, dass er sich einer Steuer mindestens "annähert" - kann ich bei Gelegenheit mal raussuchen!
Allerdings muss man in den gängigen von den Landesrundfunkanstalten zitierten Urteilen eben auch oft lesen, dass durch zuständige Gerichte festgestellt wurde, dass es sich um keine Steuer handelt - diese führt der NDR auch bei mir an.
Grüße aus Braunschweig!