@ChrisLPZ
Moin,
hier nun die "abschließende" Antwort des WDR auf meine Nachfrage ob den die Weiterreichung meiner persönlichen Daten OK ist (nach mehrfachen Erinnerungen) zur gepflegten Kenntnissnahme.
Sehr geehrter Herr X,
Sie hatten in Ihrer Email vom XX 2016 gerügt, der Beitragsservice habe persönliche Daten von Ihnen ohne Ihr Einverständnis weitergegeben. Hierzu möchte ich gern Stellung nehmen:
Einer datenschutzrechtlichen Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es gemäß § 4 DSG NRW nicht, wenn eine Rechtsvorschrift die Datenverarbeitung erlaubt. Am XX 2016 haben Sie eine Petition mit dem Gegenstand "Beitragsservice und Rundfunkbeitrag" beim Landtag NRW eingereicht. Hierzu hatte die Staatskanzlei NRW den WDR um Stellungnahme gebeten. Gemäß Artikel 41 a Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für das Land NRW ist der WDR in diesem Zusammenhang verpflichtet dem Petitionsausschuss auf sein Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akten zugänglich zu machen. Dies ist durch die Stellungnahme des WDR geschehen. Artikel 41 der Landesverfassung bildet insoweit die Rechtsgrundlage für eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen abschließend weiterhelfen konnten.
Freundliche Grüße
XXX
Westdeutscher Rundfunk
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