Wie glaubwürdig ist eine Intendantin einer Drei-Länder-Anstalt, deren Parlamente es nicht schaffen, sich auf einen neuen Staatsvertrag zu einigen und den Rundfunkrat staatsferner und damit verfassungsrechtlich konform zu besetzen?
Die Glaubwürdigkeit des Hauses hängt von der Seriosität seiner publizistischen Angebote und von seinem wirtschaftlichen Handeln ab, nicht von Landtagsbeschlüssen.
Oben ein interessantes Zitat aus dem verlinkten Artikel, der die Frage aufwirft, welcher Staatsvertrag gemeint ist?
- der neue 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag? -> Wenn "Ja", dann tritt auch dieser nicht in Kraft, und es bleibt beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als letztem RÄStV, der von allen Ländern unterzeichnet worden ist;
- der Staatsvertrag zwischen jenen Ländern, die den MDR gegründet haben?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;